Drucksache 18 / 10 449 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) und Tom Schreiber (SPD) vom 26. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Polizeieinsatz in Johannisthal im Oktober 2016 – Ist der Landschaftspark kriminalitätsbelastet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird der Landschaftspark Johannisthal und sein Umfeld durch den Berliner Senat als problembehaftet eingeschätzt und hält das Land Berlin dort eine Intensivierung von Sozial- und Jugendarbeit für notwendig? Zu 1.: Aus Sicht der Polizei Berlin werden der Landschaftspark Johannisthal und sein Umfeld nicht als problembehaftet eingeschätzt. Dem Senat sind andere Einschätzungen nicht bekannt. Im Rahmen des Berliner Programms Streetwork ist ein Team von Jugendsozialarbeitern des Vereins Gangway e.V. seit mehreren Jahren im Bezirk Treptow - Köpenick tätig. Ein Schwerpunkt dieses Teams ist, insbesondere in den Sommermonaten, die temporäre Betreuung von Jugendlichen oder Jugendgruppen. Nach Einschätzung des Senates ist dort eine Intensivierung von Sozialund Jugendarbeit nicht erforderlich. 2. Was wurde nach den Vorfällen in der Nacht des 15.10.2016 im Landschaftspark Johannisthal hinsichtlich der Aufklärung und Vermeidung weiter solcher Vorfälle, wie in der Polizeimeldung Nr. 2569 beschrieben, unternommen ? Zu 2.: In der Polizeimeldung Nr. 2569 vom 15.10.2016 wurde ein Studentenclub in der Abram-Joffe- Straße erwähnt. Bereits vor dem Vorfall am 15. Oktober 2016 gab es auf Wunsch des Betreibers dieses Studentenclubs ein Beratungsgespräch durch Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 65. In diesem Gespräch wurde der Betreiber auf seine Verantwortung für die Ausübung seines Hausrechts hingewiesen und dazu angehalten , bereits frühzeitig die Polizei zu informieren, sofern Befürchtungen über eventuelle Störungen vorliegen. Der Studentenclub steht allerdings in keinem direkten Zusammenhang mit den Ereignissen vom 15. Oktober 2016 im Landschaftspark Johannisthal. Für gezielte polizeiliche Maßnahmen im Park gab es keinen erfolgversprechenden Ansatz. Die Örtlichkeit wurde und wird daher im Rahmen des Funkwageneinsatzdienstes regelmäßig bestreift. 3. Wer alarmierte in dieser Nacht die Polizei und wie schnell konnte diese vor Ort sein? Zu 3.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Anrufer nicht namentlich benannt werden. Die erste Meldung ging um 00:18 Uhr bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ein. Um 00:19 Uhr wurde der Abschnitt 65 durch die Einsatzleitzentrale alarmiert und mehrere Funkstreifenwagen zum Ort entsandt. Die ersten Polizeikräfte trafen um 00:23 Uhr am Einsatzort ein. 4. Wurden gleich zu Beginn 55 Beamte und Polizeihunde entsendet oder erst nach Begutachtung der Lage vor Ort? Zu 4.: Die Kräfte wurden nach Beurteilung der Lage nachgefordert. Diese Anforderung erfolgte ansteigend ab 00:52 Uhr. 5. Gab es bei dem Einsatz verletzte Personen und wenn ja, in welchem Umfang und wie schwer waren die Verletzungen? Zu 5.: Im Zuge des Einsatzes wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Die Verletzung ist nicht auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 449 2 6. Wie oft musste die Polizei im Landschaftspark Johannisthal in den letzten fünf Jahren eingesetzt werden, um gegen Ruhestörungen, großen Menschenansammlungen oder Gewalt- und Drogendelikten vorzugehen? Zu 6.: Angaben zu Einsätzen mit Bezug zu Ruhestörungen , großen Menschenansammlungen und einzelnen Gewalt- und Drogendelikten können nicht gemacht werden , da eine statistische Erhebung der Einsätze durch die Polizei Berlin nicht erfolgt. In den polizeilichen Informationssystemen konnten insgesamt neun Gewalt- und Drogendelikte im Landschaftspark Johannisthal recherchiert werden. Die Verteilung auf die Jahre 2012 bis 2017 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Delikt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Körperverletzung auf Straßen, Wegen, Plätzen 1 2 2 1 Raub 1 Straftaten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz /Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz 1 1 Gesamtergebnis 2 1 2 0 3 1 7. Weitere Einsätze in den letzten fünf Jahren im Landschaftspark Johannisthal vorausgesetzt, mussten diese in ähnlicher Mannschaftsstärke durch die Polizei erfolgen? Zu 7.: Dem Senat sind in diesem Zeitraum keine weiteren Einsätze der Polizei Berlin in ähnlicher Kräftestärke bekannt. 8. Wurden bei anderen Einsätzen in den letzten fünf Jahren im Umfeld des Landschaftsparks auch Waffen, wie Softairpistolen oder Wurfsterne, erfasst und wurden diese dauerhaft einbehalten? (Aufstellung erbeten.) Zu 8.: Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden im Umfeld des Landschaftsparks Johannisthal die nachfolgend verwendeten Tatmittel, bei denen es sich um Waffen oder ähnliche Gegenstände handelt, polizeilich erfasst. Tatmittel 2012 2013 2014 2015 2016 Baseballschläger 1 Flasche 1 1 1 Messer 2 Pistole 1 Reizstoffgerät 1 Stein 3 Gesamtergebnis 1 0 1 1 8 Die elf Gegenstände wurden durch die Polizei Berlin weder sichergestellt noch beschlagnahmt. Es handelt sich um Tatmittel, welche im Rahmen von Zeugenaussagen aufgenommen wurden und die, sofern die Zeugenaussagen zutreffend waren, entweder bei den unbekannten Tatverdächtigen verblieben oder nicht aufgefunden werden konnten. Ein Wurfstern befand sich nicht unter den Gegenständen. 9. Wurde der Unbekannte, der geflüchtet war und seine Softairwaffe wegwarf, später identifiziert und aufgegriffen und ist bekannt, warum er flüchtete? Zu 9.: Die unbekannte Person konnte bis heute nicht ermittelt werden. 10. Ist der Studentenclub in der Abram-Joffe-Straße in den letzten fünf Jahren mehrfach Ort von Polizeieinsätzen geworden und wenn ja, aufgrund welcher Delikte beziehungsweise Vorfälle? Zu 10.: An der postalischen Anschrift der Abram- Joffe-Straße 18 befindet sich seit geraumer Zeit ein Studentendorf , innerhalb dessen im Oktober 2015 ein Studentenclub eröffnet wurde. Die nachstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Strafanzeigen dar, denen der Tatort „Abram-Joffe-Straße 18“ zugeordnet wird. Welche Straftaten hiervon mit dem Studentenclub im Zusammenhang stehen, wird statistisch nicht erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 449 3 Delikt 2014 2015 2016 2017 Beleidigung 2 2 Betrug 1 2 1 Körperverletzung 1 3 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 3 Sachbeschädigung 1 1 Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen, Plätzen 2 Sonstiger Einfacher Diebstahl 1 1 1 Strafrechtliche Nebengesetze 1 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 1 Taschendiebstahl 1 Unterschlagung 1 Verleumdung, Üble Nachrede 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Gesamtergebnis 5 9 12 2 11. Gab es eine Videoüberwachung im Studentenclub in der Abram-Joffe-Straße und wenn ja, wurden die Kamerabilder ausgewertet? Zu 11.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob es eine Videoüberwachung im Studentenclub gab. 12. Wurde ein erhöhter Promillestand der Festgenommen festgestellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 12.: Bei zwei Tatverdächtigen wurde ein Blutalkoholwert festgestellt, der jeweils als erheblich bezeichnet werden kann. 13. Inwieweit war der Einsatz der Polizeihunde vor Ort wichtig für die Festnahme und Auflösung der Ansammlungen von alkoholisierten Jugendlichen? Zu 13.: Die Diensthunde wurden von der Polizei Berlin u. a. dazu eingesetzt, einen taktischen Sicherheitsabstand zu schaffen und polizeiliche Folgemaßnahmen unter Beachtung der Eigensicherung durchzuführen. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)