Drucksache 18 / 10 357 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 30. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2017) und Antwort Sonntagsruhe für die Ampel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lichtzeichenanlagen gibt es in Berlin und bei wie vielen handelt es sich davon um Bedarfsampeln ? Antwort zu 1: In Berlin sind derzeit 2100 Lichtzeichenanlagen in Betrieb. Bedarfsampeln sind Lichtzeichenanlagen , welche nur im Bedarfsfall, z. B. bei Messen, eingeschaltet werden. Hiervon gibt es in Berlin lediglich fünf Anlagen. Frage 2: Wie viele Ampeln werden an Wochenenden und Feiertagen abgeschaltet? Antwort zu 2: An Sonn- und Feiertagen sind 79 Lichtzeichenanlagen nicht in Betrieb. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abschaltung und wer legt sie fest? Antwort zu 3: Lichtzeichenanlagen sollen grundsätzlich ständig den Verkehr regeln. Dennoch gibt es Anlagen , deren Betriebszeiten eingeschränkt werden können. Die Entscheidung darüber fällt in jedem Einzelfall die Verkehrslenkung Berlin (VLB) nach vorheriger Anhörung der Polizei. Kriterien einer eventuellen Abschaltung ergeben sich im Wesentlichen aus der Begründung, welche seinerzeit zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage geführt hat. Bei Einkaufszentren sind dies beispielsweise die Öffnungszeiten der Einrichtung, bei Straßenbahnverkehren die Zeiten des Linienbetriebs. Frage 4: Aus welchem Grunde wurde die Bedarfsampel für Fußgänger in der Glienicker Straße Höhe Rudower Straße in Köpenick vor gut zwei Jahren an Wochenenden abgeschaltet, obwohl dort auch samstags und sonntags ein erheblicher Durchgangsverkehr auf dem Weg zum Adlergestell und zur A 113 oder von dort zurück herrscht? Antwort zu 4: Bei der Lichtzeichenanlage Glienicker Straße in Höhe der Rudower Straße handelt es sich um eine Fußgänger-Anforderungsampel. Sie wurde im Jahr 1993 zur Schulwegsicherung errichtet. Durch den Bau der ‚Tangentialverbindung Ost‘ und der Spindlersfelder Straße als Verbindung von Adlershof nach Köpenick hat dieser Abschnitt der Glienicker Straße an Bedeutung für den Durchgangsverkehr verloren. Bei einer Überprüfung der Betriebszeiten hat die VLB daher festgelegt, den Betrieb der Ampelanlage auf Montag-Samstag von 6 bis 22 Uhr zu beschränken, da durch die Ampel im Wesentlichen der Schulweg zu sichern ist. Sonn- und Feiertags ist das Verkehrsaufkommen zudem deutlich geringer. Frage 5: Weshalb blieben diesbezügliche Bürgerbeschwerden an die Verkehrslenkung Berlin von 2015 unbeantwortet und warum führten auch Nachfragen aus dem April 2016 nicht einmal zu einem Antwortschreiben? Antwort zu 5: Es liegt lediglich eine bisher nicht abgeschlossene Bürgerbeschwerde zur Änderung der Betriebszeit bei der VLB vor. Im Jahr 2015 erfolgte durch die VLB letztmalig eine Abfrage bei der Polizei, ob eine Ausweitung der Betriebszeit erforderlich ist. Ein zeitlich längerer Betrieb der Ampel wurde seitens der Polizei zunächst nicht für notwendig erachtet. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 357 2 Frage 6: Wie schätzt der Senat die Situation jetzt ein und kann im konkreten Fall im Sinne der Verkehrssicherheit die Wiedereinschaltung der Bedarfsampel an Wochenenden erfolgen? Antwort zu 6: Da sich im Bereich der Lichtzeichenanlage auch Haltestellen befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen ein Regelungsbedarf besteht. Die VLB hat nach erneuter Überprüfung der Verkehrssituation den Betrieb der Anforderungsampel auch an Sonn- und Feiertagen veranlasst. Vorgesehen ist eine Betriebszeit Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr. In diesem Zusammenhang wird die Bürgerbeschwerde abschließend beantwortet. Berlin, den 09. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2017)