Drucksache 18 / 10 435 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 15. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2017) und Antwort Wegeunfälle Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wegeunfälle gab es im Bereich der Unfallkasse Berlin in den letzten drei Jahren? 3. Wie verteilen sich die Wegeunfälle jeweils auf die Monate des Jahres? Zu 1. und 3.: Die Unfallkasse Berlin hat dazu die folgenden Angaben gemacht: UKB Gemeldete Wegeunfälle 2014 2015 2016 Januar 1.728 575 1.036 Februar 399 453 486 März 574 500 391 April 445 530 639 Mai 670 647 682 Juni 715 790 892 Juli 414 495 532 August 323 269 240 September 877 806 736 Oktober 570 558 508 November 727 744 716 Dezember 487 545 570 insgesamt 7.929 6.912 7.428 2. Wie verteilen sich diese Unfälle jeweils auf die Bezirke und die betroffenen Landes- und Bezirksverwaltungen bzw. Eigenbetriebe? 4. Wie viele Wegeunfälle waren dabei vorrangig auf winterliche Straßenverhältnisse zurückzuführen? Zu 2. und 4.: Die Wegeunfälle werden von der Unfallkasse Berlin statistisch nicht getrennt nach Unfallorten oder Straßenverhältnissen zum Unfallzeitpunkt erfasst. 5. In wie vielen Fällen, außerhalb der Unfallkasse Berlin , waren Wegeunfälle auf die mangelhafte Erfüllung der Räumpflicht durch Einrichtungen des Landes und der Eigenbetriebe, z. B. BVG, Behala, zurückzuführen? 6. Welcher materielle Schaden ist dem Land und seinen Betrieben dadurch entstanden; z. B. durch Schmerzensgeldzahlungen oder die Übernahme von Heilkosten? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 435 2 Zu 5. und 6.: Statistische Erfassungen zu Unfällen, die auf eine mangelhafte Erfüllung der Räumpflicht durch Einrichtungen des Landes oder der Eigenbetriebe zurückzuführen wären, sind nicht vorhanden. Meldungen hierzu liegen der zuständigen Senatsverwaltung mit Ausnahme eines Unfalls auf einem Waldweg wegen Glätte im Jahre 2014 nicht vor. 7. Welche Maßnahmen unternimmt das Land Berlin, seine Bezirke und Körperschaften Öffentlichen Rechtes, um in Sachen Schnee- und Glättebekämpfung gegenüber privaten Eigentümern eine stärkere Vorbildfunktion zu erfüllen? Zu 7.: Die Verantwortung für die Beauftragung und Kontrolle von Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Schnee- und Glättebekämpfung obliegt dem jeweiligen Gebäudeeigentümer bzw. den Gebäudeverwaltungen der Landeseinrichtungen (z. B. BIM GmbH, Tempelhof Projekt GmbH). Forst- und landwirtschaftliche Flächen sind nach dem Straßenreinigungsgesetz grundsätzlich von der Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung ausgenommen . Berlin, den 03. März 2017 In Vertretung Alexander Fischer Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mrz. 2017)