Drucksache 18 / 10 425 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Mahnwache vor dem Kanzleramt am 21. Dezember 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkrete veränderte Bedrohungslage führte zum veränderten Versammlungsort und zur Einzäunung der Versammlungsteilnehmer? Zu 1.: Die für den 21.12.2016 vorgesehene Versammlung in Form einer Kundgebung wurde am 19.12.2016 um 23:51 Uhr bei der Internetwache der Berliner Polizei angemeldet. Der Anmelder gab in der Anmeldung an, eine Teilnehmerzahl zwischen 50 und 100 Personen zu erwarten. Auf Musik- und Redebeiträge sollte verzichtet werden, um so dem Anlass der Versammlung in einer Form des Gedenkens gerecht zu werden. Die Versammlungsbehörde teilte dem Anmelder mit, dass ein erforderlicher Sicherheitsabstand zum Bundeskanzleramt gewährt werden müsse und wies in der Anmeldebestätigung ausdrücklich darauf hin, dass die Zuweisung des genauen Kundgebungsortes in Absprache mit der Polizeieinsatzleitung vor Ort erfolgen werde. Nachdem bekannt wurde, dass mit der Teilnahme bekannter Politiker der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu rechnen sei, musste bei der Bewertung der Sachlage mit einer deutlich höheren Teilnehmerzahl gerechnet werden. Ferner wurde in diesem Zusammenhang eine zunehmende Mobilisierung im Internet zu einem spontanen Gegenprotest festgestellt. Hier waren Teilnehmerzahlen im unteren dreistelligen Bereich zu erwarten. Aufgrund der aufgezeigten Erkenntnisse musste sowohl in Größe als auch Ablauf von einem der Anmeldung abweichenden Verlauf der Kundgebung ausgegangen werden. Mit in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde darüber hinaus eine zeitgleich am Hardenbergplatz stattfindende Versammlung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) mit ca. 130 Teilnehmenden, zu der sich ebenfalls ein Gegenprotest von bis zu 800 Personen bildete. Die Einsatzkräfte vor Ort wiesen, auch zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Bundeskanzleramts , als Kundgebungsort in direkter Nähe des Bundeskanzleramtes den Platz vor dem Paul-Löbe-Haus zu. Die Sicherung der Durchführung der Versammlung mittels Absperrungen fand unter Berücksichtigung der geschilderten konkreten Gefahrensituation und den veränderten Ausgangsbedingungen statt. An der Kundgebung nahmen 270 Personen teil und es wurden Rede- und Musikbeiträge abgehalten. 2. Warum konnte dem Anmelder kein Grund für die Verlegung des Versammlungsortes genannt und kein veränderter Auflagenbescheid übergeben werden? Zu 2.: Wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, ergaben sich die eine Verlegung des Versammlungsortes erforderlich machenden Umstände erst unmittelbar am Einsatztag. Eine Änderung der Anmeldebestätigung in Form eines schriftlichen Auflagenbescheides war daher zeitlich nicht mehr möglich und durfte dem Anmelder gegenüber folglich mündlich mitgeteilt werden. Am Kundgebungsort wurde ein Kooperationsgespräch mit dem Anmelder geführt, in dem die Notwendigkeit, den Versammlungsort zu verlegen, mitgeteilt und begründet wurde. Weiterführende Gesprächswünsche wurden seitens des Anmelders nicht kommuniziert. 3. Waren die erzwungene Verlegung des Versammlungsortes und die Einzäunung mit dem Versammlungsgesetz vereinbar? Wenn ja, auf der Basis welcher konkreter Rechtsgrundlage? Zu 3.: Die Verlegung des Versammlungsortes sowie die Sperrmaßnahmen im Bereich des Kundgebungsortes wurden in Übereinstimmung mit § 15 Absatz 1 VersG vorgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 425 2 4. Wie viele Störer, aus welchem politischen Spektrum, wurden festgestellt und wie viele Platzverweise wurden ausgesprochen? Zu 4.: Es wurden weder Störende im polizeirechtlichen Sinn festgestellt noch Platzverweise erteilt. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017)