Drucksache 18 / 10 399 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2017) und Antwort Berliner Straßenbeleuchtung - effizient und klimafreundlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED Beleuchtung umgestellt ? Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin noch rund 33.800 der ursprünglich 44.000 Gasleuchten. Von den Leuchten wurden 2.200 auf LED umgerüstet, weitere 8.000 (die Gasreihenleuchten) auf eine Elektroleuchte mit Kompaktleuchtstofflampe. Frage 2: Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf energieeffiziente LED- Lampen eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und inklusive der denkmalgeschützten Laternen) Antwort zu 2: Sofern alle noch verbliebenen Gasleuchten umgerüstet werden, könnte der jährliche CO2- Ausstoß um rund 28.000 Tonnen reduziert werden. Bleiben die 3.300 Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen von einer Umrüstung ausgenommen, beträgt die Reduzierung etwa 24.600 Tonnen. Frage 3: Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED Lampen? Antwort zu 3: Die Kosten variieren je nach Art der Leuchte. Die Umrüstung der Gasaufsatzleuchten kostet etwa 4.400 Euro, die Umrüstung der Gashängeleuchte etwa 5.250 Euro. Die Angabe bezieht sich auf eine Umrüstung unter Erhalt der Erscheinungsform und der Lichtfarbe der Leuchte. Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei etwa 9 Jahren. Eine Umrüstung ohne Erhalt der bisherigen Erscheinungsform und Lichtfarbe würde die Kosten reduzieren und Amortisationszeitraum verkürzen. Frage 4: Hat der Senat ein Konzept für die schrittweise Modernisierung der übrigen Gaslaternen und wenn ja, wann und an welchen Orten wird dieses umgesetzt? Antwort zu 4: In 2017 sind zwei Bauvorhaben zur Umrüstung von Gasleuchten in der Ausführung. Ein BE- NE-Fördervorhaben zur Umrüstung von 1.860 Gasleuchten in Berlin-Spandau. Ein weiteres Bauvorhaben zur Umrüstung von 1.300 Gasleuchten in Bereichen, in denen das Landesdenkmalamt die Umrüstung auf formgleiche Leuchten vorgegeben hat. Ab 2018 sollen jährlich etwa 3.000 Gasleuchten umgerüstet werden. Voraussetzung sind die erforderlichen Haushalts- und ggf. Fördermittel. Aktuell ist ein Bauvorhaben für den Zeitraum 2018/2019 in Vorbereitung. Die Umrüstung von ca. 6.000 Gasleuchten, unter anderem in den Ortsteilen Charlottenburg, Wilmersdorf, Moabit, Wedding und Hermsdorf ist beabsichtigt. Bei allen Umrüstungen und Planungen bleiben die Erhaltungsbereiche ausgenommen. Parallel werden ab 2017 punktuell einzelne Standorte immer dann umgerüstet, wenn der weitere Betrieb der Gasleuchte nur unter der Voraussetzung erheblicher Investitionen (z.B. Sanierung des Gasmastes) möglich wäre. Frage 5: Können moderne LEDs die gleiche Leuchtkraft und warme Lichtfarbe wie Gaslaternen entwickeln? Antwort zu 5: Ja, die bisher 2.200 auf diese Art umgerüsteten Standorte sind kaum von den Gasleuchten (Erscheinungsform und Lichtfarbe) zu unterscheiden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 399 2 Frage 6: Welche Vereinbarung hat die Senatsverwaltung mit der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Stromnetz Berlin GmbH geschlossen, um unnötige Energieverschwendung (Beleuchtung am Tage) zu vermeiden? Frage 9: Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung , um bekannt gewordene Energieverschwendung abzustellen? Wie schnell wird dabei auf die Meldungen von Bürger*innen oder Behörden reagiert? Antwort zu 6 und 9: Das Land Berlin hat einen Vertrag zum Management der öffentlichen Beleuchtung mit der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (seit 01.09.2016 Stromnetz Berlin GmbH) geschlossen. Dieser umfasst insbesondere die Leistungen zur Planung, Vergabe, Kontrolle und Abrechnung von Wartung, Störungs- und Schadensbeseitigung an allen Beleuchtungsanlagen. Vertragsinhalt bei der Gasbeleuchtung ist auch die wöchentliche Abfahrt bei Nacht und die monatliche Abfahrt am Tage. Die Tagabfahrt dient der Feststellung von dauerbrennenden Leuchten. Das Ziel ist, alle Störungen innerhalb von 10 Tagen zu beseitigen. Sofern der Dämmerungsschalter bei den Gasleuchten defekt und kein Material verfügbar ist (Anmerkung : Monopolstellung des Zulieferers), muss die Leuchte aus Verkehrssicherheitsgründen auf Dauerbetrieb gestellt werden. Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote aufgrund des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen besonders hoch. Erschwerend hinzu kommt die Monopolstellung von Zulieferbetrieben einzelner Ersatzteile. Ein störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich . Frage 7: Wer ist in Berlin im Auftrag der Stromnetz Berlin GmbH für die Installation, den Betrieb und die Deckung des Energiebedarfs von Straßenbeleuchtung beauftragt? Antwort zu 7: Die Stromnetz Berlin GmbH hat die Leistungen zum Betrieb der Beleuchtungsanlagen zu planen, auszuschreiben, zu beauftragen, zu kontrollieren und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Aktuell sind im Bereich der Elektrobeleuchtung die Lügger Elektroanlagen GmbH und die L&S Elektrotechnik GmbH, im Bereich der Gasbeleuchtung die Kraft- und Lichtanlagen GmbH und die BRAUN Lighting Solutions e.K. tätig. Der Energiebedarf ist Bestandteil des Strom- und Gasliefervertrages des Landes Berlin. Aktuelle Energielieferanten sind die GASAG (Gas) und eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Vattenfall Europe Sales GmbH und der Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH (Strom). Die Ausschreibung erfolgt zentral durch die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin. Bauvorhaben zur Errichtung oder Umrüstung der Beleuchtungsanlagen sind nicht Bestandteil des Managementvertrages . Frage 8: Welchen Einfluss hat der Senat auf die Einschaltzeiten der Straßenbeleuchtung? Antwort zu 8: Die elektrische Straßenbeleuchtung wird mittels Funksignal ein- und ausgeschaltet. In vier Messstellen in Berlin wird das Beleuchtungsniveau gemessen . Ist in der Dämmerungsphase ein festgelegter Schwellenwert unter- bzw. überschritten, wird das Schaltsignal angefordert und die Beleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet . Den Schwellenwert legt das Land Berlin fest. Die Gasleuchten sind mit einem Dämmerungsschalter ausgestattet und reagieren selbständig auf die Umgebungshelligkeit . Berlin, den 17. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2017)