Drucksache 18 / 10 423 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bundestagswahljahr 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kandidatinnen und Kandidaten von zur Bundestagswahl 2017 in Berlin antretenden Parteien (Direktkandidaten/innen wie Listenkandidat/innen) stehen in einem festen, freien oder anderweitig gestalteten Arbeitsverhältnis mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), vermöge dessen diese mit jeweils welchen Einzelbeiträgen , festen Sendeformaten o.ä. mit jeweils welchen Sendezeiten auf welchen Sendern des RBB vertreten sind? Zu 1.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Bislang hat der rbb lediglich Kenntnis von einem Mitarbeiter. Herr Serdar Somuncu wird für Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative als Kandidat für die Wahl zum Bundestag 2017 antreten. Dies hat er vor einigen Wochen mitgeteilt. Weitere Kandidaten oder Kandidatinnen sind uns derzeit nicht bekannt. Es gilt laut Geschäftsordnung des rbb folgende Verpflichtung für feste wie freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen , eine solche Kandidatur unverzüglich der Intendantin mitzuteilen. „§ 28 Betätigung für politische Parteien und sonstige Interessengruppen (3) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Kandidatur im Rahmen einer Europa-, Bundes-tags-, Landtags- oder Abgeordnetenhaus- sowie Bezirksversammlungs - und Kommunalwahl bzw. ihre Mitwirkung in einer Wahlwerbesendung der Intendantin bzw. dem Intendanten auf dem Dienstweg unverzüglich mitzuteilen. (4) Die Grundsätze der Absätze 1 bis 3 sind auch beim Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen .“ Der Senat weist darauf hin, dass die Kandidatinnen und die Kandidaten für die Bundestagswahl noch nicht endgültig feststehen. 2. Wie und in welchem Zeitraum aufgrund welcher Rechtsgrundlage und/oder Rechtsprechung wird sichergestellt , dass die o.g. Kandidat/innen durch ihre öffentlichrechtliche Sendezeit gegenüber anderen Kandidat/innen nicht bevorzugt werden? Zu 2.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Laut § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des rbb hat jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter zu vermeiden, dass der rbb durch private politische Tätigkeiten unmittelbar oder mittelbar mit politischen oder sonstigen Auseinandersetzungen , insbesondere Wahlkämpfen, in Verbindung gebracht wird. Bei öffentlichen Auftritten oder Aktionen für eine politische Partei oder sonstige Gruppierungen darf weder direkt noch indirekt auf die Zugehörigkeit zum rbb hingewiesen oder ein entsprechender Hinweis veranlasst oder zugelassen werden. Darüber hinaus dürfen gem. § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb während eines Wahlkampfs für Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Abgeordnetenhauswahlen in den sechs Wochen vor dem Wahltermin in keiner Rundfunksendung des rbb auftreten, wenn sie sich im jeweiligen Wahlkampf aktiv betätigen. Auch diese Grundsätze gelten für feste wie für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gelichermaßen (§ 28 Abs. 4 der GO). Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 423 2 Aus diesem Grund wird Herr Somuncu seine wöchentliche Sendung im Programm von radioeins des rbb auch ab 15.7.2017 nicht mehr moderieren.“ 3. Wie und bei welchen Kandidat/innen und mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen wurde bei vergangenen Wahlen (Bundestag, Landtag, Abgeordnetenhaus, Bundespräsident, Europäisches Parlament) sichergestellt, dass es zu keiner medialen Bevorzugung von Kandidat /innen durch öffentlich-rechtliche Sendezeit kam? Zu 3.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „In den vergangen Jahren hat uns keine Mitarbeiterinnen und kein Mitarbeiter eine Kandidatur oder sonstige Beteiligung an Wahlen angezeigt, so dass auch keine Maßnahmen erforderlich waren.“ Berlin, den 03. März 2017 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mrz. 2017)