Drucksache 18 / 10 336 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 24. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2017) und Antwort Schuldistanziertes Verhalten von Schülern - Ursachen und Effizienz der Gegenmaßnahmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann genau in diesem Jahr wird die „Zusammenstellung der Maßnahmen sowie die Evaluation“ der Maßnahmen gegen Schuldistanz veröffentlicht? Zu 1.: Eine Zusammenstellung der Maßnahmen sowie die Evaluation werden voraussichtlich Mitte 2017 veröffentlicht . Dem Abgeordnetenhaus wird Bericht erstattet. 2. Angesichts der gestiegenen Anzahl von unentschuldigten Fehltagen in Schulen in vielen Bezirken und der ca. 7000 Schulversäumnisanzeigen trotz der präventiven Maßnahmen des Senats, wird der Senat die „Handreichung Schuldistanz“, den „Handlungsplan Schuldistanz“ und den Elternflyer „Mein Kind will nicht zur Schule gehen“ von November 2015 neu auflegen und wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 2.: Eine Neuauflage ist zurzeit nicht geplant. 3. Kann der Senat konkrete Angaben zum „Ausbau“ des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ in der neuen Legislaturperiode machen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Zu 3.: Zur konkreten Umsetzung eines schrittweisen Ausbaus des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 zu entscheiden sein. 4. Hat der Senat Kenntnis davon, wann es eine Evaluation des Programms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ geben wird, wenn ja, wann wird dies sein? Zu 4.: Es findet gegenwärtig bis zum Ende 2017 eine Evaluation des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ statt. Die wissenschaftliche Untersuchung soll ausgehend von den Zielsetzungen des Programms eine schulartspezifische Auswertung der Wirksamkeit der Schulsozialarbeit vornehmen. 5. Kann der Senat konkrete Zahlen nennen, für wen und wie viele Personen „im Rahmen des Landesprogramms `Jugendsozialarbeit an Schulen´ (…) regelmäßig Fortbildungen zum Thema Schuldistanz“ stattgefunden haben und stattfinden werden? Zu 5.: Im Rahmen des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ sind mit Stand Ende des Jahres 2016 insgesamt 541 Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen beschäftigt. Alle Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen sind, gemeinsam mit ihren Tandem-/Tridempartnerinnen / Tandem-/Tridempartnern an den Schulen (Lehrkräfte und an Grundschulen zusätzlich Erzieherinnen /Erzieher) zur regelmäßigen Teilnahme an programminternen Fortbildungen verpflichtet, die jährlich drei- bis viermal als regionale Veranstaltungen oder schulartübergreifende Fachtage stattfinden. Ein Schwerpunktziel des Programms und der Fortbildung ist es, im präventiven Sinne den Ursachen für schuldistanziertes Verhalten frühzeitig entgegenzuwirken. Im Jahr 2015 fanden zudem regionale Fortbildungsmodule für die Tandempartner (Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Lehrkräfte) an Förderzentren gezielt zum Thema Schuldistanz an dieser Schulart statt. 6. Kann der Senat Angaben dazu machen, ob es regelmäßig Supervisionen der beteiligten Teams des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ gab oder gibt, und wenn nicht, warum nicht? Zu 6.: Für die beteiligten Teams im Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ finden regelmäßige Supervisionen statt. Die Umsetzung und Häufigkeit der Durchführung von Supervisionen liegt im Verantwortungsbereich der freien Träger der Jugendhilfe, denen dafür Projektmittel zur Verfügung stehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 336 2 7. Hat der Senat eine Erklärung dafür, warum bei Förderschulen für Lernbehinderte im Vergleich zu anderen Schulformen eine so hohes Maß an schuldistanziertem Verhalten vorliegt und wenn nicht, warum nicht? Zu 7.: Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen leben häufig unter besonders schwierigen sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen, die ihrerseits die emotionale und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen und zu schuldistanziertem Verhalten führen können. Gleichzeitig sind die Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer eigenen Lebensbedingungen häufig nicht in der Lage, ihre Kinder im erforderlichen Maße zum Schulbesuch anzuhalten. 8. Hat der Senat inzwischen generell Kenntnis von den Gründen der Schülerinnen und Schüler für ihr schuldistanzierten Verhalten? Zu 8.: Die Komplexität und Vielfalt der Gründe für schuldistanziertes Verhalten sind in der Handreichung Schuldistanz (S.10 ff) beschrieben. Die Handreichung Schuldistanz ist online abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevent ion-in-der-schule/schulverweigerung/. 9. Wie schätzt der Senat den Zusammenhang zwischen schuldistanziertem Verhalten und Schulabbruch ein? Zu 9.: Ein Schulabbruch stellt die stärkste Ausprägungsform schuldistanzierten Verhaltens dar und ist i.d.R. das Ergebnis eines langjährigen Abkoppelungsprozesses. Schuldistanziertes Verhalten führt aber nicht zwingend zum Schulabbruch. 10. Wie korrelieren Unterrichtsausfall, schlechter Zustand der Schulen und Unterrichtsqualität mit der Quote der Schulschwänzer? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Eine entsprechende Korrelation ist dem Senat nicht bekannt. Die Gründe für schuldistanziertes Verhalten sind komplex und vielfältig (vgl. Antwort auf Frage 8). Berlin, den 08. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)