Drucksache 18 / 10 418 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 09. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Studienplatzklagen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Hochschule um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Studierende haben zum Wintersemester 2016/17 eine Studienplatzklage an den Berliner Hochschulen eingereicht? Zu 1.: Zum Wintersemester 2016/2017 haben 633 Personen den Verwaltungsrechtsweg in Bezug auf die Zuweisung eines Studienplatzes an einer Berliner Hochschule beschritten. 2. Wie viele Studierende haben sich zum Wintersemester 2016/17 an den Berliner Hochschulen erfolgreich eingeklagt? Zu 2.: In 25 Fällen wurden die Hochschulen durch das Verwaltungsgericht dazu verpflichtet, gescheiterte Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber zum Studium zuzulassen. 222 Verfahren wurden durch einen Vergleich beendet. 3. Welche Veränderungen sind in den letzten Jahren festzustellen und nimmt die Anzahl der Klagen zu oder ab? Zu 3.: Bezogen auf das Akademische Jahr 2014/2015 hat die Anzahl der Klagen um ein Viertel abgenommen. Die Fälle, in denen Hochschulen durch das Verwaltungsgericht dazu verpflichtet wurden, gescheiterte Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber zum Studium zuzulassen, haben ebenfalls abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr sind keine signifikanten Veränderungen festzustellen. 4. Welche Universitäten und Fachhochschulen und welche Studiengänge waren besonders betroffen? Zu 4.: An den Universitäten waren die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie , Sportwissenschaft und die Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen besonders betroffen, an den Fachhochschulen die Studiengänge Soziale Arbeit, Bauingenieurwesen und Öffentliche Verwaltung. 5. Welche Position nimmt der Senat zur Praxis des Einklagens ein und welche Maßnahmen plant der Senat, um die Zahl der Studienplatzklagen zu senken? Zu 5.: Das Recht, eine verwaltungsgerichtliche Kapazitätsüberprüfung anstrengen zu können, ist verfassungsrechtlich verbürgt und entspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Es steht nicht zur Disposition. Berlin, den 23. Februar 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2017)