Drucksache 18 / 10 408 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 10. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2017) und Antwort Die Sportschule im Olympiapark – Poelchau-Oberschule und die Kooperation mit Hertha BSC Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Basis gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Sportschule im Olympiapark - Poelchau -Schule und dem Sportverein Hertha BSC? Zu 1.: Der Sportverein Hertha BSC und die o.g. Schule kooperieren seit vielen Jahren erfolgreich miteinander. Bereits vor der Verleihung des Titels Eliteschule des Fußballs im Jahr 2009 gab es eine Zusammenarbeit mit diesem Verein. Als schulrechtliche Basis ist das Schulgesetz zu nennen , welches die Öffnung der Schule ausdrücklich vorsieht . Auch sportfachlich erklärt sich die Zusammenarbeit , da Hertha BSC zu einem der beiden zertifizierten Nachwuchsleistungszentren des Deutschen Fußball- Bundes e.V. (DFB) in unserer Stadt gehört. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Sportschule im Olympiapark – Poelchau-Schule und dem Verein Hertha BSC wurde in einer Evaluation des DFB im Jahr 2016 besonders gelobt. Dieses Verbundsystem wird als „besonders leistungsfähig“ eingeschätzt und als „Erfolgsmodell für eine beispielgebende Entwicklung der Nachwuchsförderung an den Eliteschulen des Fußballs“ bezeichnet. Das Land Berlin kann sich über dieses herausragende Ergebnis eines vielschichtigen Evaluierungsverfahrens freuen. Aktuell finden sich viele Jugendnationalspieler im Verbundsystem der beiden Partner und drei erfolgreiche Profis im aktuellen Kader der ersten Bundesliga . Neben den sportlichen Erfolgen zeichnet sich die Zusammenarbeit durch die gemeinsame Durchführung pädagogischer Projekte aus. So wurden allein im letzten Schuljahr in einem beispielgebenden Projekt den Opfern des NS-Regimes in Auschwitz gedacht und mit den Spielern des SC Liverpool in Frankreich gemeinsam an der zentralen Gedenkfeier 100 Jahre Schlacht an der Somme teilgenommen. 2. In welcher Weise hat oder nimmt die Senatsbildungsverwaltung Einfluss auf die Gestaltung dieser Zusammenarbeit ? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) nimmt keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Kooperationen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. 3. Gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule und Hertha BSC? Zu 3.: Ja. 4. Wenn ja: Wer hat diesen Vertrag aufgesetzt und wer zeichnet für den Inhalt verantwortlich? Zu 4.: Die Kooperationsvereinbarung wurde von den beiden Kooperationspartnern gemeinsam erarbeitet, daher sind Verein und Schule für den Inhalt verantwortlich. 5. Von wem wurde dieser Vertrag ausgehandelt und welche Schulgremien haben die Inhalte dieses Vertrages diskutiert und abgestimmt? Zu 5.: Die Zusammenarbeit zwischen dem Verein Hertha BSC und der Sportschule im Olympiapark - Poelchau -Schule wurde im letzten Jahrzehnt bereits erfolgreich gelebt. Im Jahr 2013 wurde die bereits über Jahre gelebte Praxis nun in einer Vereinbarung festgehalten. Der Kooperationsvertrag wurde von beiden Kooperationspartnern gemeinsam erarbeitet. Das Thema wurde in schulischen Gremien besprochen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 408 2 6. Liegt der Vertrag der Senatsbildungsverwaltung vor? Zu 6.: Ja. 7. War die Senatsbildungsverwaltung an der Gestaltung des Vertrages beteiligt? Zu 7.: An der konkreten Gestaltung war die SenBild- JugFam nicht beteiligt. Die Kooperation lag ihr in der Entwurfsfassung vor. 8. Von wem wurde dieser Vertrag wann unterzeichnet ? Zu 8.: Die Vereinbarung wurde in einem feierlichen Akt an der Schule am 28. November 2013 im Beisein des für Bildung zuständigen Staatssekretärs und des Geschäftsführers des Vereins unterzeichnet. 9. Ist der Vertrag öffentlich einzusehen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schreibt einzelnen Schulen nicht vor, welche Kooperationen diese veröffentlichen. Diese Entscheidung treffen die jeweiligen Kooperationspartner einvernehmlich . Aus Sicht der SenBildJugFam ist kein Grund erkennbar , warum der Kooperationsvertrag nicht öffentlich eingesehen werden könnte. 10. Gibt es darüber hinaus andere Kooperationsvereine für die Profilsportart Fußball? Zu 10.: Es gibt zwei Vereine in Berlin, die ein vom DFB zertifiziertes Nachwuchsleistungszentrum betreiben, der 1. FC Union Berlin und Hertha BSC. Die räumliche Nähe der jeweiligen Zentren zu den beiden Eliteschulen des Fußballs erleichtert eine Kooperation. Weitere vom DFB zertifizierte Nachwuchsleistungszentren an Berliner Fußballvereinen existieren zurzeit nicht. Bei der Zusammenarbeit zwischen den Eliteschulen des Fußballs und einzelnen Sportvereinen müssen spezifische fachliche Standards für die Zertifizierung durch den DFB gegeben sein. In unserer Stadt gibt es darüber hinaus viele weitere Kooperationen zwischen sportorientierten Schulen und einzelnen Fußballvereinen, die die SenBildJugFam statistisch nicht erfasst. Die SenBildJugFam begrüßt dieses Engagement zwischen Schulen und Vereinen ausdrücklich . 11. Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Das Regionalteam Eliteschule des Fußballs steuert mit allen Partnern des Verbundsystems die Prozesse der Talentförderung an den Eliteschulen. Der Berliner Fußballverband hat den Vorsitz des Gremiums und vertritt hier als Kooperationspartner die Interessen der Berliner Fußballvereine. 12. Welche Kriterien müsste ein interessierter Verein erfüllen, um Kooperationspartner der Schule zu werden? Zu 12.: Eine wesentliche Grundlage für eine Zusammenarbeit in der Profilsportart Fußball stellt der Betrieb eines vom DFB zertifiziertes Nachwuchsleistungszentrums dar, um die hohen fachlichen Standards zu erfüllen. Beide Partner müssen in einer Zusammenarbeit eine Verbesserung des angestrebten Ziels oder ihres Auftrages erkennen. Eine Kooperation, in der nur ein Partner seine Vorteile sieht, ist nicht zielführend. Die Kooperation beruht auf Vertrauen, Nachhaltigkeit und Konstanz. 13. Wer entscheidet darüber, ob und mit wem die Sportschule eine solche Kooperation letztendlich eingeht? Zu 13.: Hierzu gibt es von der SenBildJugFam keine Vorgaben. Das Wesen der Kooperation besteht aus zwei gleichberechtigten Partnern, die eine gemeinsame Verpflichtung eingehen möchten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Berlin, den 22. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2017)