Drucksache 18 / 10 446 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Schießstände bei der Berliner Polizei – Status Quo 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schießstände mit wie vielen Schießbahnen standen in 2016 und stehen derzeit für die Berliner Polizei zum Einsatzschießtraining zur Verfügung? (Aufstellung im Vergleich zur Anfrage 17/17 353 erbeten.) Zu 1.: In 2016 standen und stehen derzeit folgende Kapazitäten zur Verfügung: Schießstand Örtlichkeit Kapazität/ Schießbahnen Bernauer Straße 171, 13629 Berlin Halle 8, -angemietet bei der Bundeswehr- 6 Bahnen Kruppstraße 2-4, 10557 Berlin, -landeseigen- 3 Bahnen Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin, Haus 18.3 -landeseigen- 6 Bahnen Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin, Haus 4 -landeseigen- 2 Bahnen Hinsichtlich der Änderungen gegenüber der Antwort zu 2 der Schriftlichen Anfrage 17/17353 ist festzuhalten: In der Bernauer Straße werden die Hallen 6 und 7 gar nicht mehr benutzt. Die Nutzung des angemieteten Objekts der DEVA in Wannsee (Stahnsdorfer Damm 12) ist vorübergehend ausgesetzt. Die Sperrung aller 23 Bahnen für die Polizei erfolgte präventiv aufgrund möglicher Gesundheitsgefährdungen. Nach Vornahme von baulichen Veränderungen ist geplant, die Nutzung in 2017 wieder aufzunehmen. Darüber hinaus nutzt die Polizei Berlin seit 2016 Anlagen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts in Berlin sowie des Zolls in Plessow und der Bundeswehr in Lehnin. 2. Wie hoch waren die Kosten, welche in den letzten zehn Jahren durch die Anmietung von Schießständen für die Berliner Polizei entstanden sind? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 2.: Für die gemieteten Schießstände sind die nachfolgend aufgeführten Mieten und Betriebskosten angefallen : Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 446 2 Für die genutzten Schießstätten der Bundespolizei fallen keine Mietkosten an. Für die Nutzung des Schießstandes in Plessow wurde seitens des Zolls noch keine Rechnung gestellt. 3. Wie viele Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer hat die Berliner Polizei derzeit? Wie stellt sich deren Personalentwicklung in den letzten zehn Jahren dar? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3.: Derzeit versehen 254 hauptamtliche Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer ihren Dienst bei der Polizei Berlin. Einbezogen sind auch Tarifbeschäftigte, welche als Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrer fungieren. Hinzu kommen 93 sonstige Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer bei der Bereitschaftspolizei, die ihre dortige Funktion als Zugleichaufgabe erfüllen. Aufgrund mehrerer dezentraler Dienststellen für das Einsatztraining sind rückwirkende Betrachtungen ungenau und nicht belastbar. Aktuell wird an einer Zentralisierung des Bereiches Einsatztraining gearbeitet. 4. Wie viele Schießtrainings mit scharfer Munition konnten im Zeitraum von 2010 bis 2017 insgesamt absolviert werden? Zu 4.: Eine Erfassung der absoluten Zahlen der Schießtrainingseinheiten der Auszubildenden und der Sondertrainings der Spezialeinheiten erfolgt nicht. Es kann nur Auskunft zu Trainingseinheiten im Rahmen des regulären Einsatztrainings der Basisdienstkräfte erteilt werden. Zum Umfang des Schießtrainings für die Jahre 2010 bis 2014 und den erläuternden Hintergründen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/17353 verwiesen. Für die Jahre 2015 und 2016 sind die absolvierten „Einheiten Schießtraining mit scharfen Schuss“ nachfolgend aufgeführt: Jahr Einheiten Schießtraining im Rahen des Einsatztrainings der Basisdienstkräfte 2015 13.267 2016 11.005 5. In wie vielen Fällen ist die zum Führen einer Dienstwaffe vorgeschriebene Anzahl an Schüssen mit scharfer Munition nach Geschäftsanweisung ZSE IV Nr. 3/2011 der Berliner Polizei im Zeitraum von 2010 bis 2017 nicht erreicht worden? (Aufstellung nach Jahren und Zielgruppen 1, 2 und 3 sowie den Gründen erbeten.) Zu 5.: Zum Umfang des Schießtrainings für die Jahre 2010 bis 2014 und den erläuternden Hintergründen wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/17353 verwiesen. Es werden rückwirkend lediglich Daten innerhalb der zeitlichen Vorgaben für das Absolvieren der Grundlagenund Kontrollübungen gemäß Geschäftsanweisung (bis zu 2 Jahre zurück) im Kalenderjahr vorgehalten. Eine statistische Ausweisung für das Jahr 2014 oder früher kann somit nicht erfolgen. Die nachfolgende Anzahl an Dienstkräften hat jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Grundlagen- und Kontrollübung noch nicht nachgewiesen : 2015 2016 Zielgruppe 1 215 349 Zielgruppe 2 372 748 Zielgruppe 3 176 574 Summe 763 1671 Eine zentrale Erfassung individueller Hinderungsgründe erfolgt nicht, ebenso wenig eine Unterteilung der Hinderungsgründe nach Zielgruppen. Ursächlich für die nicht rechtzeitig absolvierte Grundlagen- und Kontrollübung zum vorgegebenen Stichtag sind bspw. längerfristige Erkrankungen, Dienststellenwechsel, Elternzeit oder Auslandseinsätze. Den Dienstkräften werden unverzüglich Nachholtermine angeboten. Bernauer Straße Stahnsdorfer Damm (Wannsee ) Lehnin 2007 315.135,19 203.672,30 2008 283.211,73 201.210,56 2009 313.701,81 201.988,04 2010 302.695,36 211.890,57 2011 313.863,72 223.432,40 2012 313.863,72 207.244,08 2013 300.114,47 205.313,91 2014 288.367,69 206.408,39 2015 347.286,00 511.635,80 2016 350.040,00 530.205,32 1.812,60 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 446 3 6. Bei wie vielen Schießstätten bzw. Schießbahnen der Berliner Polizei sind Schadstoffbelastungen durch künstliche Mineralfasern (KMF) oder mangelhafte Beund Entlüftung seit 2015 festgestellt worden, zu welchem Zeitpunkt geschah dies und um welche Probleme und Mängel handelte es sich dabei? (Aufstellung nach einzelnen Standorten erbeten, auch solche, bei denen schon zuvor Belastungen festgehalten wurden und Wiederholungsprüfungen eben solche aufzeigten.) Zu 6.: Seit dem Jahr 2015 sind keine neuen Störungen durch mangelnde Be- und Entlüftungen auf den von der Polizei Berlin betriebenen Schießständen mehr aufgetreten . Die Anlagen weisen ebenfalls keinerlei Belastungen mit freigesetzten künstlichen Mineralfasern auf. 7. Wie viele Schießtrainerinnen und -trainer sind im Zeitraum von 2010 bis 2017 durch langfristige bzw. schwerwiegende Erkrankungen der Atemwege in Folge von Schadstoffbelastung durch KMF oder Pulver-dampf arbeitsunfähig geworden oder langzeiterkrankt? (Aufstellung nach Jahren und Dauer der Dienstunfähigkeit erbeten .) Zu 7.: Der Dienstunfallfürsorge liegen bisher 38 Unfallanzeigen von Schießtrainerinnen und Schießtrainern vor, die u.a. Atemwegsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit ihren Einsätzen auf den Schießständen angezeigt haben. Inwiefern bei diesen Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren aufgetretene Erkrankungszeiten kausal in Zusammenhang mit der Situation auf den Schießständen stehen, kann nicht beantwortet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthalten einzureichende Atteste keine Diagnoseschlüssel, so dass eine valide Erfassung nicht möglich ist. Eine Prüfung der angezeigten Dienstunfälle erfolgt jeweils einzelfallbezogen unter Berücksichtigung eingereichter medizinischer Unterlagen und ggf. der Hinzuziehung des Polizeiärztlichen Dienstes. Aufgrund der komplexen Gesamtsituation stehen hier abschließende Ergebnisse noch aus. Über die möglichen kausalen Zusammenhänge zwischen intensiver Beteiligung am Schießtraining und Erkrankungen soll eine unabhängige Studie an der Charité Berlin Aufschluss geben. Mit einem Ergebnis ist nicht vor 2018 zu rechnen. 8. Welchen konkreten Zeitplan gibt es für die Einrichtung der fünf neuen Einsatztrainingszentren der Berliner Polizei und wie hoch sind die jeweiligen Kosten der jeweiligen Standorte? Zu 8.: Es ist der Bau von fünf Einsatztrainingszentren (ETZ) geplant. Mit den ETZ kann eine ganzheitliche Ausund Fortbildung nach modernsten nationalen und internationalen Standards gewährleistet werden. Die Planungen für alle fünf ETZ haben begonnen. Da die Fertigstellung der ersten ETZ voraussichtlich frühestens 2020/21 erfolgen kann, sollen als vorgezogene Maßnahmen zunächst modulare Raumschießanlagen an den Standorten Ruhleben, Ruppiner Chaussee und Cecilienstraße errichtet werden, die sich in das ETZ-Konzept integrieren lassen. Insgesamt werden nach derzeitigen Kostenschätzungen rund 116 Millionen € für die Errichtung der Trainingszentren benötigt. Diese Summe teilt sich auf die Standorte wie folgt auf: Standort Kosten, circa in Millionen € Charlottenburger Chaussee (Ruhleben) 18,1 Cecilienstraße 27,2 Ruppiner Chausee 30 Gallwitzallee 25,7 Kruppstraße 15 Berlin, den 02. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)