Drucksache 18 / 10 487 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2017) und Antwort Polizeiinterne Vorschriften zur Falldatei Rauschgift Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Polizeidienstvorschriften (z.B. PDV 386 – Informationsaustausch Rauschgiftkriminalität) oder Geschäftsanweisungen der Berliner Polizei, in welchen Regelungen zum Umgang mit der Falldatei Rauschgift enthalten sind, gibt es (bitte im Wortlaut beifügen)? Zu 1.: Maßgebliche Regelungen zum Umgang mit der Falldatei Rauschgift (FDR) enthält die als Anlage beigefügte polizeiinterne „Richtlinie zur Erfassung in der Falldatei Rauschgift (FDR)“ vom 02.01.2017, die den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskriminalamts als Handlungsanleitung dient. Die beispielhaft genannte PDV 386 und die insoweit einschlägige Geschäftsanweisung der Polizei Berlin Landeskriminalamt Nr. 02/2006 über die Bearbeitung von Betäubungsmitteldelikten erwähnen zwar die FDR, enthalten aber keine Regelungen zur Erfassung in dieser Datei. 2. Enthalten diese Vorschriften Mengenvorgaben von Betäubungsmitteln für eine Speicherung in der Falldatei Rauschgift und wenn ja, wie lauten diese? Zu 2.: Die beigefügte „Richtlinie zur Erfassung in der Falldatei Rauschgift (FDR)“ enthält auch Mengenvorgaben für die Prüfung der Speicherung in der FDR (siehe dort unter 4.1 und 4.2.). Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2017) S18-10487 S18-10487Anlage