Drucksache 18 / 10 344 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2017) und Antwort Gleisbrache, Park oder Stadtquartier – Wie geht es weiter am Westkreuz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche städtebauliche Bedeutung misst der Senat dem Areal zwischen Westkreuz, Rönne-, Heilbronner und Holtzendorffstraße bei? Antwort zu 1: Das Areal stellt aus stadtplanerischer und landschaftsplanerischer Sicht ein wichtiges verbindendes Scharnier zwischen den Ortsteilen Charlottenburg und Halensee dar. Es besteht die Chance, auf den nicht mehr benötigten Bahnflächen den Stadtraum städtebaulich neuzuordnen und die stadträumliche Vernetzung der Ortsteile sowie deren Anbindung an den S-Bahnhof Westkreuz zu qualifizieren . Die Fläche ist wesentlich für die Verbesserung der übergeordneten Freiraumvernetzung der westlichen Innenstadt mit der Grunewaldseenkette und dem Grunewald bis zur Unterhavel. Es handelt sich um wertvolle Fläche vor allem für Freiraumentwicklung und Vernetzung; deshalb wurde das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans entsprechend eingeleitet. Baupotentiale sind ergänzend grundsätzlich vorstellbar. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf dem Gelände neue Wohnungen zu schaffen, um der Wohnungsnot in der Hauptstadt entgegen zu wirken? Antwort zu 2: Neben der Funktion für die Freiraumentwicklung wird die Schaffung von Potentialen für den Wohnungsbau geprüft. Frage 3: Besteht aus der Sicht des Senats ein zusätzlicher Bedarf an Grünflächen in diesem Bereich der Stadt? Antwort zu 3: Ja. Das Westkreuz ist umgeben von Wohnquartieren mit nicht versorgten öffentlichen Grünflächen und minimalem privaten beziehungsweise halböffentlichem Freiraum. Gemäß dem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm von 2016 sind die Wohnquartiere insbesondere südlich des Westkreuzes in Bereichen mit der höchsten Dringlichkeitsstufe zur Verbesserung der Freiraumversorgung . Im Zusammenhang mit den Flächen des Westkreuzes sind hierfür Maßnahmen zur Entwicklung und Qualifizierung von quartiersbezogener Grün- und Freiflächen anzustreben. Eine Vernetzung mit bereits vorhandenen Freiraumelementen ist aufgrund der Barrierewirkung der BAB 111 und der Gleisanlagen derzeit nicht gegeben. Frage 4: Welche Informationen (z.B. Gutachten) hat der Senat darüber, ob Belastungen des Geländes mit Emissionen aus dem Umfeld oder durch Altlasten/ Bodenverunreinigungen bestehen, die einer Nutzung mit einer Wohnbebauung entgegenstehen oder diese besonders erschweren würden? Antwort zu 4: Gemäß den Planungshinweisen im Umweltatlas Berlin, Lärmaktionsplan (2013-2018) sowie Luftreinhalteplan (2011-2017), ist von hohen gesundheitsrelevanten Belastungen im Bahnbereich Westkreuz sowie in den umliegenden Bereichen der Autobahnen und deren Zubringer auszugehen. Bekannt und untersucht ist eine Altlast (ehemaliges Klärbecken) auf der Freifläche südwestlich des Bahnhofes Westkreuz. Auch auf den anderen Flächen können gesundheitsrelevante Bodenverunreinigungen aufgrund der Bahnnutzung vorhanden sein. Um dies auszuschließen, wären entsprechende Bodenuntersuchungen erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 344 2 Frage 5: Hat aus Sicht des Senats die Planung des Areals aufgrund der zentralen Lage gesamtstädtische Bedeutung? Antwort zu 5: Ja. Das Areal hat gesamtstädtisch Bedeutung. Frage 6: Wenn ja, bestehen Überlegungen seitens des Senats, die Planung des Areals an sich zu ziehen? Antwort zu 6: Nein. Hierzu besteht seitens des Senats keine Veranlassung. Berlin, den 10. Februar 2017 K. L o m p s c h e r ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2017)