Drucksache 18 / 10 414 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2017) und Antwort Dachschäden durch Wirbelschleppen: Unterschätzte Gefahr am Flughafen Tegel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind Wirbelschleppen und unter welchen Umständen werden sie von Flugzeugen verursacht? Frage 2: Welche Gefährdungen für andere Flugzeuge, Flughafengebäude sowie Anwohner und Wohngebäude in der Umgebung eines Flughafens gehen von Wirbelschleppen aus? Antwort zu 1. und 2.: Bei Wirbelschleppen handelt es sich um zopfartige, gegenläufig drehende Luftverwirbelungen hinter fliegenden Flugzeugen. Ihre Intensität ist vom Gewicht des Flugzeuges abhängig. Die Lebensdauer wird von Wind und Atmosphäre beeinflusst. Im Zentrum der Wirbel ist der Luftdruck vermindert. Bei hoher Luftfeuchtigkeit kann dort Kondensation einen schmalen, sichtbaren Streifen erzeugen, der direkt hinter den Flügelspitzen beginnt. Die Wirbel der Wirbelschleppe hinter einem großen Flugzeug sind stark genug, nachfolgende Flugzeuge zu gefährden. Das gilt insbesondere, wenn das nachfolgende Flugzeug deutlich leichter und kleiner ist. Deswegen muss bis zum nächsten Start auf derselben Startbahn abgewartet werden, bis die Wirbel entweder vom Wind davongetragen wurden oder sich durch Luftreibung am Boden ausreichend abgeschwächt haben. Das Gleiche gilt für die Landung. Diese Wartezeit ist ein wesentlicher Faktor für die maximale Kapazität eines Flugplatzes. Werden Wohngebiete (z.B. in Einflugschneisen um Flughäfen) in niedrigen Höhen von großen Flugzeugen überflogen, so können die Wirbelschleppen den Boden erreichen und teils starke Schäden an Häusern verursachen . Typische Schäden sind hierbei das Lösen und Herunterstürzen von Dachziegeln, jedoch wurden auch schon Solarmodule und Dachflächenfenster zerstört. Personen kamen bis jetzt noch nicht zu Schaden. Frage 3: Wie oft wurden durch Wirbelschleppen oder andere Auswirkungen von Überflügen in den letzten 10 Jahren im Umfeld des Flughafens Tegel Schäden an Dächern , Gebäudeteilen oder durch herumfliegende Gegenstände verursacht, wie oft wurden Menschen verletzt (bitte detaillierte Vorfallsschilderungen angeben)? Frage 4: Treten Schäden in Folge von Wirbelschleppen erfahrungsgemäß in bestimmten Gebieten der Flughafenumgebung auf und wenn ja, welche Grundstücke, Straßen oder Siedlungen sind besonders betroffen? Frage 5: Für wie wahrscheinlich hält der Senat schwere Unfälle oder Verletzungen von Anwohnern durch die genannten Risiken im Umfeld des Flughafens Tegel und welche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen der Senat bzw. die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) zu ihrer Vermeidung? Frage 6: Unter welchen Voraussetzungen erhalten Betroffene im Umfeld des Flughafens organisatorische und finanzielle (Notfall-)Hilfe bzw. Entschädigungen für die Beseitigung von Schäden an Dächern und Gebäudeteilen und an welche Stelle wenden sich Betroffene hierfür? Frage 7: Erfolgt eine eventuelle Entschädigung durch nachträglichen finanziellen Ausgleich oder durch direkte Beauftragung von Handwerksfirmen durch die Flughafengesellschaft ? Frage 8: Erhalten Betroffene auch dann eine Entschädigung , wenn sich der Schadenszeitpunkt bzw. die verursachende Maschine nicht genau bestimmen lassen, z.B. durch Abwesenheit des Gebäudenutzers zum Schadenszeitpunkt ? Frage 9: Erfolgt eine Entschädigung zum Neu- oder Zeitwert des betroffenen Gebäudeteils? Frage 10: Bei wie vielen Schadensereignissen in den letzten 10 Jahren wurden Betroffene in welcher Form entschädigt (bitte unter Angabe der aufgewendeten Mittel jahresweise tabellarisch angeben)? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 414 2 Frage 11: Gab es in den letzten 10 Jahren rechtliche Auseinandersetzungen um Entschädigungszahlungen und wenn ja, mit welchem Ausgang und welchen Folgen? Frage 12: Welche Informationen und Angebote stellen der Flughafen Tegel bzw. die FBB Anwohnern und Eigentümern im Umfeld zur vorbeugenden Sicherung von Dächern und Gebäuden sowie zum Verhalten im Schadensfall zur Verfügung? Frage 13: Wie bewertet der Senat das Dachsicherungsprogramm der Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport und wäre ein solches präventives Sicherungsprogramm zumindest für in der Vergangenheit besonders häufig betroffene Gebiete in unmittelbarer Flughafennähe ein mögliches Modell? Antwort zu 3. bis 13.: Die Beantwortung kann nur durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erfolgen. Die FBB wurde um entsprechende Auskünfte gebeten, konnte aber die entsprechenden Informationen bisher nicht bereitstellen. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017)