Drucksache 18 / 10 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 01. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2017) und Antwort Unterrichtsangebote durch das türkische Generalkonsulat an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Unterrichtsangebote durch das türkische Generalkonsulat gibt es an den Berliner Schulen (bitte nach Fächern, Namen der Schulen und Zahl der teilnehmenden Schüler*innen auflisten)? Auf welcher Rechtsgrundlage wird dieser Unterricht erteilt? Zu 1.: Die gewünschten Informationen sind der Beantwortung der Fragen 7. und 8. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10262 vom 23. Januar 2017 zu entnehmen. 2. Gibt es finanzielle Zuwendungen für diesen Unterricht ? Falls nein, gab es in der Vergangenheit Zuwendungen und in welcher Höhe? Zu 2.: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 5. der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/10262 vom 23. Januar 2017 und Nr. 18/10176 vom 6. Januar 2017. 3. Welche materielle oder sonstige Unterstützung leistet der Senat für diesen Unterricht aktuell? Wie melden Eltern ihre Kinder zu diesem Unterricht an? Zu 3.: Hierzu verweise auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10262 vom 23. Januar 2017 sowie der Frage 5. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10176 vom 6. Januar 2017. 4. Welchen Einfluss hat der Senat auf die Auswahl der Lehrkräfte, Unterrichtsinhalte und die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien? Finden Unterrichtsbesuche statt? 5. Ist dem Senat bekannt, dass die eingesetzten Lehrund Lernmaterialien von Nationalismus, Kemalismus und Islam geprägt sind? Falls nein, warum interessiert sich der Senat nicht für Inhalte, die - wenn auch kein ordentliches Lehrfach - in der Berliner Schule vermittelt werden? 6. Teilt der Senat die Auffassung, dass diese Inhalte, vermittelt von aus der Türkei entsandten Lehrkräften mit autoritären Erziehungsvorstellungen und ohne Kenntnisse über die Lebens- und Gefühlslage der Kinder, kontraproduktiv zur sogenannten Integration stehen? Zu 4. bis 6.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, sich an Spekulationen zu beteiligen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10262 vom 23. Januar 2017 sowie der Frage 5. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10176 vom 6. Januar 2017. 7. Ist der Senat bereit – auch unter Berücksichtigung der in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen Förderung der Muttersprachen – den Unterricht durch das türkische Generalkonsulat aus den Berliner Schulen zu verbannen ? Falls nein, warum nicht? Zu 7.: Für eine „Verbannung“ gibt es weder in der zitierten Koalitionsvereinbarung eine Grundlage noch gäbe es dafür eine Rechtsgrundlage. Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der Frage 11 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10262 vom 23. Januar 2017 Berlin, den 08. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)