Drucksache 18 / 10 382 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 02. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2017) und Antwort Dienstzeitverlängerung in der Polizeibehörde Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Jahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) schieden 310 Beamte und Tarifbeschäftigte planmäßig nach Erreichen der Altersgrenze aus der Polizeibehörde aus. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit einen Antrag auf freiwillige Dienstzeitverlängerung zu stellen. Wie viele dieser 310 Personen haben einen Antrag auf Dienstzeitverlängerung gestellt? Zu 1.: Bei der Polizei Berlin wird über die Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit keine reguläre Statistik geführt. In jüngster Zeit wurde jedoch eine auf den Polizeivollzugsdienst beschränkte händische Auswertung durchgeführt, aus der sich für das Jahr 2016 für den mittleren und gehobenen Dienst 10 Anträge und für den höheren Dienst ein Antrag ergaben. 2. Wie viele von den gestellten Anträgen auf freiwillige Dienstzeitverlängerungen wurden durch den Dienstherrn genehmigt? Zu 2.: Im Jahr 2016 wurde für einen Mitarbeiter im Polizeivollzugsdienst der Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinausgeschoben. 3. Welche Rechtsgrundlage lag der Genehmigung zugrunde? Zu 3.: Gemäß § 38 Abs. 2 in Verbindung mit § 104 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten um jeweils bis zu einem Jahr, insgesamt höchstens drei Jahre, hinausgeschoben werden, wenn die Hinausschiebung im dienstlichen Interesse liegt. Zu den dienstlichen Interessen gehören auch organisatorische, personelle und fiskalische Interessen. Für die Polizei Berlin ist das erforderliche dienstliche Interesse grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die Dienstkraft über unverzichtbare Spezialkenntnisse verfügt und deshalb auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus dringend benötigt wird. Darüber hinaus werden durch den Eintritt in den Ruhestand frei werdende Stellen regelmäßig für die Besetzung durch Nachwuchskräfte benötigt. 4. Für welchen Zeitraum wurde für wie viele Personen eine freiwillige Dienstzeitverlängerung genehmigt? (bitte gegliedert nach Personenzahl und entsprechendem Zeitraum ) Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie viele von den gestellten Anträgen auf freiwillige Dienstzeitverlängerung wurden abgelehnt? Zu 5.: Hierzu wird auf die Antworten zu 1., 2. und 4. verwiesen. Bis auf den dort genannten Antrag wurden alle anderen erfassten Anträge abgelehnt. 6. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Anträge auf freiwillige Dienstzeitverlängerungen abgelehnt? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Berlin, den 16. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2017)