Drucksache 18 / 10 401 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 07. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2017) und Antwort Wie geht es weiter mit der Feuerwache Rauchfangswerder? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Neubau der Feuerwache Rauchfangswerder? Zu 1.: Die Neubaumaßnahme Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder wird mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) realisiert. Das vorgesehene Baugrundstück wurde mit Beschluss des Hauptausschusses vom 14. April 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin übertragen . Ein Eingriffsgutachten (Naturschutz) und ein Waldgutachten sind mit dem Bauantrag eingereicht worden . Soweit hierzu zwischenzeitlich von den zuständigen Behörden die Klärung weiterer Fragestellungen gefordert wurde, sind die entsprechenden Nachbegutachtungen unverzüglich von der BIM beauftragt worden. Die Planungsphase und die technischen Vermessungsarbeiten sind abgeschlossen. Ein Grenztermin hat am 2. Dezember 2016 stattgefunden. Die oberste Dienstbehörde ist gewillt, die Genehmigung des Bauvorhabens zu erteilen. Die dafür noch notwendigen Voraussetzungen wurden am 16. Februar 2017 in einem unter Federführung des Bezirksbürgermeisters des Bezirks Treptow-Köpenick durchgeführten Arbeitsgespräch erörtert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass alle zu beteiligenden Behörden bzw. Ämter eine positive Prüfung des Bauantrages zugesagt haben, so dass von einer Genehmigungserteilung zum 21. Februar 2017 ausgegangen werden kann. 2. Wann wurde der Bauantrag eingereicht und war dieser vollständig? Zu 2.: Der Bauantrag vom 25. Oktober 2016 wurde am 10. November 2016 bei der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, oberste Bauaufsicht , eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Gemäß dortiger Empfangsbestätigung vom 14. November 2016 waren die Unterlagen zum Bauantrag vollständig. Lediglich der geprüfte Brandschutznachweis und der geprüfte Standsicherheitsnachweis sind nachzureichen. Dies entspricht dem üblichen Prozedere und steht einer Bearbeitung des Bauantrags nicht entgegen. 3. Warum gibt es bis heute keine Zustimmung zum Bauantrag? Zu 3.: Siehe Antwort zu 1. 4. Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung? Zu 4.: Die Fertigstellung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder ist für Ende 2017 geplant . Der Senat geht davon aus, dass dieser Termin gehalten werden kann. 5. Wird der Senat Maßnahmen ergreifen und wenn ja, welche? Zu 5.: Der Senat wird sich wie bisher vehement dafür einsetzen, dass der Neubau so schnell wie möglich begonnen und wie geplant fertiggestellt wird. Das Vorhaben wird vom Bürgermeister des Bezirks Treptow-Köpenick vollumfänglich unterstützt (siehe auch Antwort zu 1.). Es werden alle Maßnahmen ergriffen, die zielführend sind. 6. Ist dem Senat bekannt, dass die Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder zum 1. März 2017 den Dienst einstellen wird und wie bewertet der Senat diese Tatsache ? Zu 6.: Die Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder hat entsprechend ihrem bereits im Dezember 2015 gefassten , bisher aber ausgesetzten Wehrbeschluss angekündigt, sich mit Ablauf Februar 2017 außer Dienst zu nehmen, wenn es mit dem Neubau nicht entscheidend voran geht. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ausrückebereich der Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 401 2 Wehr wäre diese Außerdienstnahme deutlich spürbar. Zudem könnte die sehr erfolgreiche Arbeit der Jugendfeuerwehren Rauchfangswerder und Schmöckwitz nicht fortgeführt werden. 7. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Feuerwachen Schmöckwitz und Müggelheim und wie bewertet der Senat diesen Sachstand? Zu 7.: Für die Freiwillige Feuerwehr Schmöckwitz ist in der Godbersenstraße ein Neubau geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Aktuell hat die untere Naturschutzbehörde Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch. Die BIM will noch im Februar 2017 ein Naturschutzgutachten für das Grundstück in Auftrag geben. Weitere Prüfungen bzw. Abstimmungen können erst erfolgen, wenn das Gutachten vorliegt. Da die oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinsichtlich des Grundstücks für die Freiwillige Feuerwehr Rauchfangswerder am 23. Januar 2017 mitgeteilt hat, dass keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen, geht der Senat aktuell davon aus, dass für das Grundstück in der Godbersenstraße angesichts der vergleichbaren Voraussetzungen eine entsprechende Bewertung erfolgen kann. Für die Freiwillige Feuerwehr Müggelheim sieht es ähnlich aus. Auch hier liegt das potentielle Ersatzgrundstück im Außenbereich. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat bestätigt, dass das Grundstück grundsätzlich zur Verfügung steht, jedoch zunächst naturschutzrechtliche Belange zu prüfen sind. Der Senat ist zuversichtlich, dass alle Projektbeteiligten konstruktiv und lösungsorientiert darauf hinwirken werden, dass die für den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren im Bezirk Treptow-Köpenick sehr wichtigen Neubauvorhaben wie geplant umgesetzt werden können. 8. Ist sich der Senat im Klaren darüber, dass weitere Feuerwehren den Dienst einstellen werden und wie wird der Senat die fehlenden Freiwilligen Feuerwehren kompensieren ? Zu 8.: Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Freiwillige Feuerwehren insbesondere im Bereich des Bezirks Treptow-Köpenick darauf verweisen, ihren Dienst einzustellen , falls sich die Gebäudesituation nicht verbessert. Im Sondersanierungsprogramm Freiwillige Feuerwehren des Senats sind mehrere Bauvorhaben für den Bezirk Treptow-Köpenick vorgesehen. Der Senat geht davon aus, dass sich im Interesse aller Beteiligten Lösungen für die zurzeit im Raum stehenden Probleme finden und sich Außerdienstnahmen abwenden lassen. 9. Wird eine ausreichende Sicherheit dann auch weiterhin gewährleistet werden können? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 8. Berlin, den 21. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2017)