Drucksache 18 / 10 388 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 06. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2017) und Antwort Marode Straßen in Berlin – welchen Anteil hat die Verkehrslenkung Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden die Mittel, die für das Schlaglochprogramm der Vorjahre bereitgestellt wurden, ausgegeben und wenn nein, welcher Betrag wurde nicht abgerufen (bitte aufgelistet nach Jahren und Bezirken)? Zu 1: Die Mittel aus dem Jahr 2015 wurden nicht vollständig ausgegeben. Die übertragenen Mittel sind in nachstehender Tabelle ausgewiesen. Bezirk nach 2016 übertragen Mitte 412.988,06 € Friedrichshain- Kreuzberg 499.590,36 € Pankow 330.550,24 € Charlottenburg- Wilmersdorf keine Übertragung erforderlich Spandau 827.017,63 € Steglitz-Zehlendorf 672.583,48 € Tempelhof- Schöneberg 1.176.702,69 € Neukölln keine Übertragung erforderlich Treptow- Köpenick 26.031,26 € Marzahn- Hellersdorf keine Übertragung erforderlich Lichtenberg keine Übertragung erforderlich Reinickendorf 722.077,31 € Die Mittel des Jahres 2016 wurden vollständig ausgegeben . 2. Ist das Geld verfallen oder kann es noch in den Folgejahren verwendet werden? Zu 2: Die Mittel aus der oben stehenden Tabelle wurden vollumfänglich in das Haushaltsjahr 2016 von der Senatsverwaltung für Finanzen übertragen. 3. Wie weit kann ggf. eine Übertragung in Folgejahre erfolgen? Zu 3: Eine weitere Übertragung der Mittel aus 2016 in Folgejahre ist nicht erforderlich. 4: Welche Bezirke haben einen Antrag auf Übertragung in Folgejahre gestellt? Zu 4. Ein Antrag auf Übertragung in die Folgejahre wird grundsätzlich durch die zuständige Senatsverwaltung bei der Senatsverwaltung für Finanzen gestellt. 5. Wie viele Anträge auf Anordnung von Baumaßnahmen sind bei der Verkehrslenkung von 2011 bis 2016 eingegangen (bitte aufgelistet nach Bezirken und Jahren)? 6. Wie viele Anträge konnten von der VLB angeordnet werden (bitte aufgelistet nach Bezirken und Jahren)? Zu 5 und 6: Anträge zu Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen sind in der Regel zu bescheiden , lediglich Auflagen zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen der Verkehrsteilnehmer und zeitliche Verschiebungen , um parallele Verkehrseinschränkungen zu vermeiden , bestimmen diesen Prozess. Insofern entsprechen die Zahlen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen denen der Anträge (siehe nachfolgende Tabelle) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 388 2 Verkehrsrechtliche Anordnungen der VLB aufgrund von Arbeitsstellen Bezirk 2012 2013 2014 2015 2016 Friedrichshain-Kreuzberg 204 243 169 167 212 Lichtenberg 181 252 164 168 200 Marzahn-Hellersdorf 162 149 100 71 96 Mitte 522 562 397 413 347 Neukölln 132 118 153 105 118 Pankow 323 302 267 197 236 Reinickendorf 103 107 58 48 77 Charlottenburg-Wilmersdorf 173 149 151 164 189 Spandau 147 97 80 94 129 Steglitz-Zehlendorf 131 134 75 90 158 Tempelhof-Schöneberg 163 130 112 113 147 Treptow-Köpenick 209 229 222 229 258 keinem Bezirk zuzuordnen (z.B. Rahmenanordnungen) 53 64 48 47 55 Summe 2503 2536 1996 1906 2222 7. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen derzeit bei der VLB (bitte aufgelistet nach Bezirken)? Zu 7: Bezirk Anzahl der unbearbeiteten Anträge zu Arbeitsstellen Charlottenburg-Wilmersdorf 11 Friedrichshain-Kreuzberg 7 Lichtenberg 1 Marzahn-Hellersdorf 0 Mitte 42 Neukölln 0 Pankow 4 Reinickendorf 1 Spandau 7 Steglitz-Zehlendorf 5 Tempelhof-Schöneberg 10 Treptow- Köpenick 2 Summe 90 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 388 3 8. Plant der Senat eine Neuauflage des Schlaglochprogramms ? Zu 8: Für den Doppelhaushalt 2018/2019 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Mittel für das Schlaglochprogramm angemeldet. 9. Worin sieht der Senat die Ursachen für die Vielzahl der maroden Straßen in Berlin? Zu 9: Die Straßen in Berlin sind über das Gesamtnetz betrachtet in einem verkehrssicheren Zustand (Primäraufgabe der Straßenbauverwaltung). In Straßen, in denen dieser beeinträchtigt ist bzw. notwendige Erhaltungsmaßnahmen noch nicht durchgeführt werden konnten, werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen ausgesprochen. Bedingt durch Vorschädigungen in Verbindung mit der Einwirkung von Frost-Tau-Wechseln wächst in und nach jeder Winterperiode die Anzahl sanierungsbedürftiger Abschnitte. Erschwerend kommt hinzu dass der Aufbau der Berliner Straßen aus baugeschichtlichen Gründen sehr inhomogen und insbesondere im Nebenstraßennetz zum Teil sehr alt ist. Durch haushaltspolitische Entscheidungen vergangener Wahlperioden standen auf Grund der Haushaltslage für die systematische Erhaltung der baulichen Substanz des Netzes und die dafür notwendige personelle Ausstattung der Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Sofortmaßnahmen wie das Sonderprogramm Straßensanierung (Schlaglochprogramm) können die kurzfristige Befahrbarkeit wieder herstellen, die bauliche Substanz wird dadurch jedoch nicht flächendeckend erhalten. 10. Sieht der Senat eine Temporeduzierung auf diesen Straßen als Lösung an? Zu 10: Aus Straßenschäden, wie zum Beispiel aus Schlaglöchern, resultiert eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit. Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann dieser Gefährdung entgegenwirken. Das Tempolimit verbessert nicht den Straßenzustand, die aus der Temporeduzierung resultierende Minderbelastung kann jedoch eine Weiterentwicklung der Schäden reduzieren. Eine Schadensbeseitigung bzw. Instandsetzung durch bauliche Maßnahmen ist in jedem Fall entsprechend der Dringlichkeit und dem Schadensumfang erforderlich. 11. Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um den Zustand der Berliner Straßen zu verbessern und wenn ja, welche? Zu 11: Entsprechend der Koalitionsvereinbarung baut die Senatsverwaltung derzeit ein System für die systematische Straßenerhaltung auf, mit dem die zur Verfügung stehenden Mittel optimiert eingesetzt bzw. der erforderliche Erhaltungsbedarf bestands- und zustandsbezogen ermittelt werden können. Die Umsetzung eines strategischen Erhaltungskonzeptes bedarf einer kontinuierlichen finanziellen und personellen Ausstattung der bezirklichen Verwaltungen, der fachlichen Unterstützung durch die Senatsverwaltung und der notwendigen haushaltspolitischen Entscheidungen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Erhaltung der Infrastruktur. Berlin, den 21. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)