Drucksache 18 / 10 483 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger, June Tomiak und Stefan Ziller (GRÜNE) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2017) und Antwort WLAN in Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schulen in Berlin bieten ihren Schüler *innen und ggf. weiteren Nutzer*innen einen WLAN- Zugang unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien an? (Um eine Beantwortung in tabellarischer Form wird gebeten.) a) Welche WLAN-Zugänge sind ohne weitere Registrierung nutzbar, welche sind mit einem durch jede Person registrierbaren Account nutzbar, welche sind mit einem schulvergebenen Account nutzbar und welche sind nur für bestimmte Personengruppen, z.B. Lehrkräfte, nutzbar? b) Welche WLAN-Zugänge verfügen über eine zeitliche Begrenzung für die Nutzer*innen? c) Welche WLAN-Zugänge erlauben einen Zugriff auf schulinterne Angebote für Schüler*innen und Lehrkräfte? d) Welche WLAN-Angebote decken die Schulfläche inkl. Außenflächen komplett, teilweise (über 50%), geringfügig (über 10%) oder vereinzelt (unter 10%) ab? e) Welche Anbieter sind für die Hardware- Bereitstellung, die Login-Möglichkeit und den Netzanschluss an den jeweiligen WLAN-Zugängen beteiligt? f) Welcher ISP stellt jeweils den WLAN- Nutzer*innen den Zugang ins Internet zur Verfügung und welche Bandbreite stellt dieser den Nutzer*innen zur Verfügung? g) Welche Filtersoftware wird bei den jeweiligen WLAN-Zugängen verwendet? h) Welche Kosten entstanden dem Land Berlin durch die Ersteinrichtung des jeweiligen WLAN-Angebotes? i) Welche Kosten entstehen dem Land Berlin jeweils im jährlichen Betrieb? Zu 1. a bis i: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik (IT) und IT-Peripherie sowie die Vernetzung. Weder die Bezirke noch die Hauptverwaltung führen Statistiken über die Ausstattung der Schulen mit kabellosem Internetzugriff. Dies trifft ebenfalls auf die beruflichen Schulen zu. 2. Welche Pläne hat der Senat hinsichtlich eines einheitlichen Ausbaus von freiem WLAN an Berliner Schulen ? Zu 2.: Der Ausbau des kabellosen Internetzugriffs an Berliner Schulen ist vor dem Hintergrund der Kultusministerkonferenz (KMK)- Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ sowie der Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft des BMBF von Bedeutung. Für das Nutzen digitaler Unterrichtsmedien ist eine funktionssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur der Schulen unerlässlich. An freies WLAN - auch für Schulfremde nutzbar - ist dabei allerdings nicht gedacht, um durch die gemeinsame Nutzung von Netzwerkressourcen den Unterrichtsablauf nicht zu gefährden und den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften die gesamte am Standort mögliche Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Bei einer Bereitstellung des Internets auch für Externe müsste dafür Sorge getragen werden, dass die schulfremden Geräte nicht auf die schulinternen Dienste zugreifen können und sich auch untereinander in einer geschützten Umgebung befinden, was zusätzliche Kosten durch erhöhten Administrationsaufwand und größere technische Anforderungen bedeuten würde. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 483 2 3. Welche Konzepte, Machbarkeitsstudien oder weitere Planungsunterlagen liegen dem Senat hinsichtlich eines einheitlichen oder dezentralen WLAN-Ausbaus an den Berliner Schulen vor? (Um die Anlage der Originaltexte wird gebeten.) Zu 3.: Im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan “ sind bereits „Hinweise für den Aufbau von WLAN- Netzwerken an Berliner Schulen“ formuliert worden. Die beschriebenen Standards bzgl. Sicherheit und Geschwindigkeit sind veraltet. Die Beschreibung neuer Konzepte ist in Bearbeitung, jedoch wird auch in Zukunft hier mit einer raschen Entwicklung zu rechnen sein, so dass neue Formulierungen nicht lange die aktuellen Gegebenheiten beschreiben können. 4. Welche Überlegungen des Senats hinsichtlich der Schaffung eines schulübergreifenden Angebotes unterschiedlicher IT-Dienste, u.a. einem WLAN-Zugang, nach Vorbild des eduroam-Netzes der Universitäten? Das eduroam-Netz der Universitäten ist für Mitarbeitende und Studierende eingerichtet worden, um bei Gastvorträgen , Auslandssemestern, Dienstreisen und Ähnlichem an einer "Fremduniversität" nicht erst einen Gastzugang beantragen zu müssen, sondern sich direkt mit den bekannten Daten einloggen zu können. Nur für wenige Berliner Schülerinnen und Schüler besteht dieser Bedarf. Um dem Jugendmedienschutz-Gesetz gerecht zu werden , ist die Nutzung des Internets für minderjährige Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen nur über einen gesicherten Zugang möglich. Beim Login in das eduroam- Netz findet über das Gerät selbst eine Sicherheitsprüfung statt, bevor die Benutzerin bzw. der Benutzer persönliche Daten (Passwort) preisgibt. Es liegt daher in der eigenen Verantwortung der Benutzerin bzw. des Benutzers, die Gerätesoftware ordnungsgemäß zu konfigurieren. Dies ist bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern eine große Verantwortung, zumal die Erziehungsberechtigten zum Teil Eigentümer der Geräte sind. Berlin, den 27. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017)