Drucksache 18 / 10 478 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 26. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2017) und Antwort Polizeidirektion 5: Sanierungsmaßnahmen 2016 und Sanierungsbedarf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem erneuerten Investitionsbedarf für welche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich der einzelnen Gebäude der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 5? Zu 1.: Der im Rahmen des Gebäudescans für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen Objekte ermittelte Sanierungsbedarf beläuft sich – nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) - für das von der Direktion 5 genutzte Teilportfolio auf rund 161,8 Millionen €. Davon entfallen auf die Gebäude der einzelnen Polizeiabschnitte rund 148,3 Millionen €. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/an den Gebäuden der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 5 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2016 durchgeführt? Zu 2.: Aus den Mitteln des Bauunterhalts des SILB wurde die Kellersanierung und Trockenlegung im Haus 5 des Abschnitts 52, Friesenstr. 16, im Umfang von 300.000 € begonnen. 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für die einzelnen Standorte der Polizeiabschnitte der Direktion 5 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: In 2017 ist vorgesehen, aus Mitteln des Bauunterhalts des SILB die Kellersanierung und Trockenlegung im Haus 5 des Abschnitts 52, Friesenstr. 16, mit einem Volumen von 187.500 € weiterzuführen. In 2017 werden zudem Instandsetzungsmaßnahmen an Blitzschutzanlagen , Grundleitungen sowie Trinkwassersystemen insgesamt für die Liegenschaften der Direktionen der Berliner Polizei geplant. Aktuell wird gemeinsam mit der BIM eine mittel- und langfristige Maßnahmenplanung für die Instandsetzung der von der Berliner Polizei genutzten Objekte erarbeitet. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 5 wurden im Jahr 2016 jeweils durchgeführt? Zu 4.: Grundsätzlich gilt, dass sämtliche für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für den Ersatz der Einsatzfahrzeuge genutzt werden, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Fahrzeuge, die die Aussonderungskriterien erfüllen, sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Zurzeit betrifft dies rund 30 % des Fuhrparks der Berliner Polizei. Die genannten Kriterien sind im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Planungsgrößen, d. h. das Fahrzeug gilt als abgeschrieben. Es ist dann nicht zwingend einsatzuntauglich, allerdings ist der weitere Betrieb aufgrund überproportional steigender Wartungs-, Instandsetzungs - und Unterhaltungskosten bei zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit meist nicht mehr wirtschaftlich. In der Konsequenz wird jährlich behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, d. h. jede Direktion erhält jedes Jahr neu beschaffte Einsatzfahrzeuge. Im Jahr 2016 waren dies gut 230 Fahrzeuge, die dafür verausgabten Investitionsmittel lagen bei 12,49 Millionen €. Repräsentativ sind nachfolgend die Zuweisungszahlen der am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Segmente Einsatzwagen Abschnitt (EWA), neutraler Einsatzwagen (NEWA), neutraler Bus (NBus) und Gruppenkraftwagen (Grukw) für 2016 zusammengestellt. Direktion 5 EWA NEWA Bus NBus Grukw 2016 14 5 4 0 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 478 2 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 5 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 4. Es sind Investitionen für den gesamten Fuhrpark geplant, d. h. die bewilligten Haushaltsmittel werden maßgeblich für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen aller Gliederungseinheiten der Polizei Berlin verwendet. Im Doppelhaushalt 2016/17 werden für das Jahr 2017 investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von 11,1 Millionen € vorgesehen. Es wird nicht zuletzt im Hinblick auf die in den Jahren 2018 und 2019 in signifikanter Größenordnung anstehende Aussonderung von Gruppenkraftwagen angestrebt, dem Anwachsen des Investitionsstaus im Fuhrpark der Polizei Berlin effektiv entgegenzuwirken. Dies ist auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Allerdings darf dies nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes erfolgen. Im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanungsverfahren 2018/2019 können derzeit noch keine konkreten Aussagen zu den weiteren Investitionen getroffen werden, da diese Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden im Jahr 2016 an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 5 durchgeführt? 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 5 geplant? Zu 6. und 7.: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 6 und 7 der Schriftlichen Anfrage 17/16938 verwiesen. Nichtbauliche Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) werden grundsätzlich nur übergreifend für die Direktionen und nicht für einzelne Dienststellen /Abschnitte erfasst. Hinzu kommen Investitionen für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Polizei. Die Mittel hierfür sind zentral beim Kapitel 0531 veranschlagt. Hierzu gehören Ausgaben für behördenweite IKT-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IKT-Geräten und Zubehör , Netzwerkkomponenten etc. Die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte wird statistisch nicht erfasst. Im beschlossenen Doppelhaushalt 2016/2017 sind für das Jahr 2017 insgesamt Mittel für Investitionen nicht baulicher Art (und ohne Investitionen in den Fuhrpark) in Höhe von rund 11,75 Millionen € für die gesamte Berliner Polizei vorgesehen. Auch hier können im Hinblick auf das laufende Haushaltsplanungsverfahren 2018/2019 noch keine konkreten Aussagen zu den Investitionen ab 2018 getroffen werden, da diese Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist. Berlin, den 02. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)