Drucksache 18 / 10 356 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 30. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2017) und Antwort Denkzeichen Berliner Wassersport – Wie geht es weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Welche Bedingungen waren an die Ausreichung der Fördersumme von 300.000 Euro für das Denkzeichen Berliner Wassersport in Grünau geknüpft, die durch die LOTTO-Stiftung Berlin bereits im März 2016 beschlossen wurde? Zu 1.: Der Stiftungsrat der öffentlich-rechtlichen Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) hat in seiner Sitzung am 04.03.2016 seine grundsätzliche Zusage zur Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses bis zu einer Höhe von 300.000 Euro zur Errichtung eines Denkzeichens Berliner Wassersport in Grünau beschlossen . Die Zusage des Stiftungsrats ist unter der Bedingung erfolgt, dass zur Ermittlung eines zu realisierenden Entwurfs ein Kunstwettbewerb durchzuführen ist. Dieses Vorgehen entspricht dem in der Anweisung Bau des Landes Berlin (ABau) II 130 vorgesehenen Prozedere. Darüber hinaus hat der Stiftungsrat eine Bewilligung mit den Auflagen verbunden, dass - prüffähige Bauplanungsunterlagen gemäß § 44 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) erstellt und vorgelegt werden, - die Prüfung dieser Unterlagen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ergibt, dass die Gesamtkosten für das Bauvorhaben wirtschaftlich vertretbar sind und nicht oder nur unwesentlich von den dem Antrag zugrunde liegenden Gesamtkosten abweichen, - für die spätere Auszahlung des Zuschusses Zweckabgaben der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) an die DKLB-Stiftung in ausreichender Höhe erfolgt sind. 2. Ist es zutreffend, dass zwingend ein künstlerischer Wettbewerb vorgesehen ist, obwohl bereits ein ausgereifter und umsetzungsfähiger Entwurf des Metallgestalters Rüdiger Roehl vorliegt? Zu 2.: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, steht die Bewilligung der in Aussicht gestellten Mittel unter den dort genannten Auflagen. 3. Wenn ja, wie begründet sich diese Auflage, die das Projekt unnötig verteuert? Zu 3.: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ergibt sich die Begründung aus der Auflage des Stiftungsrats und der Bezugnahme auf die ABau, wonach grundsätzlich für künstlerische Realisierungen Wettbewerbe und andere transparente Auswahlverfahren durchzuführen sind. Die Kosten eines Kunstwettbewerbs hängen von Art und Umfang des gewählten Verfahrens ab. Kunstwettbewerbe sind ein bewährtes Instrument zur Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich und gewährleisten Qualität, Transparenz und Chancengleichheit. Der Senat sieht sie daher nicht als „unnötig“ an. Im Ergebnis muss dies auch nicht zu einer „Verteuerung“ des Projekts führen, wenn die Kosten für das Verfahren – wie durch den Beschluss des DKLB-Stiftungsrat nahegelegt – aus dem Gesamtbetrag der Förderung finanziert werden. Die sich nach Abzug der Verfahrenskosten ergebende Realisierungssumme für das Denkzeichen ist als Kostenobergrenze in der Auslobung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Wettbewerbs zwingend einzuhalten. 4. Welche Kriterien für den Wettbewerb wurden durch wen festgelegt und wann soll dessen Durchführung erfolgen? Zu 4.: Grundsätzlich werden Wettbewerbe im Land Berlin auf der Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) durchgeführt; in der RPW sind maßgeb- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 356 2 liche Kriterien definiert. Projektspezifische Kriterien werden zunächst in den entsprechenden Gremien (Kunstkommission des Bezirks bzw. Historischer Beirat und Beratungsausschuss Kunst der Senatsverwaltung für Kultur und Europa) diskutiert und in der Auslobung des Kunstwettbewerbs zusammengetragen. Die finale Festlegung erfolgt im Rahmen des obligatorischen Preisgerichtskolloquiums , zu dem die Projektbeteiligten eingeladen werden. 5. Welche Personen oder Institutionen werden in der Jury vertreten sein, die über die Sieger des Wettbewerbs entscheidet und wann ist mit einer Auswahlentscheidung zu rechnen? Zu 5.: Die Zusammensetzung eines Preisgerichts ist dem Grund nach in der RPW geregelt: Es besteht aus stimmberechtigten Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichtern sowie Fachpreisrichterinnen bzw. Fachpreisrichtern , wobei letztere mit einer Stimme in der Mehrheit sind. Der Auslober des Kunstwettbewerbs berücksichtigt sowohl bei der Auswahl der Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichter als auch der weiteren Sachverständigen die Vertreterinnen und Vertreter beteiligter Institutionen und Initiativen. Das Preisgericht empfiehlt am Ende der Preisgerichtssitzung eine Rangfolge der eingereichten Entwürfe und spricht eine Realisierungsempfehlung aus. Der zeitliche Aufwand eines Kunstwettbewerbs hängt von Art und Umfang des gewählten Verfahrens ab. Für einen nichtoffenen einphasigen Kunstwettbewerb werden, ab dem Zeitpunkt der Beauftragung einer Wettbewerbsbetreuung , rund sechs Monate Verfahrensdauer veranschlagt . Dabei ist eine der Komplexität der Aufgabe entsprechende Bearbeitungszeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu berücksichtigen, die mindestens zehn Wochen beträgt. 6. Ist es zutreffend, dass der Wettbewerb Kosten von ca. 50.000 Euro verursacht und durch wen werden diese getragen? Zu 6.: Die Kosten eines Kunstwettbewerbs hängen von Art und Größe des gewählten Verfahrens ab. 7. Kann ausgeschlossen werden, dass die Kosten für den Wettbewerb von der Fördersumme für das Projekt abgezogen werden, was dort dann wiederum zu einer Deckungslücke führen würde? Zu 7.: Siehe Antwort zu 6. Berlin, den 09. Februar 2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)