Drucksache 18 / 10 339 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2017) und Antwort Zweckfremde Raumnutzung an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Sitzung des Hauptausschusses vom 18.01.2017 hat Herr Staatssekretär Rackles erklärt, man habe „entdeckt , dass manche Hausmeisterwohnungen für etwas ganz anderes genutzt worden seien“. 1. An welchen Berliner Schulen wurde oder wird als Hausmeisterwohnung konzipierter Wohnraum zu anderen und konkret zu welchen Zwecken durch wen genutzt? Zu 1.: Hier angeführt sind die bisher eingegangenen Antworten der Schulträger: Region 02 (Friedrichhain-Kreuzberg): Alle Dienstwohnungen werden durch Hausmeister bewohnt oder stehen leer. Bevor Dienstwohnungen zu anderweitigen Zwecken wie schulische Nutzung genutzt werden, erfolgt eine Umwidmung. Region 03 (Pankow): Hausmeisterwohnungen werden nicht anderweitig genutzt . In Fällen, wo eine Hausmeisterwohnung nicht mehr durch schuleigenes Personal bewohnt wird, strebt der Bezirk an, diese Räumlichkeiten wieder einer Schulnutzung zuzuführen. Region 05 (Spandau): An 24 Standorten (6 davon leerstehend) sind noch Hausmeisterwohnungen vorhanden. Alle anderen wurden aufgegeben bzw. umgewidmet. Region 08 (Neukölln): Leerstand: 3 Schulen Vermietet an ehem. Hausmeister: 5 Schulen Mittagessen bzw. (Eltern-)Cafeteria: 8 Schulen Hortbetreuung: 1 Schule Sonst. schulische Nutzung: 17 Schulen Region 09 (Treptow-Köpenick): An 2 Standorten (beide leerstehend) sind noch Hausmeisterwohnungen vorhanden. Alle anderen wurden aufgegeben bzw. umgewidmet (Sozialarbeit, Schülercafé, Schul-Arbeitsgemeinschaften). Ein ehemaliger Hausmeister bewohnt weiter seine Wohnung . Region 11 (Lichtenberg): An 4 Standorten (eine davon leerstehend) sind noch Hausmeisterwohnungen vorhanden; alle anderen wurden aufgegeben bzw. umgewidmet. Berufliche und zentralverwaltete Schulen: An einer Vielzahl von beruflichen und zentralverwalteten Schulen befinden sich Hausmeisterdienstwohnungen, wobei ein geringer Bestand vorläufig von den Dienstkräften nicht bewohnt wird. Durch personelle Neubesetzungen an den Schulstandorten werden auch diese Dienstwohnungen perspektivisch in Anspruch genommen, da an diesen Schulen eine Residenzpflicht besteht. Bis zum Abschluss dieser Stellenbesetzungsverfahren können diese Flächen mit der Zustimmung der übergeordneten Dienststelle einer schulischen Zwischennutzung (z.B.: Stillarbeitsräume) zur Verfügung gestellt werden. 2. Wie groß sind die jeweils betroffenen Einheiten? Zu 2.: Die Wohnungen sind zwischen 60 und 130 m² groß. Berlin, den 06. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2017)