Drucksache 18 / 10 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 31. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2017) und Antwort Steuerstrafverfahren in Berlin 2015 und 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Steuerstrafverfahren wurden 2015 und 2016 in Berlin durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzbehörde eingeleitet? Zu 1.: Durch die Berliner Finanzämter wurden im Jahr 2015 3.605 und im Jahr 2016 3.452 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrssteuern eingeleitet. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2015 2.326 und im Jahr 2016 2.390 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat eingeleitet. 2. Wie viele Verurteilungen hat es 2015 und 2016 gegeben und wie viele dieser Steuerstrafverfahren wurden eingestellt? Zu 2.: Durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wurden in den Jahren 2015 und 2016 Strafverfahren wie folgt abgeschlossen: 2015 2016 Abgeschlossene Strafverfahren 4.378 3.691 davon Einstellungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) 2.799 2.089 davon Einstellungen unter Auflagen nach § 153a StPO 364 414 davon Einstellungen wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften 563 374 davon Einstellungen nach § 398a Abgabenordnung (AO) 70 0 Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat es im Jahr 2015 653 Verurteilungen wegen einer Steuerstraftat gegeben und im Jahr 2016 - nach derzeitigem Stand - 594. Im Jahr 2015 wurden 399 Verfahren nach den §§ 170 Abs. 2, 153, 153a, 154, 154b und § 154f StPO bzw. §§ 45 Abs. 1, 45 Abs. 2 oder 45 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eingestellt. Im Jahr 2016 wurden 580 Verfahren nach den §§ 170 Abs. 2, 153, 153a, 154, 154b und 154f StPO bzw. §§ 45 Abs. 1 oder § 45 Abs. 2 JGG oder wegen Todes des Beschuldigten eingestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 364 2 3. Wie hoch war insgesamt die Schadenssumme in den Jahren 2015 und 2016 mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossenen Verfahren? Zu 3.: In den durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin abgeschlossenen Strafverfahren wurden im Jahr 2015 strafbefangene Steuern in Höhe von 74.625.053 € und im Jahr 2016 in Höhe von 78.803.740 € festgestellt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erfolgt im dortigen Geschäftsbereich keine statistische Erfassung der Schadenssummen. Berlin, den 14. Februar 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2017)