Drucksache 18 / 10 397 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 07. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2017) und Antwort Gewalt gegen JVA Beamte und Beamtinnen in Berlin - Imame in Haftanstalten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach Presseberichten (Tagesspiegel vom 07.02.2016 - Angriffe auf Berliner JVA-Beamte nehmen zu) werden Bedienstete in Berlins Haftanstalten immer häufiger Ziel verbaler und körperlicher Attacken. Besonders Frauen sind betroffen. Viele der Aggressoren sollen aus Nordafrika stammen. In Bezugnahme auf die Schriftliche Anfrage des Kollegen Abgeordneten Lederer von der Fraktion Die Linke vom 30.05.2016 (Drs 17/18630) frage ich den Senat folgendes: 1. Weshalb werden die besonderen Vorkommnisse in den Berliner Einrichtungen welche auf der Grundlage der Allgemeinen Verfügung (AllgV) zu Nr. 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 156 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 27. Januar 2010 (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 6 vom 12. Februar 2010). weder in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz noch allumfassend in den JVA‘en als statistische Aufzeichnungen geführt? Plant die Senatsverwaltung für Justiz dies mittelfristig zu ändern? Zu 1.: Auf der Grundlage der zitierten Verwaltungsvorschrift werden von den Justizvollzugsanstalten Ereignisse berichtet, die auf einer Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte beruhen. In Statistiken erfasst werden davon unter anderem körperliche Angriffe von Gefangenen auf Bedienstete, Todesfälle, Entweichungen aus Anstalten, Entweichungen bei Ausführungen, tätliche Auseinandersetzungen zwischen Gefangenen, Nichtrückkehr von Vollzugslockerungen. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung plant diesbezüglich , abgesehen von einer Anpassung der aufsichtsrechtlichen Verfügungslage an die Vorschriften der neuen Vollzugsgesetze des Landes Berlin (Strafvollzugsgesetz Berlin - StVollzG Bln -, Untersuchungshaftvollzugsgesetz Berlin -UVollzG Bln -, Jugendstrafvollzugsgesetz Berlin - JStVollzG Bln-, Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung - SVVollzG Bln -), keine Änderungen. 2. Wie viele dieser besonderen Vorkommnisse sind strafrechtlich relevante Ereignisse, die von Untersuchungsgefangenen , Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten … der jeweiligen Einrichtung gegenüber Bediensteten verübt worden sind (bitte ebenfalls nach Anstalten bzw. Teilanstalten und Monaten auflisten)? Zu 2.: Statistisch erfasst werden Tätlichkeiten gegen Bedienstete, die den Tatbestand einer vorsätzlichen, vollendeten Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. Im Jahre 2016 waren davon in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) bei insgesamt 28 Vorkommnissen 35 Bedienstete betroffen. Benannt werden kann die Zahl der Vorfälle und die von ihnen betroffenen Bediensteten nach Anstalten: JVA Tegel JVA Moabit JVA Heidering JVA Plötzensee Jugendstrafanstalt JVA für Frauen JVA des offenen Vollzugs Jugendarrestanstalt 4/10 17/15 3/6 1/1 1/1 0 0 2/2 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 397 2 3. Wie viele Zellen für eine Anordnung einer Einzelhaft gem. § 89 StVollzG stehen in den in Berlin ansässigen Männer Haftanstalten im geschlossen Vollzug zur Verfügung? Wie häufig wurde im Jahr 2016 Einzelhaft gegenüber Gefangenen angeordnet? Wie hoch ist die derzeitige Belegungsquote dieser Haftzellen? Zu 3.: Einzelhaft wird seit dem Außerkrafttreten des § 89 StVollzG des Bundes im Oktober 2016 auf der Grundlage der §§ 86 Abs. 2 Nr. 3 StVollzG Bln, 47 Abs. 2 Nr. 3 UVollzG Bln, 88 Abs. 2 Nr. 3 JStVollzG Bln und 83 Abs. 2 Nr. 3 SVVollzG Bln unter dem einheitlichen Begriff „Absonderung“ vollzogen. Mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Tegel und der Jugendstrafanstalt Berlin, in denen gesonderte Hafträume zum Vollzug von Absonderung im Sinne einer Trennung von allen anderen Gefangenen ausgewiesen sind, wird diese Sicherungsmaßnahme in den anderen Justizvollzugsanstalten im Falle ihrer Anordnung im Haftraum des betreffenden Gefangenen vollzogen. Die Justizvollzugsanstalt des offenen Vollzugs und die Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg ordnen keine Absonderungen an. JVA Tegel JVA Moabit JVA Heidering JVA Plötzensee Jugendstrafanstalt JVA für Frauen Einzelhafträume 8 ./. ./. ./. 8 ./. Fälle in 2016 21 4 ./. ./. 42 ./. derzeitige Belegung 7 6 ./. ./. ./. ./. 4. Wie hoch war die Belegungsquote der Berliner Haftanstalten insgesamt im Jahr 2016? Wie viele neue Haftplätze für das Jahr 2017 befinden sich derzeit in Planung ? Zu 4.: Bei einer Gegenüberstellung der durchschnittlichen Belegungsfähigkeit der Berliner Justizvollzugsanstalten einschließlich der Jugendarrestanstalt Berlin- Brandenburg gegenüber ihrer durchschnittlichen tatsächlichen Belegung ergibt sich für das Jahr 2016 eine Auslastung von 85 %. Die Schaffung neuer, zuvor nicht vorhandener Haftplätze ist für das Jahr 2017 nicht vorgesehen. Sanierungen und Renovierungen von Haftplätzen im Haftraumbestand der Anstalten erfolgen nach auftretendem Bedarf. 5. Welche anderen Sicherungsmaßnahmen werden gegen gewalttätige oder Häftlinge, welche Weisungen der Vollzugsbeamten nicht Folge leisten, regelmäßig ergriffen ? Zu 5.: Die zur Anwendung kommenden Sicherungsmaßnahmen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften jeweils nach den Besonderheiten des Einzelfalls. In Betracht kommen der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen, die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und als besonders intensive Maßnahme bei Fällen schwerer Gewalttätigkeit die Fesselung oder Fixierung mittels spezieller Gurtsysteme. Sämtliche Sicherungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes . Zur Reaktion auf gewalttätiges oder widersetzliches Verhalten gehören stets auch Disziplinarmaßnahmen und die Erstattung von Strafanzeigen sowie die Stellung von Strafanträgen bei Polizei und Staatsanwaltschaft . 6. Nach welchen Kriterien oder Vorschriften werden islamische Imame als Seelsorger in Berliner Haftanstalten überprüft, ausgewählt und zu den Gefangenen zugelassen ? Zu 6.: Die Religiösen Betreuer für die Berliner Justizvollzugsanstalten werden von den muslimischen und alevitischen Verbänden vorgeschlagen und durch den „Berliner Beirat für die religiöse Betreuung muslimischer Inhaftierter“ bestätigt. Es erfolgt sodann eine Sicherheitsüberprüfung durch die Innenverwaltung, zu der die Kandidaten im Vorfeld ihr Einverständnis erklärt haben. Nach Abschluss der Überprüfungen ohne negative Erkenntnisse folgt die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme zum Themenbereich Justizvollzug, eine Vorstellung in den Justizvollzugsanstalten und eine abschließende Feststellung ihrer Eignung zum Umgang mit Gefangenen. Sodann werden die Religiösen Betreuer durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zugelassen und in den Justizvollzugsanstalten eingesetzt . 7. Befinden sich unter den Gefängnisimamen Mitglieder der „Initiative Berliner Muslime“ (IBMUS), diese gilt den Sicherheitsbehörden als Teil des deutschen Netzwerks der Muslimbruderschaft, Mitglieder der „Islamischen Föderation Berlin“ – der Landesgruppe der türkisch -islamistischen Milli-Görüs-Bewegung, welche vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft oder Mitglieder des aus der Türkei gesteuerten staatlichen Moscheevereins Ditib? Wenn ja, warum? Zu 7.: Die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung kooperiert in der Umsetzung der Religiösen Betreuung muslimischer Inhaftierter mit der Arbeitsgemeinschaft Muslimische Gefängnisseelsorge (AGMGS). Mitgliedsverbände der AGMGS sind unter anderem die Türkisch-Islamische Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 397 3 Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), die Islamische Föderation Berlin und die Initiative Berliner Muslime (IBMUS). Mitglieder dieser Vereine wurden auf der Grundlage der unter Frage 6. genannten Voraussetzungen als religiöse Betreuer in den Berliner Justizvollzugsanstalten zugelassen. 8. 2655 Mitarbeiter arbeiten derzeit offiziell im Strafvollzug . Real seien es jedoch nur 2500 Frauen und Männer . Hinzu kommen ein in diesem Bereich hoher Krankenstand von 20 bis 25 Prozent und ein Altersdurchschnitt beim Personal von fast 50 Jahren. - Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25686596. Was plant die Senatsverwaltung für Justiz gegen den hohen Krankenstand und Altersdurschnitt zu unternehmen? Sieht der Senat aufgrund einer steigenden Anzahl der Gefangenen und der Gewalttaten Handlungsbedarf bei einer personellen Aufstockung der Planstellen in den JVA’s und der Ausbildung neuer Beamter und Beamtinnen? Welche Planungen hat der Senat diesbezüglich für das Jahr 2017? Zu 8.: Aktuell verfügen die Justizvollzugsanstalten Berlins über 2.548 sogenannte Vollzeitäquivalente (VZÄ). Diesen steht derzeit eine sach- und bedarfsgerechte Personalausstattung im Haushaltsjahr 2017 von 2.835 Stellen gegenüber. Für den Haushalt 2018/2019 sind weitere Personalbedarfe auch unter Berücksichtigung der erhöhten Gefangenenbelegung sowie der Behandlung/Betreuung von besonders auffälligen oder gefährlichen Gefangenen in allen Berufsgruppen des Justizvollzuges ermittelt worden. Zur Frage der Ausbildung neuer Beamtinnen und Beamter ist auszuführen, dass der Justizvollzug aufgrund der Finanzplanung in der 16. Wahlperiode und der Sparbeschlüsse des Senats vom 24. Januar 2012 nicht oder nicht der Altersfluktuation entsprechend Justizvollzugsbedienstete ausbilden konnte. Infolge dieser Nichtausbildung in den Jahren 2012 und 2013 konnten viele Stellen im allgemeinen Justizvollzugsdienst (AVD) nicht besetzt werden . Ab 2014 hat der Justizvollzug wieder damit begonnen, im AVD entsprechend der konkreten Bedarfe auszubilden . Grundlage für die Ausbildungsberechnungen sind die nichtbesetzten Stellen im AVD, die personellen Bedarfe sowie die Fluktuationen im Justizvollzugsdienst. Die Ausbildung für den AVD dauert zwei Jahre, so dass in 2016 die ersten 48 Ausgebildeten in den Justizvollzugsanstalten übernommen worden sind und weitere 96 fertig ausgebildete Nachwuchskräfte in 2017 folgen werden. Die Ausbildungsplanung in 2017 sieht vor, dass unter Ausnutzung aller verfügbaren Kapazitäten der Bildungsstätte des Justizvollzugs weitere 162 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden mit dem beschlossenen Haushaltsgesetz 2016/2017 verabschiedet. Auch in den Jahren 2018/2019 plant der Justizvollzug mit Hochdruck weiterhin auszubilden. Zum Krankenstand ist Folgendes auszuführen: die Gesundheitsquote der Mitarbeitenden der Berliner Justizvollzugsanstalten betrug im Jahr 2016 durchschnittlich 83,5 %. Die damit verbundene Aussage zum Krankenstand fällt damit deutlich besser aus als in der Fragestellung der Schriftlichen Anfrage beschrieben. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung war und ist sich bewusst, dass vor dem Hintergrund der Personalsituation und der gesundheitlichen Belastungen der Mitarbeitenden in den Justizvollzugsanstalten die Gesundheitsförderung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Aus diesem Grund wurde zu Beginn des Jahres 2016 ein externes Beratungsunternehmen mit der fachlichen Expertise für das Gesundheitsmanagement beauftragt, sowohl die Arbeitsbedingungen in den Justizvollzugsanstalten nachhaltig zu verbessern, als auch das Gesundheitsbewusstsein und die Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken. Zentrale Themen dabei sind die Verbesserung der Kommunikation und der Entscheidungsspielräume , die Stärkung der Führungskultur und die Verbesserung der Qualifizierung der Mitarbeitenden . Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema Notfallmanagement . Dabei geht es um die Festlegung eines systemischen Vorgehens im Zusammenhang mit traumatisierenden Ereignissen, denen Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalten zum Beispiel durch Angriffe von Inhaftierten ausgesetzt sein können. Wesentlicher Bestandteil des Notfallmanagements ist der Einsatz sogenannter kollegialer Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer in allen Justizvollzugsanstalten , die als erste Ansprechpartner vor Ort Unterstützung durch persönliche Anwesenheit, Nähe und emotionale Anteilnahme Hilfestellung geben können. Außerdem wurde ein Gesundheitspakt geschlossen, mit dem sich die Behördenleitungen der Justizvollzugsanstalten , die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, die örtlichen Beschäftigtenvertretungen und die Gesamtbeschäftigtenvertretungen verpflichtet haben, für bestimmte Kernanliegen im Kontext des Gesundheitsmanagements einzutreten. Zu den Kernanliegen gehören die Verbesserung der Führungsfertigkeiten , die Schaffung einer offenen und transparenten Informations- und Kommunikationskultur, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und die Schaffung zeitgemäßer Organisationsstrukturen. Wie bereits oben beschrieben bildet der Justizvollzug mit Hochdruck aus. Der Altersdurchschnitt der Bediensteten wird durch die vermehrte Einstellung junger Nachwuchskräfte sukzessive sowie durch die hohe Fluktuation älterer Mitarbeitenden in den nächsten Jahren sinken. Angesichts des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden landesweiten Wettbewerb um Bewerberinnen und Bewerber ist es für den Berliner Justizvollzug wichtiger denn je, die Suche nach neuen Mitarbeitenden aktiv anzugehen. Seit dem Jahr 2014 wurden durch die Berliner Justizvollzugsanstalten, die Bildungsstätte Justizvollzug und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhebliche Anstrengungen unternommen, das Thema Ausbildung im Justizvollzug zu stärken. Es wurde eine Agentur mit einer Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 397 4 professionellen Werbekampagne beauftragt, um die Menge und die Qualität an Bewerbungen durch zielgruppenspezifische und passgenaue Kommunikation der festgelegten Kernbotschaften zu steigern und für eine positive öffentliche Darstellung des Berufsbildes Justizvollzugsbeamtin /Justizvollzugsbeamter zu sorgen. Weiterhin haben sich die ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 zugestandenen Anwärtersonderzuschläge als außerordentlich probates Mittel erwiesen, die Bewerbersituation für den AVD zu verbessern. In zahlreichen Gesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern hat sich deutlich gezeigt, dass es vielen erst durch die Erhöhung der monatlichen Besoldung möglich war, sich für die Ausbildung zu entscheiden. Durch diese vielfältigen Aktivitäten ist es dem Justizvollzug erstmalig gelungen, seit Juli 2016 durchgängig alle Plätze der Ausbildungslehrgänge zu besetzen. Zusammenfassend hat sich, bei der Betrachtung der vergangenen vier Jahre, die Situation im AVD mit Blick auf die Zukunft verbessert. Nach dem derzeitigen Fluktuationsstand wird die Talsohle der personellen Unterdeckung durch die Ausbildung der Nachwuchskräfte jedoch erst in den kommenden Jahren überwunden sein. Das Haushaltsgesetz 2017 ist bereits verabschiedet und bildet aktuell den haushaltsrechtlichen Rahmen für alle Aktivitäten zur Verbesserung der Personalsituation. Insofern werden die oben beschriebenen Maßnahmen in 2017 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln mit Nachdruck vorangetrieben und von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unterstützt . Berlin, den 23. Februar 2017 In Vertretung M. Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2017)