Drucksache 18 / 10 455 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 31. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Antisemitische Inhalte in Berliner Schulbüchern? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Das Lehrbuch „Anstöße 2“ des Klett-Verlags (ISBN: 978-3-12-065410-0) soll eine unter dem Verdacht des Antisemitismus stehende Karikatur von David Dees beinhalten. a) Ist das genannte Buch des Klett-Verlags auch an Berliner Schulen zum Unterricht zugelassen bzw. wird oder wurde es im Unterricht verwendet? b) Falls ja, beinhaltet das Lehrbuch die strittige Karikatur von David Dees? 4) Werden Unterrichtsmaterialien, die an Berliner Schulen verwendet werden, auf diskriminierende oder Stereotype fördernde Inhalte hin untersucht und wenn ja, von wem? 5) Gibt es einen Anforderungskatalog der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Anschaffung von Unterrichtsmaterialien an Berliner Schulen und beinhaltet dieser Anforderungen zu diskriminierungsfreien sowie Diversität und Toleranz fördernden Inhalten? Zu 1., 4. und 5.: In Berlin gibt es kein zentrales Zulassungsverfahren für Schulbücher und andere Unterrichtsmaterialien . Im Schulgesetz von Berlin ist festgelegt, was die Schulen bei der Einführung von Schulbüchern und allen weiteren Unterrichtsmedien, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, beachten müssen: „§ 16 Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien (1) Schulbücher und andere Unterrichtsmedien, die dazu bestimmt sind, von Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet zu werden, dürfen an einer Schule nur eingeführt werden, wenn sie 1. Rechtsvorschriften nicht widersprechen, 2. mit den Zielen, Inhalten und Standards der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung vereinbar sind, 3. nach methodischen und didaktischen Grundsätzen den pädagogischen Anforderungen genügen, 4. dem Stand der Wissenschaft entsprechen und keine Fehler in der Sachdarstellung aufweisen und 5. nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern. (2) Über die Einführung eines Schulbuchs oder anderer Unterrichtsmedien an einer Schule entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen 1. der Grundsätze, die von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte beschlossen werden, 2. der an der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und des von den Eltern zu erbringenden Eigenanteils (§ 50 Abs. 2) sowie 3. der Beschlüsse der Schulkonferenz zur Verteilung der Haushaltsmittel.“ Die Fachkonferenzen sind generell gehalten, die im Schulgesetz genannten Grundsätze zu beachten. Da das Oberstufenlehrwerk Anstöße 2 (ISBN 978-3- 314-06564-0) nach Angaben des Verlages speziell für die Rahmenlehrpläne von Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland , Schleswig-Holstein und Thüringen entwickelt und nicht in Berlin angeboten bzw. dort auch nicht beworben wurde, ist davon auszugehen, dass das Buch in den Berliner Schulen nicht verwendet wird. Gänzlich ausgeschlossen werden kann dies jedoch nicht. Der Klett-Verlag hat auf eine Anfrage hin bestätigt, dass das Buch Anstöße 2 (ISBN 978-3-314-06564-0) die genannte Karikatur enthält. 2) Sofern das Buch an Berliner Schulen verwendet wird oder wurde, weiß der Senat wie die unter dem Vorwurf des Antisemitismus stehende Karikatur des Künstlers David Dees zu den Ursachen der Eurokrise im Unterricht behandelt und eingeordnet wird oder wurde? Zu 2.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 455 2 3) Falls das Lehrbuch „Anstöße 2“ an Berliner Schulen zum Unterricht verwendet wird oder wurde, welche Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen angesichts des Antisemitismus-Verdachts? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt regelmäßig Fachbriefe zu aktuellen Themen des Unterrichts heraus. Im aktuellen Fachbrief Nr. 26 Geschichte, Sozialkunde, Politikwissenschaft, Politische Bildung, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften (Versand an die Schulen und online abrufbar in der 8. Kalenderwoche 2017) wird mit folgendem Text darauf hingewiesen, dass die Seite ausgetauscht werden muss: „Der Klett-Verlag veröffentlicht auf seiner Webseite eine Stellungnahme zu der Verwendung einer antisemitischen Grafik in dem Oberstufenlehrwerk Anstöße 2 Politik , das für acht Bundesländer vom Verlag erstellt wurde. Neben der Erklärung, wie es zu dem Ein-satz der Grafik kommen konnte, stellt der Verlag auch eine Ersatzseite mit einem neuen Bild zur Verfügung, die unter folgendem Link zum Download bereit steht: http://www.klett.de/sixcms/detail.php?id=1113877&temp late=pr_pm_detail. Es wird davon ausgegangen, dass das Lehrwerk in Berlin nicht zum Einsatz kommt. Sollte dies jedoch der Fall sein, sind die Hinweise zum Austausch der Seite zu beachten.“ Der Verlag hat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Anfrage mitgeteilt, dass die Auslieferung des Titels seit Kenntnisnahme der inakzeptablen Karikatur Mitte Januar 2017 umgehend eingestellt, die Restbestände makuliert und alle Schulen in Deutschland Anfang Februar 2017 darüber schriftlich informiert wurden . Der Verlag bietet den Schulen an, das betreffende Lehrwerk kostenlos gegen eine überarbeitete Neuausgabe auszutauschen. Berlin, den 22. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2017)