Drucksache 18 / 10 350 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Marion Platta (LINKE) vom 26. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2017) und Antwort Warmes Schulmittagsessen nicht in allen Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Versorgung der jeweiligen Schulformen mit warmen Schulmittagessen hinsichtlich Qualität und Nachfrage? Zu 1.: Die Ausschreibungsunterlagen des Schulmittagessens im Land Berlin geben die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) vertraglich vor. Die Qualitätsstandards umfassen die Mittagsverpflegung mit den Unterpunkten Lebensmittelaus-wahl und Speisenplanung sowie die Speisenherstellung, mit den Unterpunkten Zubereitung, Warmhaltezeiten, Temperatur und Sensorik sowie die Getränkeversorgung. Darüber hinaus ist ein festgesetzter Bio-Anteil im Schulmittagessen vertraglich festgesetzt. Im Grundsatz sind die Bezirke als Auftraggeber für die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Leistung verantwortlich. Seit Beginn des Jahres 2017 führt eine bezirksübergreifende „Qualitätskontrolle“ in den Grundschulen anlassbezogen und routinemäßig Kontrollen durch. Darüber hinaus schließt die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie insbesondere aus den Rückmeldungen der Grundschulen, dass die Akzeptanz für das Mittagessen nach der Neuordnung im Jahr 2014, ausgelöst durch das „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagsessens“, deutlich gestiegen ist. 2. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen bei den Schülerinnen und Schülern mit und ohne Lernmittelbefreiung in den jeweiligen Schulformen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagsessens in den einzelnen Bezirken entwickelt? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen keine Zahlen dafür vor, wie sich die Teilnahme am Schulmittagessen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Lernmittelbefreiung seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Qualitätsverbesserung entwickelt hat. 3. Wie wird die Einhaltung des vorbezeichneten Gesetzes konkret und mit welchen Mitteln gewährleistet? Zu 3.: Das Land Berlin subventioniert das schulische Mittagessen im erheblichen Maße. Grund-lage dafür ist, dass das Angebot eines Mittagessens als Teil des Bildungsangebots im Ganztag im Schulgesetz für Berlin festgeschrieben ist. Des Weiteren sieht die Regelung der „Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“ beim Schulmittagessen einen Eigenanteil von 1,00 € pro Tag und Essen vor. Alle darüber hinausgehenden Kosten für das Schulmittagessen werden den BuT-Leistungsempfängerinnen und BuT-Leistungsempfängern erstattet. Als weitere Unterstützungsleistung ermöglicht die Härtefallregelung Mittagessen eine zeitlich befristete Minderung oder Aufhebung der Zahlung der Elternbeiträge für das Mittagessen. Eine Übersicht der dafür eingesetzten Mittel ist in der „Anlage zur Frage 3. und 10.“ aufgeführt. 4. Wie viele und welche Anbieter von Schulmittagessen sind in den einzelnen Bezirken per 1.1.2017 mit jeweils welcher Vertragslaufzeit vertraglich verpflichtet? 5. Wie viele vertraglich gebundene Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit warmen Mittagessen zeitweilig oder ganz aufgegeben? Zu 4. und 5.: Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen mit Essenanbietern liegt ebenfalls bei den Schulträgern. Folglich liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dazu keine Zahlen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 350 2 6. Gibt es eine Regelung zur Meldung von Problemen bei der Schulmittagsessenversorgung durch die Bezirke an die Senatsverwaltung, und wenn ja, wie sieht diese aus? Zu 6.: Eine Regelung zur Meldung von Problemen bei der Schulmittagsessenversorgung durch die Bezirke an die Senatsverwaltung besteht nicht. 7. Inwieweit können Bezirke auf einen zentral geführten Pool von Anbietern zugreifen, um gegebenenfalls kurzfristige Versorgungsprobleme innerhalb der Schulen zu kompensieren? Zu 7.: Im Land Berlin besteht kein zentral geführter Pool von Mittagessensanbietern in Schulen. 8. Hat sich der Bezirk Lichtenberg – und wenn ja, wann – mit der Bitte um Unterstützung an den Senat für die Lösung von Versorgungsproblemen an Schulen gewandt ? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Bezirksamt bei der Lösung des Problems zu unterstützen? Zu 8. und 9.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen keine Kenntnisse von Versorgungsproblemen an Schulen im Bezirk Lichtenberg vor. 10. Wie haben sich die kassenwirksamen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Bereich Mittagsverpflegung an Grundschulen für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler seit dem 1.1.2012 in den Bezirken entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)? Zu 10.: Eine Übersicht der Inanspruchnahme der „BuT-Leistung Schulmittagessen“ ist in der „Anlage zur Frage 3 und 10.“ aufgeführt. Berlin, den 31. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2017) S18-10350 S1810350 Anlage