Drucksache 18 / 10 407 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 10. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2017) und Antwort Die Situation der Profilsportart Fußball an der Sportschule im Olympiapark - Poelchau- Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen gab es an der Sportschule im Olympiapark - Poelchau -Schule in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 für die Profilsportart Fußball? 2. Wie viele Schüler konnten in den entsprechenden Klassen der einzelnen Jahrgänge jeweils aufgenommen werden? Zu 1. und 2.: Die Zahlen der Anmeldungen werden statistisch nicht erhoben, sie entsprechen aber im Wesentlichen der Zahl der Einschulungen: 2013/2014 = 13 2014/2015 = 13 2015/2016 = 16 2016/2017 = 17 Diese Daten beziehen sich auf den Stichtag des ersten Schultages des betroffenen Schuljahres. 3. Welche Klassenstärke wird dabei angestrebt? Zu 3.: Gemäß Einrichtungsverfügung wird eine Klassenstärke von 15 – 20 Schülerinnen und Schülern angestrebt . 4. Wird die angestrebte Klassenstärke in jedem Jahrgang voll ausgeschöpft? Zu 4.: Die Anzahl der Einschulungen ist abhängig von der Anzahl an sportlich und schulisch geeigneten Schülerinnen und Schülern. Demnach gab es auch unterschiedliche Einschulungszahlen in den verschiedenen Schuljahren . 5. Werden Klassenplätze für etwaige „Quereinsteiger“ bestimmter Vereine „reserviert“? Zu 5.: Die Schule nimmt die förderungswürdigen Spielerinnen und Spieler auf, die gemäß Einrichtungsverfügung über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Werden im Laufe eines Schuljahres Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger vom Berliner Fußball-Verband e.V. empfohlen, wird die pädagogische und organisatorische Situation in der jeweiligen Lerngruppe überprüft und ggf. eine Einschulung vorgenommen. 6. Wie hoch ist der Anteil von Kindern und Jugendlichen , die dem Verein Hertha BSC angehören unter den Schülern in den aktuellen Klassen 7, 8, 9 und 10? 7. Wie hoch ist der Anteil dieser Jugendlichen in den Klassen der Oberstufe? Zu 6. und 7.: Die Schule erfasst zur Einschulung die Vereinszugehörigkeit. Häufig finden im Laufe des Schuljahres in allen Sportarten Vereinswechsel statt. Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler sind rechtlich nicht verpflichtet einen solchen Wechsel bei der Schule anzuzeigen, so dass keine Aussage möglich ist. 8. Wie viele Kinder, die Spieler anderer Vereine sind, wurden aus den oben genannten Jahrgängen an der Schule aufgenommen? Zu 8.: 2013/2014 = 11 2014/2015 = 7 2015/2016 = 5 2016/2017 = 4 Die Schule erfasst die Vereinszugehörigkeit nur bei der Einschulung. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 407 2 9. Wer entscheidet letztlich über die Aufnahme eines Schülers? Zu 9.: Gemäß § 69 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) erfolgt die Schüleraufnahme durch den Schulleiter. In der Sportart Fußball erfolgt die sportliche Auswahl der Schülerinnen und Schüler für jeden Standort durch einen abschließenden Sichtungslehrgang des Berliner Fußball Verbandes. Nach diesem Sichtungslehrgang werden die besten Spielerinnen und Spieler im Sichtungs- und Auswahlprozess dem Landessportbund Berlin (LSB) für die Aufnahme an eine Eliteschule des Fußballs/Sports empfohlen . 10. Welche Rolle spielt die Vereinszugehörigkeit bei der Entscheidung? Zu 10.: In der Sportart Fußball entscheiden, wie in anderen Sportarten auch, die sportlichen Kriterien über die Aufnahme. Die Vereinszugehörigkeit ist kein Aufnahmekriterium . 11. Wer entscheidet letztlich über den Verbleib eines Schülers? 12. Welche Rolle spielen nichtschulische Trainer bei dieser Entscheidung? Zu 11. und 12.: Schülerinnen und Schüler, die ihre leistungssportliche Empfehlung verlieren, weil sie nicht mehr die altersgerechten, sportartspezifischen Leistungskriterien erfüllen, müssen unabhängig von der besuchten Jahrgangsstufe grundsätzlich die Eliteschulen des Sports verlassen. Die maßgebenden Kriterien legt der Landessportbund Berlin - für Fußball der Berliner-Fußball- Verband e.V. - fest. In diesen Fällen prüft die Sportkoordinatorin oder der Sportkoordinator das Votum des Landessportbundes oder des Berliner Fußball-Verbandes anhand der Förderkriterien und der schulischen Unterlagen auf Plausibilität und bereitet eine Entscheidungsempfehlung für die Schulleitung vor. Auf Grundlage der gesamten Unterlagen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über das Verlassen oder den Verbleib auf der Schule rechtzeitig während der Jahrgangsstufen 4, 6, 8 und 10, um Nachteile für die Schülerinnen und Schüler beim Schulwechsel zu vermeiden; die Entscheidung ist zu begründen. Die Schule muss unabhängig von einem Votum der Sportverbände ebenfalls verlassen werden, wenn eine Verletzung im ersten Kurshalbjahr der Qualifikationsphase den erfolgreichen Abschluss der Sportpraxiskurse ausschließt oder der Konsum illegaler Drogen oder der Einsatz von Substanzen oder Methoden nachgewiesen wird, die in der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping- Agentur (WADA) enthalten sind. 13. Wie hoch ist der Anteil von Mädchen unter den Bewerbern für die Sportart Fußball? Zu 13.: In diesem Schuljahr lagen keine Anmeldungen von Mädchen an der Sportschule im Olympiapark – Poelchau -Schule vor. 14. Beabsichtigt der Senat, gezielt auch vermehrt Mädchen den Zugang zum Besuch einer Sportschule in der Sportart Fußball zu ermöglichen? 15. Wenn nein, warum nicht? Zu 14. und 15.: An den Eliteschulen des Sports werden auch Mädchen gefördert. Eine zusätzliche gezielte Förderung von Mädchen in der Sportart Fußball ist für die Flatow-Oberschule - ebenfalls Eliteschule des Fußballs - in Planung. Berlin, den 23. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2017)