Drucksache 18 / 10 392 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 06. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2017) und Antwort Wohnungslose in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit der Veröffentlichung der aktuellen Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik in Berlin zu rechnen ? 2. Warum wurden diese Leitlinien nicht schon, wie angekündigt, 2015 veröffentlicht? 3. Was ist aus dem Entwurf der Leitlinien aus dem September 2015 geworden? Zu 1.bis 3.: Der Berliner Senat wird die Weiterentwicklung der „Leitlinien zur Wohnungslosenhilfe/-politik “ fortsetzen, konkretisieren und mit der Umsetzung erster Teilergebnisse bereits im Jahr 2017 beginnen. Das in der letzten Legislaturperiode entwickelte Eckpunktepapier wird als Diskussionsgrundlage im weiteren Prozess herangezogen. Die Positionen werden vor dem Hintergrund der aktuellen Koalitionsvereinbarung mit den Beteiligten erneut bewertet. Der Diskussionsprozess wird dabei ergebnisoffen gestaltet, um auch unterschiedliche fachspezifische Sichtweisen zu berücksichtigen. Hierzu werden die Abstimmungen mit den unterschiedlichen Fachverwaltungen, Bezirken sowie die Beteiligung der Akteurinnen bzw. Akteuren und Verbände der freien Wohlfahrtpflege und unterschiedlicher Interessenvertretungen fortgesetzt. 4. Wie sehen die Planungen des Senats zur Erstellung einer Wohnungslosenstatistik für Berlin aus? 5. Warum gibt es bisher keine Wohnungslosenstatistik für Berlin? Zu 4. und 5.: In Zusammenhang mit der Wohnungslosenstatistik können drei Säulen unterschieden werden: • Die Statistik zur Anzahl der wohnungslosen Menschen , die von Bezirken im Rahmen ordnungsrechtlich bzw. kommunal untergebracht werden, basiert auf bezirklichen Erhebungen. Diese werden auf Grundlage der „Regelung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich untergebrachte wohnungslosen Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bzw. nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln)“ übermittelt. Mit der Vereinbarung ist geregelt, dass die benötigten Daten von allen Bezirken erfasst werden und an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung übermittelt werden, wobei die Datenerfassung den Bezirken obliegt. • Im Fachverfahren OPEN/PROSOZ wird die Anzahl der bewilligten Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII zu Hilfen in besonderen Lebenslagen abgebildet . Ergänzend werden die jährlichen Qualitätsberichte der leistungserbringenden Träger herangezogen . • Darüber hinaus erfolgt eine statistische Auswertung der Dokumentation der Einrichtungen und Dienste der niedrigschwelligen Wohnungslosenund Straffälligenhilfe im Integrierten Sozialprogramm (ISP). Der Berliner Senat strebt an, in dieser Legislaturperiode eine regelhafte Berichterstattung einzuführen. Hierzu wird die für Soziales zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit den Berliner Bezirken sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eine quantitative und qualitative Datenbasis für die Erarbeitung einer nachhaltigen Statistik zur Wohnungslosigkeit entwickeln. Diese soll unter anderem als Grundlage zur weiteren Bedarfsplanung für Unterkünfte und zur Überprüfung der bestehenden Leistungsangebote dienen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 392 2 Dabei werden auch die vorhandenen Kommunikationsstrukturen berücksichtigt und informationstechnische Lösungsmöglichkeiten geprüft. 6. Wie will der Senat eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Kältehilfe bereitstellen, wenn die erforderlichen Angaben zu den Bedarfen fehlen? 7. Wurden die Bedarfe für die Plätze der Kältehilfe bisher überhaupt ermittelt und wenn ja, wie? Zu 6. und 7.: Der Berliner Senat hat mit den verschiedenen Akteurinnen bzw. Akteuren der Freien Wohlfahrtspflege ein gut funktionierendes System der Erfassung der Inanspruchnahme und einer daraus resultierenden Nachsteuerung entwickelt. Bei den Mit-Akteurinnen und Mit- Akteuren handelt es sich um das „Kältehilfe-Telefon“ in der Trägerschaft der GEBEWO pro gGmbH in Kooperation mit Verbänden und anderen freien Trägern. Die Datenerfassung der Inanspruchnahme sorgt regelmäßig und zeitnah über einen sehr genauen Überblick über die Nachfrage bzw. den Bedarf. Dies führt in der Folge dazu, dass auch im Winter nachgesteuert werden kann und ausreichende Kapazitäten bereitstehen. Seit Jahren besteht eine Vereinbarung, welche die Funktion eines Frühwarnsystems hat. • Das „Kältehilfe-Telefon“ in der Trägerschaft der GEBEWO pro gGmbH informiert die Soziales zuständige Senatsverwaltung, wenn die Auslastung länger als drei Tage in Folge bei über 97 % liegt. • Das „Kältehilfe-Telefon“ informiert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung jeweils am Montag über den Stand der Auslastung am zurückliegenden Freitag. • Ist die Auslastung länger als fünf Tage in Folge 5 % über der vorhandenen Kapazität, wird der Koordinierungskreis im bestehenden Verteiler informiert und ggf. eingeladen. Die zweite Vereinbarung ist im laufenden Winter 2016 soweit weiterentwickelt worden, dass inzwischen werktäglich ein aktueller Auslastungsstand vorliegt. Derzeit stehen in der „Kältehilfe“ 920 Notschlafplätze zur Verfügung, der Auslastungsgrad beträgt ca. 90%. Die Zielgröße für die jeweils kommenden Winter beträgt 1000 Schlafplätze und wird in Kooperation mit den zwölf Bezirken überprüft. Berlin, den 23. Februar 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2017)