Drucksache 18 / 10 431 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 14. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Fußgängertunnel ohne Fußgänger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Schadensbild existiert beim Fußgängertunnel unter der Schnellerstraße am Bahnhof Schöneweide nach dem Brand im Dezember 2016, der zu dessen Sperrung führte? Antwort zu 1: Der Brand führte zur Zerstörung der abgehängten Tunneldecke einschließlich der Tunnelbeleuchtung und aller Türen zu den Betriebsräumen im Bereich des Ausganges am Bahnhof Schöneweide. Ferner wurde der Aufzug erheblich beschädigt. Die Wände und übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark verrußt. Frage 2: Gibt es einen Zeitplan für den Baubeginn zur Beseitigung der Schäden und der Wiederinbetriebnahme des Tunnels, der eine stark frequentierte Zuwegung vom und zum Bahnhof Schöneweide darstellt? Frage 3: Welche Kosten werden durch die Reparatur des Tunnels entstehen? Antwort zu 2 und 3: Nach Entscheidung über Art und Umfang der Instandsetzung erfolgt die Vorbereitung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Eine Vergabe der Bauleistungen wird im Herbst 2017 angestrebt. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Frage 4: Soll der Tunnel zukünftig – auch nach dem Umbau des Bahnhofsumfeldes – in Betrieb bleiben oder wird eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs favorisiert? Antwort zu 4: Eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs wird grundsätzlich favorisiert. Hierfür bedarf es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten , die im Rahmen der neuen Verkehrslösung Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide und der damit verbundenen Umgestaltungen der neuen Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der Brückenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der neuen Planungen der Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht werden. Eine Entscheidung zur Schließung des Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung dieser beschriebenen Maßnahmen möglich. Frage 5: Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren durch Reparatur und Erhalt des Tunnels entstanden? Antwort zu 5: In den letzten zehn Jahren sind für Instandsetzungen und Erhalt der Tunnelanlage einschließlich deren Fahrtreppen und Aufzüge Kosten in Höhe von 877.000 € entstanden. Berlin, den 28. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)