Drucksache 18 / 10 426 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Schulkleidung an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen staatlichen Berliner Schulen tragen die Schüler einheitliche Kleidung, genannt Schuluniformen oder Schulkleidung? Zu 1.: Dem Senat sind keine staatlichen Schulen bekannt , an denen die Schülerinnen und Schüler Schuluniformen tragen. 2. Wann wurde die Schulkleidung an diesen Schulen eingeführt und wie gestaltete sich der Einführungsprozess ? 3. Welche Gründe führen die jeweiligen Schulen an, die Schulkleidung eingeführt zu haben? Zu 2. und 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Liegen dem Senat Kenntnisse über Berliner Privatschulen vor, deren Schüler derzeit Schulkleidung tragen und wenn ja, welche sind das? Zu 4.: Es liegt in der Eigenverantwortung der Schulträger über das Tragen von Schulkleidung an Schulen in freier Trägerschaft zu entscheiden. An einigen Schulen in freier Trägerschaft wird eine einheitliche Schulkleidung getragen, allerdings wird diese Information durch den Senat nicht erhoben, so dass eine Benennung einzelner Schulen nicht möglich ist. Bislang sind bei der Schulaufsicht keine Rückmeldungen oder Anfragen von Schulträgern oder Eltern zum Thema Schulkleidung eingegangen. 5. Liegen dem Senat Studien oder wissenschaftliche Untersuchungen vor, die die Auswirkungen auf Schülern und deren Schulalltag durch das Tragen von Schulkleidung untersuchen, wenn ja, welche sind das? 6. Liegen dem Senat Umfragen vor, die Berliner Eltern und/oder Schüler zu ihrer Meinung bezüglich der Einführung von Schulkleidung befragen, wenn ja, welche sind das? Zu 5. und 6.: Nein. Berlin, den 22. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2017)