Drucksache 18 / 10 358 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2017) und Antwort Soforthilfe Terroropfer Soforthilfe für die Geschädigten des Terroranschlags vom Breitscheidplatz, 19.12.2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Opferbeauftragten des Landes Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. In der Plenarsitzung am 12.01.2017 sagte der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt wörtlich: "Der Berliner Opferbeauftragte , der von der Justizverwaltung eingesetzt wurde, hat sich schon sehr frühzeitig dort bemüht. ... Er hat dort sehr schnelle Einzelhilfe vermitteln können, auch aufgrund der Gelder, die von den Schaustellern am Breitscheidplatz zur Verfügung gestellt wurden. Er konnte Hilfe an diejenigen Opfer vermitteln, die besonders kurzfristige Bedürfnisse hatten, die befriedigt werden konnten ." und "Konkrete Planungen des Senats gibt es momentan nicht, hier eigene Hilfsmittel aufzulegen." Dazu die Frage: In welcher Höhe hat der Opferbeauftragte der Justiz Gelder, die von den Schaustellern am Breitscheidplatz zur Verfügung gestellt wurden, bis zum 12.01.2017 an die Opfer vermittelt? Zu 1.: Nach Auskunft des Opferbeauftragten des Landes Berlin, Herrn Roland Weber, hat das Rote Kreuz mit dem Schaustellerverband und der Arbeitsgemeinschaft (AG) City ein gemeinsames Spendenkonto eingerichtet. Der Opferbeauftragte teilte hierzu mit: Zur Verteilung der darauf eingehenden Gelder sei ein Spendenkomitee eingerichtet worden. Wenden sich Hinterbliebene, Verletzte und geschädigte Schausteller an den Opferbeauftragten, würde er das Spendenkomitee informieren. Insbesondere in der ersten Phase nach dem Anschlag hätten sich viele Betroffene direkt an den Opferbeauftragten gewandt. Zum 9. Februar 2017 habe das Spendenkomitee dem Opferbeauftragten mitgeteilt, dass an 19 Opfer Zahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro erfolgt seien. Weitere Zahlungen an weitere Opfer würden zeitnah erfolgen. Darunter würden sich aber auch Opfer befinden, die sich direkt an das Komitee wandten. Angaben dazu, in welcher Höhe Gelder bis zum 12. Januar 2017 vermittelt wurden, waren dem Opferbeauftragten nicht möglich. 2. In welcher Höhe hat der Opferbeauftragte insgesamt finanzielle Hilfen an die Opfer vermittelt? Zu 2.: Der Opferbeauftragte stellte dem Bundeskriminalamt eine Liste mit möglichen Anlaufstellen zur Beantragung finanzieller Hilfen zur Verfügung. Diese Liste wurde vom Bundeskriminalamt an Betroffene weitergeleitet . Teilweise wandten sich Betroffene sodann mit Rückfragen an den Opferbeauftragten. Es lässt sich naturgemäß nicht nachvollziehen, welche Betroffenen nun durch die Vermittlung des Opferbeauftragten oder aber aufgrund sonstiger Erkenntnisquellen Anträge gestellt haben. 3. Wie vielen einzelnen Opfern kam die Hilfe zuteil? Zu 3.: Hilfsangebote und Hilfsleistungen erfolgten aus verschiedenen Quellen. Neben dem gemeinsamen Spendenkonto des Roten Kreuzes, des Schaustellerverbandes und der AG City erfolgten Angebote durch das Bundesamt für Justiz und durch den WEISSEN RING e.V. Die genaue Zahl der Opfer, denen Hilfe zuteilwurde, kann nicht benannt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 358 2 4. Wurden bis zum 12.01.2017 auch Gelder aus Mitteln des Landes Berlin den Opfern zur Verfügung gestellt ? Wenn ja, in welcher Höhe? 5. Hat der Senat bis zum heutigen Tag Hilfsmittel für die Opfer bereitgestellt oder wurde zumindest mit konkreten Planungen begonnen? Wenn ja, in welcher Form? Zu 4. und 5.: Berlin hat als Soforthilfe unmittelbar nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz auf Landesebene erweiterte Kapazitäten bei den Traumaambulanzen (Psychiatrische Universitätsklinik im St. Hedwig- Krankenhaus für erwachsene Gewaltopfer und Charité- Universitätsklinikum Berlin für Kinder und Jugendliche Opfer einer Gewalttat und deren Eltern/Bezugspersonen) zur Verfügung gestellt. Die umgehende psychotherapeutische Versorgung trägt entscheidend dazu bei, chronische Belastungsstörungen und weitere psychische Spätfolgen soweit wie möglich abzumindern oder zu vermeiden. In Bezug auf die Versorgung und Entschädigung der Opfer konnte auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verständigung dahingehend erzielt werden, dass für die Geschädigten und Hinterbliebenen Leistungen im Wege des Härteausgleichs nach Maßgabe des § 1 Abs. 12 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit § 89 Bundesversorgungsgesetz (BVG) erbracht werden können. Um eine möglichst umfassende und lückenlose Entschädigung der Betroffenen sicherzustellen, werden die im Wege des Härteausgleichs zu gewährenden Leistungen nach dem OEG durch die Leistungen des „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ (wahrgenommen durch die Verkehrsopferhilfe e.V.) und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten des Bundesamtes für Justiz ergänzt. Bis zum 12. Januar 2017 sind Soforthilfezahlungen aus dem Härtefallfonds für Opfer terroristischer Straftaten des Bundesamtes für Justiz in Bezug auf immaterielle Ansprüche (Schmerzensgeld) und Vorschüsse von der Verkehrsopferhilfe e.V. auf materielle Ansprüche geleistet worden. 6. Wieviel Geld hat das Land Berlin an Standgebühren , Konzessionen, Vergnügungssteuern, Biersteuern u.ä. Abgaben insgesamt von den Schaustellern für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz 2016/17 erhalten? Zu 6.: Das Land Berlin hat keine Vergnügungssteuer von den Schaustellern des Weihnachtsmarkts vereinnahmt , da nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Vergnügungssteuergesetz auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen , Jahrmärkten oder Spezialmärkten aufgestellte Warenspielgeräte von der Besteuerung ausgenommen sind. Darüber hinaus dürfen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Spielverordnung Geldgewinnspielgeräte in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen , Jahrmärkten oder Spezialmärkten nicht aufgestellt werden. Steuerschuldner der Biersteuer sind in den meisten Fällen die jeweiligen Inhaber sogenannter Steuerlager. Das sind in der Regel Brauereien oder Betreiber von Bierlagern . Schausteller auf Weihnachtsmärkten sind regelmäßig keine Steuerlagerinhaber im Sinne des Biersteuergesetzes . Von den Letztgenannten erhält das Land Berlin daher keine Biersteuerzahlungen. Im Übrigen steht das Biersteueraufkommen zwar den Ländern zu, jedoch wird die Biersteuer von Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung ) erhoben. Angaben zu möglichen Einnahmen an Standgebühren liegen nicht vor. 7. Wieviel Geld hat das Land Berlin an Standgebühren , Konzessionen, Vergnügungssteuern, Biersteuern u.ä. Abgaben insgesamt von den Schaustellern für die Teilnahme an den Weihnachtsmärkten am Breitscheidplatz zu Weihnachten 2015, Weihnachten 2014 und Weihnachten 2013 erhalten. Zu 7.: Hinsichtlich der Frage nach den von Schaustellern an das Land Berlin gezahlten Vergnügungssteuern und Biersteuern für die Jahre 2013 bis 2015 wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen. 8. In welcher Höhe haben die Schausteller vom Breitscheidplatz nach Abschluss der Weihnachtsmärkte 2015, 2014 und 2013 Umsatzsteuer abgeführt? Zu 8.: Zur Höhe der von Schaustellern des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz an das Land Berlin für die Jahre 2013 bis 2015 abgeführten Umsatzsteuer liegen hier keine Informationen vor. 9. Welche Einnahmen hat das Land Berlin insgesamt durch die Ausrichtung aller auf dem Stadtgebiet veranstalteten Weihnachtsmärkte erzielt, für 2016, sowie für 2015, 2014 und 2013? Zu 9.: Zur Höhe der erzielten Steuereinnahmen insgesamt durch die Ausrichtung aller auf dem Stadtgebiet veranstalteten Weihnachtsmärkte für die Jahre 2013 bis 2016 liegen hier keine Informationen vor. Berlin, den 16. Februar 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2017)