Drucksache 18 / 10 372 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 31. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2017) und Antwort Rechte Anschlagserie in Neukölln und ihre Hintergründe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten gab es in Neukölln seit Mai 2016 und wie viele davon richteten sich gegen Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren (bitte einzeln nach Datum, Uhrzeit, Straftatbestand , Tatmotiv, Tatort und Tathergang auflisten) Zu 1.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik “ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum endgültigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen . Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen , Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstands- sowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze . Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin- Neukölln statistisch zu zählen sind. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten aus dem Zeitraum Januar bis Dezember 2016 (Tag der Erhebung : 26. Januar 2017) aller Phänomenbereiche der PMK zugrunde gelegt. Für das Jahr 2016 sind aufgrund des noch nicht erreichten Statistikschlusses am 31. Januar 2017 bislang nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen des aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, so dass sich die nachfolgend genannten Zahlen für 2016 erst Mitte 2017 genau beziffern lassen. Aufgrund des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen sind im KPMD-PMK erhebliche Erfassungsrückstände zu verzeichnen, die bislang noch nicht aufgearbeitet werden konnten. Valide Zahlen zum Fallaufkommen der Politisch motivierten Kriminalität - rechts (PMK - rechts) liegen demnach noch nicht vor. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in einer ersten Tabelle nur die Ortsteile und die Deliktsarten dargestellt . Die Aufgliederung nach Deliktsbereichen erfolgt anschließend in einzelnen Tabellen je Deliktsart. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10372 2 Fallaufkommen PMK - rechts in Neukölln nach Deliktsarten 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 Britz 1 1 1 2 0 0 2 1 1 3 1 0 13 Propagandadelikte 1 1 1 2 0 0 1 1 0 3 1 0 11 sonstige Delikte 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 2 Buckow 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 2 Propagandadelikte 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 2 Gropiusstadt 0 0 1 3 0 1 0 0 0 0 0 0 5 Propagandadelikte 0 0 1 3 0 1 0 0 0 0 0 0 5 Neukölln 0 6 2 8 3 3 5 6 1 4 7 4 49 Gewaltdelikte 0 0 0 1 1 1 1 0 0 2 1 1 8 Propagandadelikte 0 3 0 4 2 1 3 1 1 2 3 1 21 sonstige Delikte 0 3 2 3 0 1 1 5 0 0 3 2 20 Rudow 0 0 0 0 1 1 2 1 0 1 0 2 8 Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Propagandadelikte 0 0 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 3 sonstige Delikte 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 4 Bezirk Neukölln 1 7 4 13 5 5 9 8 3 8 8 6 77 Gewaltdelikte 0 0 0 1 1 2 1 0 0 2 1 1 9 Propagandadelikte 1 4 2 9 4 2 6 2 2 5 4 1 42 sonstige Delikte 0 3 2 3 0 1 2 6 1 1 3 4 26 Fallaufkommen der Gewaltdelikte PMK - rechts in Neukölln nach Deliktsbereich 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 Neukölln 0 0 0 1 1 1 1 0 0 2 1 1 8 Brandstiftung 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 2 Körperverletzung 0 0 0 1 1 1 0 0 0 2 1 0 6 Rudow 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Brandstiftung 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Bezirk Neukölln 0 0 0 1 1 2 1 0 0 2 1 1 9 Brandstiftung 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 3 Körperverletzung 0 0 0 1 1 1 0 0 0 2 1 0 6 Fallaufkommen der Propagandadelikte PMK - rechts in Neukölln 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 Britz 1 1 1 2 0 0 1 1 0 3 1 0 11 Buckow 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 2 Gropiusstadt 0 0 1 3 0 1 0 0 0 0 0 0 5 Neukölln 0 3 0 4 2 1 3 1 1 2 3 1 21 Rudow 0 0 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 3 Bezirk Neukölln 1 4 2 9 4 2 6 2 2 5 4 1 42 Bei allen Propagandadelikten handelte es sich um Verstöße gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10372 3 Fallaufkommen der sonstigen Delikte PMK - rechts in Neukölln nach Deliktsbereich 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 Britz 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 2 Sachbeschädigung 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Volksverhetzung 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Neukölln 0 3 2 3 1 0 1 5 0 0 3 2 20 Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung 0 0 1 1 0 0 0 5 0 0 2 0 9 Diebstahl/Unterschlagung 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Sachbeschädigung 0 2 0 0 1 0 0 0 0 0 0 2 5 Volksverhetzung 0 0 1 2 0 0 1 0 0 0 1 0 5 Rudow 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 4 Sachbeschädigung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 Versammlungsgesetz 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Volksverhetzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Bezirk Neukölln 0 3 2 3 1 0 2 6 1 1 3 4 26 Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung 0 0 1 1 0 0 0 5 0 0 2 0 9 Diebstahl/Unterschlagung 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Sachbeschädigung 0 2 0 0 1 0 1 0 0 1 0 3 8 Versammlungsgesetz 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Volksverhetzung 0 0 1 2 0 0 1 0 1 0 1 1 7 Im Rahmen des KPMD-PMK werden nur Opfer statistisch gezählt. Opfer sind natürliche Personen, die durch eine strafbare Handlung körperlich geschädigt wurden oder geschädigt werden sollten. Personen, die durch eine Straftat auf andere Weise (zum Beispiel materiell) geschädigt wurden, werden statistisch nicht gezählt. Darüber hinaus werden zu Opfern keine Berufe, Tätigkeiten oder gesellschaftliches Engagement erfasst. Aus diesen Gründen können keine weiterführenden Aussagen im Sinne der Anfrage getroffen werden. 2. Welche Erkenntnisse liegen über weitere möglicherweise nicht angezeigte Fälle im Sinne der Fragestellung vor? Zu 2.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Einheit Berliner Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang mit welcher Personalstärke? Zu 3.: Insbesondere vor dem Hintergrund der in Rede stehenden Straftaten wurde am 25. Januar 2017 bei der zuständigen Fachdienststelle für Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK – rechts) beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin die Ermittlungsgruppe RESIN („Rechte Straftaten in Neukölln“) eingerichtet. Die Ermittlungsgruppe (EG) umfasst zurzeit fünf Dienstkräfte, anlassbezogen wird die EG lageangepasst durch weitere Dienstkräfte verstärkt beziehungsweise unterstützt. Neben der Aufklärung der Straftaten stellt die Betrachtung möglicher Ursachen der Straftatenentwicklung einen Bestandteil des Auftrages an die EG dar. 4. Wie beurteilt der Senat die jüngste Entwicklung der politisch rechts motivierten Kriminalität in Neukölln und welche Erkenntnisse liegen über die Hintergründe der Taten vor? 5. Welche im Bezirk Neukölln aktive rechtsextreme Personenzusammenhänge sind dem Senat bekannt und welche Erkenntnis liegen jeweils zu Aktivitäten, Struktur und Zusammensetzung der Gruppierungen vor? Zu 4. und 5.: Einrichtungen und Personen in Neukölln , die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, waren zuletzt Ziel einer Serie von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. Neukölln ist seit vielen Jahren der am stärksten mit rechtsextremistischen Aktivitäten und Straftaten belastete Bezirk im Westteil Berlins. Der überwiegende Teil dieser Taten ereignete sich im Süden Neuköllns, insbesondere in den Ortsteilen Rudow und Britz. Wenn die Urheber für die Straftaten ermittelt werden konnten, die von Sachbeschädigungen über Brandanschläge bis hin zu Körperverletzungen reichten, handelte es sich nahezu ausschließlich um regional organisierte Rechtsextremisten, die entweder dem „Netzwerk Freie Kräfte“ oder dem NPD-Kreisverband Neukölln angehörten . Ein zumindest ehemaliger Protagonist dieses Kreisverbandes ist der Polizei Berlin auch durch Straftaten, u.a. durch Straftaten der PMK – rechts, bekannt. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verbindung der Serie von Angriffen auf Personen in Neukölln , die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zum Netzwerk „Freie Kräfte Berlin Neukölln“ (FKBN) und der Veröffentlichung von Namen und Adressen im Internet durch dieses Netzwerk? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10372 4 Zu 6.: In Berlin gab es im vergangenen Jahr von Juni an, schwerpunktmäßig im Dezember, eine Reihe von Sachbeschädigungen, bei denen ein rechtsextremistischer Hintergrund naheliegt. Die Opfer dieser Sachbeschädigungen waren durchgehend Personen oder Einrichtungen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Zwei der von den Sachbeschädigungen betroffenen Einrichtungen wurde auf der sogenannten „Antifa-Karte“ der „Freien Kräfte Berlin Neukölln“ (FKBN) erwähnt. Ein Zusammenhang zwischen der Nennung auf der Karte und der begangenen Straftaten ist und bleibt grundsätzlich in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus ist die Prüfung etwaiger Zusammenhänge im Sinne der Frage Bestandteil des Auftrages der EG RESIN. 7. Inwieweit sieht der Senat Parallelen zwischen der aktuellen Anschlagsserie in Neukölln und früheren Taten, die dem Netzwerk „Nationaler Widerstand Berlin“ (NW Berlin) zugeordnet wurden und inwieweit wird in diese Richtung ermittelt? Zu 7.: Die EG RESIN ermittelt in alle Richtungen und bezieht dabei auch frühere Ermittlungsverfahren ein. 8. Inwieweit gibt es nach den Erkenntnissen des Senats personelle und/oder organisatorische Überschneidungen zwischen NW Berlin und den FKBN? Zu 8.: Bei den „Freien Kräften Berlin-Neukölln“ handelt es sich um einen lokalen Ableger des „Netzwerks Freie Kräfte Berlin“. „NW“ steht für „Nationaler Widerstand“ und ist ein Label, das in der Vergangenheit von Angehörigen des „Netzwerks Freie Kräfte“ genutzt wurde. Somit ist auch nicht auszuschließen, dass es in der Vergangenheit auch von Angehörigen der „Freien Kräfte Berlin-Neukölln“ verwendet wurde. 9. Teilt der Senat die in der „Berliner Zeitung“ am 10.11.2016 zitierte Einschätzung des Verfassungsschutzes (http://www.berlinerzeitung .de/berlin/polizei/volksverhetzung-polizeiermittelt -gegen-verfasser-einer-liste-juedischereinrichtungen -25069096) , dass es sich bei den Verfasser *innen der auf der Facebook-Seite der FKBN veröffentlichen Liste jüdischer Einrichtungen in Berlin, um „eine Handvoll Leute[n]“ aus dem „Umfeld des früheren Nationalen Widerstandes“ handelt? Zu 9.: Die FKBN bestehen nach Erkenntnissen des Senats aus einer maximal unteren zweistelligen Anzahl von Personen. Konkrete Erkenntnisse darüber, ob diese Personen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Label NW stehen, liegen dem Senat nicht vor. 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu personellen und/oder organisatorischen Überschneidungen zwischen den FKBN und dem Kreisverband Berlin-Neukölln der NPD? 11. Sind dem Senat Presseberichte bekannt, nach denen in einem Blog der FKBN zeitweilig als Kontaktmöglichkeit auf den NPD-Kreisverband Berlin-Neukölln verwiesen wurde und wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt? Zu 10. und 11.: Dem Senat sind derartige Presseberichte bekannt. Die Organisationszugehörigkeiten „Netzwerk Freie Kräfte“ und NPD spielen jedoch insbesondere in Neukölln nur eine untergeordnete Rolle, da der rechtsextremistische Personenkreis in Neukölln besonders eng miteinander vernetzt ist. 12. Welche sonstigen Erkenntnisse hat der Senat über Größe, Organisation und Aktivitäten der FKBN? Zu 12.: Die Anzahl des aktionsorientierten Rechtsextremismus in Neukölln ist bedingt durch äußeren Druck sowie interne Konflikte seit langem rückläufig. Dennoch ist die Anzahl der rechts motivierten Straftaten zuletzt deutlich angestiegen. Dem Berliner Senat liegen Erkenntnisse zu den Aktivitäten bezüglich des Betreibens wechselnder Facebookseiten vor. Seit November 2016 sind diese Seiten nicht mehr online. 13. Welche Schritte wurden unternommen, um die Betreiber der Internetseite, auf der Namen und Adressen von Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, veröffentlicht wurde, zu ermitteln? Zu 13.: Zu den einzelnen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei Berlin wird aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft erteilt. Grundsätzlich ist die Polizei Berlin jedoch auf die Mitwirkung der Betreiber von Sozialen Netzwerken sowie anderer Internetseitenbetreiber angewiesen . 14. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie die Täter an Adressen, Informationen über von den Opfern genutzte Fahrzeuge oder ähnliche Daten kommen? Zu 14.: Die Täterinnen und Täter gelangen in der Regel durch Internetrecherche und „Anti-Antifa-Aktivitäten“ wie z.B. die gezielte Ausspähung des politischen Gegners an deren Adressen. Zumindest ein Teil der betreffenden Daten der Betroffenen ist u.a. aufgrund ihres politischen Engagements öffentlich zugänglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10372 5 15. Was tut der Senat, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl aller gegen Rechtsextremismus Engagierten zu erhöhen? Zu 15.: Der Senat nimmt die Belange der Betroffenen, unter anderem vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Kontext des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU), sehr ernst. Durch die Einrichtung der EG RESIN beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin werden die repressiven und präventiven Maßnahmen der Polizei gebündelt und forciert. Die polizeilichen Maßnahmen dienen einerseits der schnellen Ermittlung und Ergreifung von Täterinnen und Tätern sowie andererseits dem Schutz der Betroffenen, so beispielsweise durch das anlassbezogene Bestreifen entsprechender örtlicher Bereiche durch Polizeikräfte, die Durchführung von Sicherheitsgesprächen mit Betroffenen sowie gegebenenfalls weiteren Schutzmaßnahmen. Einen weiteren Baustein stellt die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin im Sachzusammenhang dar. Darüber hinaus steht die Polizei Berlin in diesem Zusammenhang in Kontakt mit Nichtregierungsorganisationen , wie der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus “ (MBR). Der Verfassungsschutz Berlin beobachtet rechtsextremistische Strukturen und informiert Politik und Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse. Wichtig ist dem Senat in der Bekämpfung des Rechtsextremismus auch die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Trägern, wie sie u.a. durch die Teilnahme der Polizei Berlin und des Berliner Verfassungsschutzes am „Berliner Beratungsnetzwerk“ gegen Rechtsextremismus stattfindet. Berlin, den 14. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2017)