Drucksache 18 / 10 439 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Anstieg von führerscheinfreien Personen und Konflikten auf den Wasserflächen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Lässt sich auf den Wasserstraßen und -flächen Berlins ein erhöhtes Verkehrsaufkommen über die letzten Jahre feststellen und inwieweit hängt dies mit einem Anstieg der Zahl von Mietbooten, wie beispielsweise Grill- bzw. Partybooten und -flößen, zusammen? Zu 1.: Eine Verkehrszählung auf dem Wasser findet nicht statt, daher kann der Senat eine valide Aussage über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen innerhalb von Vergleichszeiträumen auf den Wasserstraßen im Land Berlin nicht treffen. Ein Zusammenhang zwischen einem Anstieg des Verkehrsaufkommens und der Anzahl von Mietbooten kann daher nicht hergestellt werden. 2. Stellt der Berliner Senat in diesem Zusammenhang fest, dass es mehr Probleme durch das Verhalten von Bootsmietern gibt, welche nicht über ein Motor- und/oder Sportbootführerschein verfügen oder eine entsprechende Aufklärung bzw. Einführung erhalten haben? Wenn ja, welche? Zu 2.: Eine nach Bootsführende mit Sportbootführerschein bzw. Charterbescheinigung und Bootsführende ohne Führerschein unterscheidende Erfassung von verkehrswidrigen Verhaltensweisen bei Beteiligung gemieteter Sportboote erfolgt nicht. 3. Wenn es vermehrt Probleme auf den Wasserstraßen und -flächen gibt, treten diese orts- und jahreszeitspezifisch auf? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: In den Sommermonaten ist allgemein ein Anstieg von Rechtsverstößen zu verzeichnen, der sich jahreszeitspezifisch begründet. Eine durch gemietete Sportboote ortsspezifische Problemdarstellung ist nicht festzustellen. 4. Ist dem Senat bekannt, ob Sportvereine beim Training auf dem Wasser vermehrt durch andere Mietboote behindert werden? Zu 4.: Seitens des muskelbetriebenen Wassersports ist auf den großflächigen Trainingsgebieten (z.B. Müggelsee, Dahme, Wannsee, Tegeler See) keine bedeutende Verschlechterung der Trainingssituation durch die Zunahme von Verkehrsteilnehmenden zu beobachten. Das Training findet an diesen Orten häufig auf Flächen außerhalb der Fahrrinnen statt, auf denen kein oder nur wenig weiterer Bootsverkehr stattfindet. Konflikte zwischen trainierenden Wassersportlerinnen und Wassersportlern und anderen Verkehrsteilnehmenden treten jedoch häufig an solchen Orten auf, an denen die Verkehrsteilnehmenden auf engem Raum (z.B. Müggelspree, Wannseeketten) einander passieren. Besonders an diesen Stellen führen sinkende Rücksichtnahme, fehlende verkehrsrechtliche Grundlagen und steigende Motorenleistung vielfach zu gefährlichen Situationen für trainierende Wassersportlerinnen und Wassersportler. Eine zwischen Verursachenden und Geschädigten unterscheidende Erfassung zwischen Bootsführenden von gemieteten Sportbooten und Sportbooten trainierender Sportvereine (Segel-, Ruder- und Kanuvereine) erfolgt nicht. Ein Anstieg von Verkehrsbehinderungen gegenüber Sportvereinen durch Bootsführende gemieteter Sportboote ist daher nicht bekannt. 5. Sind dem Senat Vorfälle bekannt, in denen seit 2011 kleinere Mietboote Schiffe durch Befahren der Fahrrinne behindert haben? (Aufstellung nach Jahren und Gewässern erbeten.) Zu 5.: Bei Fehlverhalten durch Sportboote, die gegenüber der sogenannten Großschifffahrt begangen worden sind, wird nicht unterschieden und somit nicht erfasst, ob sie von Bootsführenden gemieteter Sportboote oder nicht gemieteter Sportboote begangen wurden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 439 2 6. Inwieweit sieht der Senat einen Gefahrenanstieg, wenn kleinere Boote übersehen werden und dadurch Unfälle entstehen können? Zu 6.: Eine Registrierung von Gefahrenmomenten findet nicht statt. 7. Welche Maßnahmen vollzieht der Senat, um den aufkommenden Problemen durch den erhöhten Bootsund Schiffsverkehr zu begegnen? Zu 7.: Die Wasserschutzpolizei Berlin führt diverse Schwerpunkteinsätze und Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit im Schiffsverkehr durch. Je nach Art und Umfang von sich dabei darstellenden Problemfeldern wird mit entsprechenden Polizeieinsätzen an und auf dem Wasser reagiert. Weitergehende Maßnahmen der Schifffahrtsaufsicht – u. a. die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten – werden für die Landeswasserstraßen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für die Bundeswasserstraßen (u.a. Spree, Havel, Dahme) von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes getroffen. 8. Ab welcher Motorengröße von Booten bzw. Schiffen ist das Vorhandensein eines Bootsführerscheins Grundvoraussetzung und wie wird sichergestellt, dass auch Personen ohne einen solchen die allgemeinen Verhaltensregeln auf den Wasserstraßen kennen? Zu 8.: Sportboote mit Antriebsmaschinen ab 11,03 kW bzw. 15 PS sind führerscheinpflichtig (Sportbootführerschein-Binnen für die Antriebsart „mit Antriebsmaschine“). Personen ohne einen Befähigungsnachweis dürfen nur führerscheinfreie Sportboote führen (z. B. Motorboote unter 11,03 kW bzw. 15 PS Antriebsleistung, Ruderboote). Bootsführende führerscheinfreier Sportboote haben insbesondere die Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßen -Ordnung zu beachten. Darüber hinaus informiert die Wasserschutzpolizei Berlin im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Sportund Freizeitschifffahrt, über die bestehende Vorschriftenlage. Diesbezügliche Informationen können umfänglich auch auf den Internetseiten der Wasserschutzpolizei nachgelesen werden. 9. Werden Bootsverleihe gesetzlich dazu angehalten, ihre Mieter über das allgemeine Verhalten und die Regeln auf den Wasserstraßen zu informieren? Wenn nicht, plant der Senat dies in Zukunft zu unternehmen – auch ohne gesetzliche Vorgaben? Zu 9.: Bootsvermietungen sind nach der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungs-verordnung verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter über das allgemeine Verhalten und die Regeln auf den Wasserstraßen zu informieren. 10. Sieht der Senat Veränderungsbedarf bei den Wasserstraßenregelungen, um Konflikte zwischen größeren Schiffen und kleineren Mietbooten zu vermeiden und wenn ja, wo wäre hierbei anzusetzen? 11. Wo sieht der Senat darüber hinaus Veränderungsbedarf um die Konflikte auf den Berliner Wasserstraßen durch erhöhten Verkehr zu vermindern? Zu 10. und 11.: Die in der Verantwortung des Senats liegenden Berliner Landeswasserstraßen sind im Gegensatz zu den Berliner Bundeswasserstraßen von geringerem wassertouristischen Interesse, die Verkehrslage ist dort in der Regel entspannter. Bisherige Maßnahmen wie die Überwachung der Verkehrsnormen durch die Wasserschutzpolizei Berlin und gegebenenfalls die Anordnung von Verkehrsregelungen sind auf den Landeswasserstraßen ausreichend. Für die Bundeswasserstraßen – auch für diejenigen innerhalb Berlins – liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Hinsichtlich eventueller Konfliktsituationen zwischen unterschiedlichen Schiffskategorien besteht kein Mangel an Regelungen, eher ein Mangel an Erfahrung und Kenntnissen seitens mancher Schiffsführerinnen und Schiffsführer, die keiner gesetzlichen Führerscheinpflicht unterliegen. Die Schifffahrtsaufsichtsbehörde des Berliner Senats steht in engem und ständigem Kontakt mit dem örtlichen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes, damit alle Maßnahmen der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im Land Berlin, also sowohl betreffend der Bundes- als auch der Landeswasserstraßen, abgestimmt werden können. Zur Verbesserung der Information aller Wasserstraßenverkehrsteilnehmerinnen und Wasserstraßenverkehrsteilnehmer wird derzeit ein zusätzliches Angebot beider Behörden bei der Verkehrsinformationszentrale geprüft. 12. Wie viele Personalstellen gibt es bei der Wasserschutzpolizei und wie hat sich deren Anzahl in den letzten fünf Jahren verändert und ist ein Ausbau der Stellen geplant? (Aufstellung erbeten.) 13. Wie viele Personalstellen bei der Berliner Wasserschutzpolizei sind derzeit unbesetzt und aus welchen Gründen? Zu 12. und 13.: Für die Wasserschutzpolizei Berlin sind gemäß Zielstellenplan 184 Beamtinnen und Beamte sowie 2 Tarifbeschäftigte, also insgesamt 186 Dienstkräfte, vorgesehen. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre wurde der Zielstellenplan nicht verändert. Ein Ausbau der Stellen ist derzeit nicht geplant. Derzeit sind alle gemäß Stellenplan vorgesehenen Stellen der Wasserschutzpolizei Berlin besetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 439 3 Beschäftigten-gruppe 2016 2015 2014 Stellen VZÄ (1) Stellen VZÄ (1) Stellen VZÄ (1) Beamtinnen/ Beamte 184,00 185,28 184,00 182,74 184,00 178,41 Tarifbeschäftigte 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Gesamt 186,00 187,28 186,00 184,74 186,00 180,41 Beschäftigten-gruppe 2013 2012 Stellen VZÄ (1) Stellen VZÄ (1) Beamtinnen/ Beamte 184,00 183,15 184,00 182,09 Tarifbeschäftigte 2,00 2,00 2,00 2,00 Gesamt 186,00 185,15 186,00 184,09 Quelle: Integrierte Personal Verwaltung (IPV), Stand: 31.12.2016 (1) VZÄ=Vollzeitäquivalente und Angaben ohne beurlaubte Dienstkräfte und ohne Anwärterinnen und Anwärter 14. Wie viele Boote stehen der Wasserschutzpolizei zur Verfügung und sind alle einsetzbar – wenn nicht, warum nicht? Zu 14.: Der Wasserschutzpolizei Berlin stehen insgesamt 20 Dienstboote zur Verfügung. Die Einsetzbarkeit dieser 20 Boote wird nur durch Werkstattaufenthalte aufgrund technischer oder altersbedingter Ausfälle und im Rahmen turnusmäßiger Überprüfungen eingeschränkt. 15. Kontrolliert die Wasserschutzpolizei rund um die Uhr und zu welchen Einsatzzeiten am meisten? Zu 15.: Die drei Wachen der Wasserschutzpolizei Berlin bestreifen ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche rund um die Uhr. Zusätzlich werden speziell zu Schwerpunktzeiten, vorrangig in den Sommermonaten und zu speziellen Einsätzen, disponible Bootsbesatzungen geplant und eingesetzt, um die Regeldienstboote in den Bereichen unterstützen zu können. Hierbei erfolgt der Einsatz dieser Unterstützungsfahrzeuge vorrangig an den Wochenenden. 16. Wie viele Boote wurden in den letzten fünf Jahren von der Wasserschutzpolizei kontrolliert? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Zu 16.: Kontrollen Berufsschifffahrt Sportboote 2016 1065 3951 2015 1112 4295 2014 1120 4036 2013 1329 3903 2012 1177 4176 Quelle: Wasserschutzpolizei Berlin 17. Wie viele Anzeigen wurden aufgrund dieser Kontrollen gefertigt und welche Delikte waren zumeist ursächlich? (Aufstellung erbeten.) Zu 17.: Hierzu ist keine Aussage möglich, da eine gesonderte statistische Erfassung im Hinblick auf diese Kontrollen nicht erfolgt. 18. Wie oft gab es Vorfälle, verursacht durch alkoholisierte Bootsmieter, speziell bei Grill- bzw. Partybooten und -flößen, und werden vermehrt Alkoholkontrollen bei solchen Bootsmietern durchgeführt? Zu 18.: Zu den Vorfällen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Alkoholkontrollen werden anlassbezogen und im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen regelmäßig durchgeführt. Eine Unterscheidung zwischen gemieteten Booten und allen anderen Booten wird hierbei nicht vorgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 439 4 19. Welche Konsequenzen kann Fehlverhalten am Steuer eines Bootes für Inhaberinnen Inhaber eines PKW- Führerscheins haben? Zu 19.: Grundsätzlich leiten sich keinerlei Konsequenzen aus den bestehenden Gesetzen ab. Im Gegensatz zur Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (Straßenverkehr) unterliegen die Befähigungsnachweise zum Führen von Wasserfahrzeugen nicht der Einziehung im Sinne des StGB. Im Einzelfall kann in einem schifffahrtrechtlichen Verfahren vom Gericht die Überprüfung der charakterlichen Eignung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde angeregt werden. 20. Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Ruhestörungen durch Grill- bzw. Partyboote und -flöße angezeigt? Zu 20.: Durch die Polizei Berlin erfolgt hierzu keine statistische Erfassung. 21. Ist geplant den Einsatz der Wasserschutzpolizei zu erweitern, um dem gesteigerten Fahraufkommen gerecht zu werden? Zu 21.: Es ist nicht beabsichtigt, den Einsatz der Wasserschutzpolizei auf den Berliner Wasserstraßen zu erweitern. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017)