Drucksache 18 / 10 440 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Zentraler Objektschutz (ZOS) in Berlin – Müssen die Streifen besser geschützt werden? II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Übergriffe welcher Art gab es in den letzten drei Jahren auf die Streifen vom ZOS? (Aufstellung aller Einzelfälle erbeten.) Zu 1.: Im Zeitraum Februar 2014 bis Februar 2017 kam es zu 14 Angriffen auf Fahrzeugstreifen des ZOS. Diese sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Datum Bezirk Ursache der Beschädigung 09.06.2014 Tempelhof-Schöneberg Fußtritt 02.07.2014 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwürfe 27.07.2014 Friedrichshain-Kreuzberg Fußtritt 04.09.2014 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwürfe 01.01.2015 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwürfe 30.05.2015 Friedrichshain-Kreuzberg Farbe 14.08.2016 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwürfe 18.09.2016 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwürfe 28.11.2016 Friedrichshain-Kreuzberg Steinwurf 01.01.2017 Lichtenberg Wurf von Pyrotechnik 22.01.2017 Mitte Steinwurf 22.01.2017 Mitte Steinwurf 28.01.2017 Mitte Verkehrszeichenmast durch Scheibe gestoßen (abgestelltes Fahrzeug) 13.02.2017 Mitte Flaschenwurf 2. Wurden Angestellte dabei verletzt oder sind sogar dienstuntauglich geworden? Zu 2.: Die mit Übergriffen einhergehenden Verletzungen werden von der Polizei Berlin statistisch nicht gesondert erfasst. Es ist jedoch nicht bekannt, dass ein Übergriff in den letzten drei Jahren zu einer dauernden Dienstuntauglichkeit von Tarifbeschäftigten im Objektschutz geführt hat. 3. Wie viele Fahrzeuge des ZOS der Polizeidirektionen 3 und 5 sind derzeit im Einsatz? Zu 3.: Der Zentrale Objektschutz ist eine Gliederungseinheit der Direktion Einsatz und im gesamten Stadtgebiet tätig. Die örtlichen Direktionen verfügen nicht über eigene Streifenfahrzeuge für den Objektschutz. Die zu schützenden Objekte werden in Objektschutzkreisen zusammengefasst, so dass sich ein Objektschutzkreis über die Grenzen einer örtlichen Direktion hinaus erstrecken kann. Auch wenn grundsätzlich jedem Objektschutzkreis ein Dienstfahr-zeug fest zugeordnet wird, machen Wartungen oder Reparaturen einen Austausch erforderlich. Derzeit werden 14 Fahrzeugstreifen an Objekten im Bereich der Direktion 3 sowie 9 Fahrzeugstreifen an Objekten im Bereich der Direktion 5 eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 440 2 4. Wie viele PKW des ZOS wurden in den letzten drei Jahren bei Streifendiensten mutwillig beschädigt? Zu 4.: Im Zeitraum Februar 2014 bis Februar 2017 wurden 14 Dienstfahrzeuge des Zentralen Objektschutzes mutwillig beschädigt. 5. In wie Fällen wurden die ZOS-Fahrzeuge gezielt mit Steinen beworfen mit dem Ziel diese zu „entglasen“? Zu 5.: Von den genannten 14 Angriffen erfolgten acht durch Steinwürfe und waren dem-nach geeignet, die Fahrzeugverglasung zu zerstören. 6. Wie viele Fahrzeuge des ZOS wurden seit 2014 mit einer Splitterschutzfolie ausgestattet? Zu 6.: Bisher ist kein Dienstfahrzeug des Zentralen Objektschutzes mit einer Splitterschutzfolie ausgestattet. 7. Bleibt der Senat bei seiner Feststellung von 2014, dass man keine besondere Schutzwirkung durch den Einsatz einer Splitterschutzfolie sieht, und wenn ja, warum? Zu 7.: Die Berliner Polizei verfolgt aktuelle Entwicklungen im Bereich des Insassenschutzes bei Fahrzeugen und prüft diese auf Umsetzbarkeit. In der Vergangenheit mussten diverse Lösungsansätze ausgeschlossen werden, da eine unzureichende Schutzwirkung vorlag, Sichtbeeinträchtigungen oder eine geringe Haltbarkeit festgestellt werden musste. Die im Jahr 2014 - nach Erprobung in der Direktion 5 - gewonnene Erkenntnis, dass ein Anbringen von Splitterschutzfolien an die Fahrzeugscheiben nicht zu einem verbesserten Insassenschutz beiträgt bzw. nicht den gestellten Anforderungen entspricht, gilt unverändert. Diese Feststellung bezieht sich allerdings ausschließlich auf den Probelauf im Jahr 2014 und die zu diesem Zeitpunkt getestete Splitterschutzfolie. 8. Ist es geplant, die Fahrzeuge des ZOS, aber auch die Funkstreifenwagen in den Polizeidirektionen 3 und 5, zukünftig durch eine Splitterschutzfolie zu schützen? Zu 8.: Ab sofort ist die sukzessive Ausstattung aller Funkstreifenwagen im Abschnittsdienst sowie aller Streifenwagen des Zentralen Objektschutzes mit der im Jahr 2016 erfolgreich in der Direktion 5 erprobten Sicherheitsfolie im Rahmen von Neubeschaffungen geplant. Zudem sind auf den besonders betroffenen Abschnitten 51 und 53 bereits alle Funkstreifenwagen mit dieser Sicherheitsfolie nachgerüstet worden. 9. Wie hoch wären die Kosten für eine splitter- und durchwurfhemmende Schutzfolie für ein ZOS-Fahrzeug bzw. einen Funkstreifenwagen? Zu 9.: Die geschätzten Kosten für das geplante Anbringen von Sicherheitsfolien im Rahmen der Neubeschaffung liegen pro Fahrzeug bei ca. 1.700 bis 2.000 Euro - je nach Fahrzeugart bzw. -größe und Anzahl der Scheiben. 10. Mit welchen Maßnahmen plant der Senat, die Streifen im Detail besser auszustatten damit sie ihren Aufgaben sicherer nachkommen können? Zu 10.: Parallel zu dem Einsatz der Sicherheitsfolie werden (vgl. Antwort zu Frage Nr. 8) bei zehn Fahrzeugen der Direktion 5 Polycarbonatscheiben (Kunststoffscheiben ) in der der Praxis erprobt. Die Berliner Polizei erfasst regelmäßig die Angriffe auf die Einsatzfahrzeuge und wird auf Basis der gewonnen Daten über weitere Nachrüstungen entscheiden. Der Senat unterstützt alle Maßnahmen, die den Schutz der Dienstkräfte der Polizei Berlin tatsächlich verbessern. Berlin, den 28. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)