Drucksache 18 / 10 370 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 31. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2017) und Antwort Nutzung von Sportflächen als modulare Unterkünfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Sportplätze und sonstige für körperliche Ertüchtigung vorgesehene Flächen werden derzeit für die Bebauung mit modularen Unterkünften in Erwägung gezogen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)? 2. Für welche Flächen wurde bereits ein Bauantrag gestellt? 4. Welche alternativen Flächen, die nicht für sportliche Aktivitäten genutzt werden, hält der Senat für die Bebauung mit modularen Unterkünften für denkbar? 6. Welche Ersatzmöglichkeiten werden für die wegfallenden Sportflächen zum Sporttreiben geschaffen? Zu 1., 2., 4. und 6.: Für die Bebauung mit modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) wurden bisher keine Sportplätze und sonstige für körperliche Ertüchtigung vorgesehene Flächen in Erwägung gezogen. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich an der Lissabonallee 6? Zu 3.: Das Grundstück soll mit einem Tempohome bebaut werden. Der Standort ist auf Vorschlag des Bezirks in die Planung aufgenommen worden, unter der Prämisse, dass der Baumbestand auf dem Grundstück erhalten bleibt. Die Bauplanung wurde entsprechend vorgenommen. Es werden Plätze für 280 Menschen geschaffen . Die Nutzungsdauer der Tempohome-Standorte ist grundsätzlich auf 3 Jahre begrenzt. Anschließend kann die Fläche wieder wie zuvor genutzt werden. 5. Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Rekrutierung von geeigneten Flächen für eine Bebauung mit modularen Unterkünften? Zu 5.: Senat und Bezirke suchen gemeinsam nach geeigneten Standorten, die im Rahmen von Abstimmungsgesprächen einvernehmlich festgelegt werden. Berlin, den 08. Februar 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2017)