Drucksache 18 / 10 452 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 15. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Optimierung des Tätigkeitsfeldes der Ordnungsämter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche klassischen Aufgaben führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter und der Parkraumbewirtschaftung aus (Tabellarische Auflistung der Tätigkeiten Ordnungsamt und Parkraumbewirtschaftung )? 2. Ist das Aufgabenfeld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Ordnungsamt und Parkraumbewirtschaftung in allen Bezirken identisch ausgestaltet oder gibt es Unterschiede? Welche Unterschiede gibt es und warum wird hier individuell verfahren? Zu 1. und 2.: Den bezirklichen Ordnungsämtern obliegen die Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes , des Gewerbeamtes, der unteren Straßenverkehrsbehörde sowie des ordnungsbehördlichen Innen- und Außendienstes. Darüber hinaus gibt es einzelne Aufgaben, die als regionalisierte ordnungsbehördliche Aufgabe von einem Bezirk im Auftrag einzelner oder aller Bezirke wahrgenommen werden. Die Zuständigkeitsübertragung erfolgt über die Verordnung über sächliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWiG). Zur Zeit gibt es nur in sieben der zwölf Bezirke Parkraumüberwachungsgebiete , so dass auch nur in diesen sieben Bezirken entsprechende Parkraumüberwachungskräfte eingesetzt werden. 3. Wie hoch ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeweils in den Bereichen Ordnungs-amt und Parkraumbewirtschaftung beschäftigt sind (Auflistung nach Bezirken)? Zu 3.: In den bezirklichen Ordnungsämtern sind nach Auskunft von acht der zwölf bezirklichen Ordnungsämter mit Stand vom 31. Januar 2017 insgesamt mindestens 986 Personen beschäftigt. Auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den Ordnungsämtern verteilen sie sich, wie folgt: • Veterinärämter (Vet): 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Lebensmittelkontrolle (LMK): 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Gewerbeämter (Gewerbe): 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • untere Straßenverkehrsbehörden (SVB): 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD): 217 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Parkraumüberwachung (PRK): 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Sachbearbeiter mit besonderen Kontrollaufgaben (SBK): 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Zentrale Anlauf- und Beratungsstellen (ZAB): 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Innendienst für belastende Verwaltungsakte (bel- VA): 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Sonstige Verwaltung: 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ordnungsamtsleitungen: 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 452 2 Aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegen allerdings nur Angaben zu der Zahl der Beschäftigten in der Parkraumüberwachung und gebündelt für alle anderen Tätigkeitsfelder des Ordnungsamtes vor, so dass diese bezogen auf die Tätigkeitsfelder nur für die Parkraumüberwachung in die Gesamtzahlen für Berlin eingerechnet werden konnten. Der Bezirk Spandau hat auf Anfrage nur seine Beschäftigtenzahlen für den Außendienst angegeben. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Steglitz- Zehlendorf und Treptow-Köpenick haben auf Nachfrage keine Angaben zu dem von ihnen in den bezirklichen Ordnungsämtern Beschäftigten gemacht. Die Angaben bezogen auf die zugrunden liegenden Stellen und Beschäftigungspositionen für die einzelnen Bezirke sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 4. Inwiefern unterstützt der Senat Überlegungen, künftig einzelne Aufgaben des Ordnungsamtes an den Bereich Parkraumbewirtschaftung zu delegieren, um eine Optimierung ordnungsdienstlicher Tätigkeiten zu erreichen ? 5. Welche Tätigkeiten könnten im Sinne einer Aufgabenoptimierung an den Bereich Parkraumbewirtschaftung übertragen werden? Sind dem Senat Bezirke bekannt , die diese Aufgabenneuverteilung bereits vornehmen oder anstreben? Wenn ja, welche? 6. Welche Anforderungen wären an das Personal mit neuem Aufgabenspektrum zu stellen? Welche personellen Qualifizierungsmaßnahmen wären notwendig und wieviel Zeit würde die Qualifizierung/Schulung des Personals mit erweitertem Aufgabenspektrum in Anspruch nehmen? Zu 4. bis 6.:Die in der Parkraumüberwachung eingesetzten Außendienstkräfte nehmen seit der Einführung der Umweltzone im Jahre 2008 in Berlin neben der Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung auch die Überwachung der Vorschriften nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes wahr, sofern die von die ihnen überwachten Parkraumzonen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings liegen. Darüber hinaus beabsichtigt der Senat nicht, die Aufgaben der Parkraumüberwachungskräfte zu verändern. Entsprechende Überlegungen aus einzelnen Bezirken sind dem Senat auch nicht bekannt. 7. Welche Auswirkung hätte die Umschichtung von Aufgaben des Ordnungsamtes auf die Parkraumbewirtschaftung mit Blick auf die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die jeweilige Tarifgruppe (Auswirkungen Entgelttabelle)? Zu 7.: Entfällt (s. Antwort zu 4 bis 6). Berlin, den 27. Februar 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017) Anlage zur Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10452 des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) Stellen in den bezirklichen Ordnungsämtern (Angaben der Bezirke - Stand: 31.01.2017) SenInnSport ZS B 3 St Frau Stolberg-Goetze Tel. 90223 1060 besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig besetzt unbesetzt / nicht einsatzfähig Charlottenburg- Wilmersdorf 75 28 197 53 Friedrichshain- Kreuzberg 27 5 5 0 2 0 7 0 3,5 0 7 0 11 0 5 0 27,5 0 2 0 43 12 140 17 Lichtenberg 25 6 7 0 1 1 6 1 3 1 4 1 8 0 8 4 3 1 4 0 0 0 69 14 Marzahn- Hellersdorf 0 0 Mitte 29 18 5 0 6 1 13 2 11 6 14 0 14 0,5 11 1,5 12 2 6 0 127 10 248 39 Neukölln*3 41 7 15 2 8 0 3 0 5 0 10 0 9 1 1 0 0 0 92 9 Pankow Reinickendorf 31,25 4 5,75 0 0 0 5 0 7 1 4,5 0,5 5,63 0,12 2 0 6,53 1 3 0 0 0 70,66 5,62 Spandau*4 38 0 11 49 0 Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg 25 3,5 2 1 1 8 8 5 5 11 2 15 2 13 3 16 1 6 1 14 4 116 29,5 Treptow- Köpenick 0 0 Summe 216,3 43,5 39,75 3 10 2 47 11 32,5 13 40,5 3,5 58,63 2,62 49 8,5 74,03 6 22 1 270 54 981,66 167,12 *4 Im Bezirk Spandau nur Angaben der Beschäftigten im Außendienst. Bezirk Stellen AOD Beschäftigungs-positionen PRKStellen SVB Stellen belVA keine Angaben keine Angaben Stellen sonstige Verwaltung Stellen LeitungStellen ZAB Stellen SBK Stellen LMK StellenVet Stellen Gewerbe Stellen im Ordnungsamt insgesamt 122 Stellen besetzt / 25 Stellen unbesetzt keine Angaben keine Angaben keine Angaben *3 Im Bezirk Neukölln sind die Aufgabenfelder von ZAB und Gewerbeamt zusammengefasst. *1 ohne GKSt TXL *2 Nachbesetzung zum 1.5.17 k.A. = keine Angabe seitens des Bezirks *2 *1 S18-10452 S1810452 Anlage Tabelle1