Drucksache 18 / 10 482 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Benedikt Lux und Stefan Ziller (GRÜNE) vom 15. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2017) und Antwort WLAN in den Dienstgebäuden von Polizei und LABO Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Dienstgebäuden der Berliner Polizei und des LABOs haben Bürger*innen und Besucher*innen Zugriff auf ein WLAN-Angebot? (Bei positiver Beantwortung für mehr als einen Standort wird um tabellarische Form gebeten.) a) Wer betreibt die jeweiligen WLAN-Angebote und über welchen ISP erfolgt die Einwahl ins Internet? b) Welche Daten werden durch den Anbieter von den Nutzer*innen erhoben? c) Welche Kosten entstanden dem Land Berlin bei der jeweiligen Einrichtung des Angebots sowie dem jährlichen Betrieb? Zu 1.: Die Polizei Berlin sowie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) stellen in ihren Dienstgebäuden kein öffentlich nutzbares WLAN- Angebot zur Verfügung. In den Dienstgebäuden des LABO am Standort Friedrichstraße und am Standort Friedrich-Krause-Ufer sind einzelne Besprechungsräume mit WLAN ausgestattet, damit externe Besprechungsteilnehmerinnen und Besprechungsteilnehmer (z.B. Beratungseinrichtungen) vor Ort besser arbeiten können. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf 3.468 Euro pro Jahr. 2. In welchen Dienstgebäuden der Berliner Polizei und des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) haben die Angestellten und Beamt *innen Zugriff auf ein WLAN-Angebot? (Bei positiver Beantwortung für mehr als einen Standort wird um tabellarische Form gebeten.) a) Welche zulässigen Nutzungsarten umfasst das WLAN-Angebot jeweils und wo sind die Nutzungsbedingungen geregelt; ist insbesondere auch eine private Nutzung zulässig? b) Wer betreibt die jeweiligen WLAN-Angebote, zu welchen Netzwerken stellt er den Zugang her und über welchen ISP erfolgt die Einwahl ins Internet ? c) Welche Daten werden durch den Anbieter von den Nutzer*innen erhoben? Zu 2.: An folgenden Standorten der Polizei Berlin befinden sich gesicherte WLAN-Zugänge zur dienstlichen Nutzung zurzeit im Testbetrieb: Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Friesenstraße 16, 10965 Berlin Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin Kruppstraße 2, 10557 Berlin Eiswaldtstraße 18, 12249 Berlin a) Die allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen einer Geschäftsanweisung (ZSE III Nr.1/ 2016 zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik in der Polizei Berlin). Eine Nutzung ist nur mit dienstlich gelieferten Computern für dienstliche Zwecke möglich. b) Zentraler Dienstleister und Betreiber ist die Serviceeinheit für Informations- und Kommunikationstechnik (SE IKT B). Mit dem abgesicherten Sicherheitsgateway ist über den WLAN-Zugang eine Nutzung des internen Netzwerks der Polizei Berlin und des öffentlichen Internets möglich. Über das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin wurde als Internet Service Provider (ISP) die Fa. Versatel beauftragt. c) Da es sich um einen in der Geschäftsanweisung (siehe 2a) dargestellten dienstlichen Computerarbeitsplatz handelt, werden keine gesonderten Nutzerdaten erhoben. In den Dienstgebäuden des LABO gibt es keine WLAN-Zugänge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 482 2 3. Welche Pläne hat der Berliner Senat hinsichtlich des Ausbaus eines öffentlichen oder dienstlichen WLAN- Zugangs in den Dienstgebäuden der Berliner Polizei und des LABOs für Angestellte und Beamte und / oder für Bürger*innen und sonstige Besucher*innen und liegen ihm dazu Konzepte und / oder Machbarkeitsstudien? Zu 3.: Die Polizei Berlin sowie das LABO planen derzeit kein öffentliches WLAN-Angebot. Bei der Polizei Berlin wird die dienstliche Nutzung von WLAN- Zugängen nur bei begründetem Bedarf und nach intensiver Prüfung erweitert. Eine Überführung der Teststellung in einen behördenweiten Allgemeinbetrieb ist derzeit nicht vorgesehen. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)