Drucksache 18 / 10 422 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 13. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Grundstücksentwicklung in Biesdorf I. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat das Ansinnen der Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND das Grundstück Köpenicker Straße / Weißenhöher Straße für eine Wohn- und Gewerbebebauung zu erwerben? 2. Welche Schritte hat der Senat unternommen, das Grundstück an die Gesellschaft zu übertragen? 3. Wenn das Grundstück übertragen werden soll, wann wird dies geschehen? 4. Falls keine Übertragung erfolgen soll, was soll mit dem Grundstück geschehen? Zu 1. bis 4.: Das Grundstück Alt-Biesdorf 30, auf das sich die Anfrage bezieht, befindet sich im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds. Es wird von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet und bewirtschaftet. Nach den Vorstellungen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf soll am Standort eine Wohnund Gewerbenutzung entwickelt werden. Die STADT UND LAND Wohnbautengesellschaft mbH hat bisher ihr Interesse für das Grundstück angemeldet. Sie ist Eigentümerin des Grundstücks Alt-Biesdorf 21-28. Hier sollen ca. 500 neue Wohnungen entstehen. Ob das Grundstück Alt-Biesdorf 30 auf die Wohnungsbaugesellschaft übertragen wird, um Synergieeffekte mit der Entwicklung der Grundstücke Alt-Biesdorf 21-28 zu erreichen, oder ob es für andere Nutzungen vom Land Berlin benötigt wird, ist noch zu entscheiden. Der Portfolioausschuss des Landes Berlin wird über den weiteren Umgang mit dem Grundstück beraten. Die Entscheidung bleibt zunächst abzuwarten . Berlin, den 27. Februar 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2017)