Drucksache 18 / 10 352 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 26. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2017) und Antwort Neustart für das Einheitsdenkmal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Forderung der Kulturstaatsministerin nach einem „neuen Anlauf“ für ein Denkmal zur Würdigung der Friedlichen Revolution und Wiedervereinigung, um „noch einmal offen und öffentlich [zu] diskutieren, welches Freiheits- und Einheitsdenkmal wir wollen, ohne uns auf einen Entwurf oder einen Standort festzulegen“? (Zitate aus der Pressemitteilung 25/2017 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 23. Januar 2017) Antwort zu 1: Der Senat befürwortet den Vorschlag der zuständigen Kulturstaatsministerin über den Standort und die gestalterische Konzeption eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in eine erneute Diskussion unter Einbeziehung der Öffentlichkeit einzutreten. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Standortwahl für das Einheitsdenkmal, die so genannte Schlossfreiheit , an der früher das Kaiser-Wilhelm-Nationaldenkmal stand; auch angesichts der Tatsache, dass dieser Ort keinerlei historischen Bezug zur Friedlichen Revolution und dem Fall der Mauer 1989 sowie der deutschen Wiedervereinigung aufweist? Frage 4: Anschließend an Frage 3: Hat der Senat Ideen und Präferenzen hinsichtlich möglicher alternativer Standorte für ein Einheitsdenkmal in Berlin? Antwort zu 2 und 4: Der geeignete Standort für ein Denkmal hängt grundsätzlich von seinem inhaltlichen Konzept ab. Der Senat wird die Chance, die sich aktuell ergeben hat, erneut über das Einheits- und Freiheitsdenkmal zu diskutieren, auch dafür nutzen, über die Schlossfreiheit als Standort nachzudenken und alternative Standorte zu prüfen. Dabei wird die Rolle der historischen Bezüge der jeweiligen Orte von zentraler Bedeutung sein. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat im Falle eines Neustart des Einheitsdenkmal- Verfahrens konstruktiv daran mitzuwirken und dabei – ungeachtet der Zuständigkeit des Bundes – den Interessen des Landes Berlin Ausdruck zu verleihen? Antwort zu 3: Der Senat wird im engen Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien den Berliner Interessen Ausdruck verleihen. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom November 2016, anstelle des Einheitsdenkmals für den Wiederaufbau der Kolonnaden vor dem Humboldt-Forum 18,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen? Antwort zu 5: Der Senat wertet den Beschluss als Möglichkeit, über die Gestaltung des Denkmals und des Umfelds des Humboldt-Forums noch einmal grundsätzlich zu diskutieren. Frage 6: Welche Absichten verfolgt der Senat für die Schlossfreiheit bzw. das Areal zwischen Schlossreplik und Spreeufer einschließlich der baulichen Überreste des früheren Nationaldenkmals, sollten dort weder das Einheitsdenkmal noch eine Rekonstruktion der Kolonnaden realisiert werden Antwort zu 6: Das Areal der ehemaligen Schlossfreiheit ist Bestandteil einer umfassenden Neugestaltung der Freiflächen im Umfeld des Humboldtforums. Geplant sind hochwertige Pflasterflächen, Baumpflanzungen und die Schaffung qualitätvoller Aufenthaltsmöglichkeiten im Randbereich des Denkmalsockels. Die derzeit stattfindende Sanierung des Sockelbauwerks wird voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen. Die in weiten Teilen erhalten gebliebenen und gesicherten historischen Mosaike könnten nach der erfolgten Restaurierung wieder an ihren authentischen Ort auf den Denkmalsockel zurück verlegt Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 352 2 werden. Wünschenswert wäre eine Nutzung für temporäre kulturelle Veranstaltungen insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Humboldtforum. Frage 7: Wie bewertet der Senat die Pläne für die Außengestaltung des Humboldt-Forums insgesamt und inwieweit wäre hier eine Überarbeitung aus Sicht des Landes Berlin notwendig, gerade wenn das Einheitsdenkmal dort nicht mehr verortet sein sollte? Antwort zu 7: Die Planungen zur Freiraumgestaltung basieren auf einem vom Land Berlin in enger Abstimmung mit der Stiftung Humboldt Forum durchgeführten Wettbewerbsverfahren. Der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf, der eine moderne Gestaltung des neuen Schlossumfeldes vorsieht, gleichzeitig jedoch die historischen Spuren aufgreift, lesbar macht und zeitgenössisch interpretiert, stellt aus Sicht des Senats eine diesem bedeutenden Ort angemessene konzeptionelle Grundlage dar. Zur Frage einer notwendigen Überarbeitung der Freiraumplanung wird auf die Antwort zu 6. verwiesen. Berlin, den 10. Februar 2017 K. L o m p s c h e r ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2017)