Drucksache 18 / 10 454 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) vom 06. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Sanierung Brücke S-Bahnhof „Botanischer Garten“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang ist die Brücke in der Moltkestraße in Berlin-Lichterfelde sanierungsbedürftig? Frage 2: Für wann ist der Beginn der Sanierungsarbeiten an der Moltkebrücke geplant? Frage 3: Wie lange werden die Sanierungsarbeiten voraussichtlich dauern? Antwort zu 1 bis 3: Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung Ende 2016 wurden umfangreiche Bauwerksschäden dokumentiert. Mit der daraufhin im Januar 2017 abgeschlossenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden neben drei Neubauvarianten auch die Instandsetzung/ Sanierung des im Jahr 1909 fertiggestellten Bauwerkes untersucht sowie technisch und wirtschaftlich gegenübergestellt . Im Ergebnis bildet ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Maßnahme. Aus diesem Grund entfällt die Durchführung von Instandsetzung-/Sanierungsmaßnahmen zu deren uneingeschränkten Nutzung. Frage 4: Stimmt es, dass die Gehwege auf der Brücke vollständig gesperrt und eingehaust werden? Wenn ja, ab wann? Frage 5: Der S-Bahnhof "Botanischer Garten" ist ein stark frequentierter Park-and-Ride-Bahnhof und ein wichtiger Zugang zur FU-Berlin. Der Bahnhof ist ausschließlich über die Moltkebrücke erreichbar. Bleibt der S- Bahnhof über den gesamten Zeitraum der Brückensanierung erreichbar? Frage 6: Stimmt es weiterhin, dass die Brücke vollständig für den Autoverkehr gesperrt wird? Wenn ja, wie lange? Antwort zu 4, 5 und 6: Die aktuelle Hauptprüfung der Moltkebrücke hat Schäden aufgezeigt, die es erforderlich machen, die beidseitigen Gehwege der Brücke für den Verkehr zeitnah zu sperren. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist beim zuständigen Bezirksamt beantragt. Eine Einhausung der Gehwege ist nicht vorgesehen. Die Planung zum Ersatzneubau der Moltkebrücke wird die Zugangsmöglichkeit zum S-Bahnhof „Botanischer Garten“ berücksichtigen. Um die zwischenzeitliche Erreichbarkeit des S-Bahnhofes „Botanischer Garten“ unter Berücksichtigung der Sperrung beider Gehwege sicherstellen zu können, verbleibt für den Fahrzeugverkehr kein Platz. Die Fahrbahn wird bis zum Abschluss des Ersatzneubaus ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden können. Frage 7: Wenn die Brücke für den Autoverkehr gesperrt wird, wie erfolgt die anwohnerschonende Umleitung des Verkehrs? Antwort zu 7: Als Umleitungsstraßen sind der Wolfensteindamm bzw. Hindenburgdamm östlich bzw. die Drakestraße westl. der Moltkebrücke vorgesehen. Frage 8: Wie wird die Belieferung der anliegenden Geschäfte und Gewerbebetriebe sichergestellt? Antwort zu 8: Derzeit ist die Moltkebrücke für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von mehr als 12 t gesperrt. Somit ergibt sich durch die bevorstehende Verkehrssperrung lediglich für leichtere Lieferfahrzeuge eine zusätzliche Beeinträchtigung. Unmittelbar beidseitig vor der Brücke werden Halteverbotszonen eingerichtet, die ein Wenden der Fahrzeuge ermöglichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 454 2 Frage 9: Wann und in welcher Form werden Anwohner und Gewerbetreibende über die bevorstehenden Maßnahmen informiert? Antwort zu 9: Vor Einrichtung der Verkehrssperrung erfolgt eine Pressemitteilung. Zusätzlich werden die unmittelbar betroffenen Anwohner und Gewerbetreibende durch Hauswurfsendungen informiert. Berlin, den 24. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2017)