Drucksache 18 / 10 381 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 01. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2017) und Antwort Brand in der Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Medienberichten hat es am Sonntag (29. Januar 2017) in der seit vier Jahren besetzten Gerhart- Hauptmann - Schule in Berlin- Kreuzberg gebrannt. Dabei wurden zwei Wohnungen vollständig zerstört. Die Kriminalpolizei geht von Brandstiftung aus, da ein technischer Defekt auszuschließen sei. Wie viel Einsatzkräfte der Feuerwehr mussten zur Löschung des Brandes ausrücken? Zu 1.: Die Berliner Feuerwehr war mit insgesamt 78 Einsatzkräften vor Ort. 2. Ebenso wurde durch diesen Brand ein Einsatz von Polizeikräften notwendig. Wie viele Polizisten mussten zur Räumung und Sicherung eingesetzt werden? Zu 2.: Die polizeilichen Maßnahmen begrenzten sich neben kriminalpolizeilichen Ermittlungen auf Verkehrsmaßnahmen im Umfeld des Schadensortes. Dafür kamen elf Dienstkräfte im Wechsel zum Einsatz. 3. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für den Feuerwehreinsatz? Zu 3.: Die Kosten für den Einsatz belaufen sich auf insgesamt 16.808,64 Euro. 4. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte? Zu 4.: Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. 5. Den seit der Besetzung am 08.12.2012 verbliebenen Bewohnern wurden laut Aussage der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Bündnis 90/Grüne) andere Unterbringungsmöglichkeiten als Alternative angeboten. Dies wurde von den Bewohnern abgelehnt. Laut Medienberichten verfügt keiner der Bewohner über einen gültigen Aufenthaltstitel der Bundesrepublik Deutschland. Auf welcher Rechtsgrundlage können sich Menschen ohne Aufenthaltstitel ihre Unterbringung aussuchen? Zu 5.: Leistungsberechtigt nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz (AsylG) besitzen (deren Asylantrag also in laufender Bearbeitung ist), sondern auch im Gesetz genannte weitere Personengruppen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen. Hierzu gehören u. a. Besitzerinnen und Besitzer einer Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie vollziehbar ausreisepflichtige Personen, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist. Somit besteht auch für diese Personengruppen ein Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 AsylbLG einschließlich der Deckung des Bedarfs an Unterkunft. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende sieht § 3 Absatz 2 AsylbLG vor, dass der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht wird. 6. Die Kosten für die Bewohner (geduldeten Besetzer ) der Gerhart-Hauptmann-Schule belaufen sich auf über 100.000 Euro pro Monat. Allein die Kosten für den Wachschutz betrugen von Januar 2015 bis März 2016 mehr als 1,1 Millionen Euro. Heiz- sowie Betriebskosten sind hier noch nicht berücksichtigt. Wie gedenkt der Senat hier die Kosten für die verbliebenen neun Bewohner weiterhin zu rechtfertigen, bzw. erheblich zu senken? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 381 2 Zu 6.: Die in diesem Zusammenhang entstandenen bzw. entstehenden Kosten werden aus der dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesenen Globalsumme finanziert. Die Steuerung der Ausgaben obliegt dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. 7. In der Zeit von Dezember 2012 bis 20.06.2016 wurden allein 69 gefährliche und schwere Körperverletzungen (Gerhart-Hauptmann-Schule als Tat-/Ereignisort) erfasst. Wie gedenkt der Senat hier für Recht und Ordnung zu sorgen? Zu 7.: Die im Sinne der Fragestellung aus der Drucksache 17/18739 ausgewiesenen Straftaten sind nach 2014 kontinuierlich rückläufig. Durch die örtlich zuständigen Dienstkräfte finden regelmäßige präventive Kontaktaufnahmen vor Ort statt. Darüber hinaus beauftragte das Bezirksamt Friedrichshain -Kreuzberg ab Juli 2014 für die Liegenschaft der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule einen privaten Sicherheitsdienst. 8. Wie viele Täter im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung wurden ermittelt? Zu 8.: Zu der unter Frage 7 aufgeführten Fallzahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen konnten 39 tatverdächtige Personen zu insgesamt 41 Taten ermittelt werden. 9. Wie viele dieser Täter wurden verurteilt? Zu 9.: Über das staatsanwaltliche Aktenverwaltungssystem Mehrländer-Staatsanwalts-Automation (MESTA) erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung von Taten bzw. Verurteilungen, die räumlich mit dem Gelände der Gerhart-Hauptmann-Schule in Zusammenhang stehen. 10. In der kürzeren Vergangenheit kamen immer mehr Fälle von Leistungserschleichung durch Mehrfachidentitäten an die Öffentlichkeit. Wurden dahingehend die Bewohner erfasst, um hier einem möglichen Sozialbetrug vorzubeugen? Zu 10.: Nein. Berlin, den 16. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2017)