Drucksache 18 / 10 393 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 06. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2017) und Antwort Geschütztes Marktsegment – ausreichend für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Vermittlungsberechtigten in den Jahren 2011 bis 2016 (bitte aufgegliedert nach Bezirken)? Zu 1.: Nach den von den Bezirken gelieferten stichtagsbezogenen Angaben über aktuell vermittelbare registrierte Haushalte, die tatsächlich als wohnfähig gelten, ergibt sich folgende Übersicht (Hinweis: Es erfolgt eine monatliche Verrechnung von Zu- und Abgängen): 2011 1119 berechtigte Haushalte 2012 1328 berechtigte Haushalte 2013 1530 berechtigte Haushalte 2014 1907 berechtigte Haushalte 2015 1717 berechtigte Haushalte 2016 1977 berechtigte Haushalte 2017 2060 berechtigte Haushalte Die Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nachfolgend zum aktuellsten vorliegenden Stichtag: Gemeldete Zahlen zu den Vermittlungsberechtigten Januar 2017 Fußnote Definition A- und B-Berechtigte (aus dem derzeitigen Kooperationsvertrag): Bezirke: Gesamt: Prozent: davon A-Berechtigte: Prozent: davon B-Berechtigte: Prozent: Charlottenburg-Wilmersdorf 190 151 79,47 39 20,53 Friedrichshain-Kreuzberg 213 91 42,72 122 57,28 Hestia e.V. 46 46 100,00 0 0,00 Lichtenberg 124 94 75,81 30 24,19 Marzahn-Hellersdorf 177 65 36,72 112 63,28 Mitte 220 148 67,27 72 32,73 Neukölln 447 95 21,25 352 78,75 Pankow 83 75 90,36 8 9,64 Reinickendorf 89 53 59,55 36 40,45 Spandau 38 27 71,05 11 28,95 Steglitz-Zehlendorf 25 12 48,00 13 52,00 Tempelhof-Schöneberg 240 147 61,25 93 38,75 Treptow-Köpenick 168 53 31,55 115 68,45 2060 100 1057 51,31 1003 48,69 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10386 2 A-Berechtigte: Personen, die sich nicht ohne Hilfe am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, für die sämtliche sozialhilferechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt des bestehenden Mietvertragsverhältnisses erfolglos ausgeschöpft sind, deren Aufenthalt in ambulanten, stationären und sonstigen betreuenden Einrichtungen, sowie aus der Haft, beendet werden kann und denen eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit bevorsteht. B-Berechtigte: Personen, die durch das Land Berlin nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Notunterkünfte eingewiesen wurden, beziehungsweise einen Unterbringungsanspruch haben. 2. Wie bewertet der Senat diese Entwicklung und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für die aktuelle Politik hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Angebote im geschützten Marktsegment? 3. Welche Wohnungsbauunternehmen haben Kooperationsvereinbarungen unterschrieben und was unternimmt der Senat, um weitere Wohnungsbauunternehmen zu gewinnen? Zu 2. und 3.: Die sich seit einigen Jahren zuspitzende Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung - insbesondere für Menschen mit verschiedensten Marktzugangshemmnissen - wurde von den Koalitionsparteien aufgegriffen. In der Koalitionsvereinbarung wurde dementsprechend das Ziel formuliert, die Anzahl der Wohnungen im „Geschützten Marktsegment“ auf 2500 zu erhöhen. Der Senat hat dies in die Richtlinien der Regierungspolitik übernommen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen sowohl die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht genommen als auch zunehmend private Vermieter für das geschützte Marktsegment gewonnen werden. Zurzeit sind die nachfolgend genannten städtischen Wohnungsunternehmen aktuelle Vertragspartner in der Kooperationsvereinbarung zum „Geschützten Marktsegment “: degewo, GESOBAU, Gewobag, Deutsche Wohnen (ehem. GSW), HOWOGE, Stadt und Land, WBM sowie Vonovia (ehem. GAGFAH) und Mähren Liegenschaften GmbH als zusätzlich vertraglich vereinbarte Freie Wohnungsanbieter. 4. Welche Verpflichtungen sind welche Wohnungsbauunternehmen in den Jahren 2011 bis 2016 eingegangen und wie sieht die jährliche Erfüllungsquote dazu aus (bitte aufgeschlüsselt nach Gesellschaft, Jahren und jährlicher Quote)? Zu 4.: Die vertraglich vorgegebene Gesamtquotenvorgabe lag innerhalb der Jahre 2011-2016 bei 1.350 Wohnungsangeboten . Tatsächlich ergab die Gewinnung freier Wohnungsanbieter 19 zusätzlich vertraglich vereinbarte Wohnungsangebote. Die einzelnen Jahresabschlüsse 2011-2017 sind in der Anlage beigefügt. 5. Welche Verpflichtungen sind welche Wohnungsbauunternehmen für 2017 und Folgejahre bisher eingegangen ? 6. Hält der Senat dieses für ausreichend und wenn nein, was unternimmt der Senat? Zu 5. und 6.: Die vertraglichen Verpflichtungen haben sich auf Grund des aktuell weiter bestehenden Kooperationsvertrages für das Jahr 2017 und Folgejahre nicht verändert . Die Unternehmen signalisieren, dass sie weiterhin eine Erfüllung der bisherigen Vorgaben anstreben. Der Senat ist bestrebt, die Vertragspartner zu einer Quotenerhöhung im „Geschützten Marktsegment“ zu bewegen. Berlin, den 22. Februar 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017) S18-10393 S1810393_Anlage