Drucksache 18 / 10 489 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2017) und Antwort Welche Pläne verfolgt der Senat auf dem Tempelhofer Feld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang plant der Senat die Bebauung auf dem Vorfeld der Hangars auf dem Tempelhofer Feld mit so genannten Tempohomes? 2. Wie viele Gebäude welcher Qualität sollen für wie viele Personen gebaut werden? Zu 1. und 2.: Geplant ist der Bau eines sogenannten 4- fach Standortes aufgegliedert in 3 Containerdörfer für die Unterbringung von ca. 1.120 Personen auf einer Fläche von rund 75.500 qm. Es werden nach aktuellem Kenntnisstand 976 Container aufgestellt. Eine Wohneinheit besteht dabei aus 2 Grundcontainern mit Küche und Bad. Neben diesen Wohneinheiten gibt es Bereiche als Gemeinschaftsräume und zusätzliche Bereiche für Kinderbetreuung und Räume für Seminare z. B. dem Abhalten von Sprachkursen. Im Außenbereich sind Flächen für den Kinderspielbereich geplant. 3. Welches Konzept der Unterbringung von Geflüchteten liegt den Planungen zugrunde? Zu 3.: Grundlage ist der Beschluss des Senates zur Errichtung von Tempohomes in Containerbauweise vom 23. Februar 2016, um die Unterbringung der Geflüchteten zeitnah und in geeigneter Form zu gewährleisten. 4. Hält der Senat an Planungen der Vorgängerregierung fest, an diesem Standort auch eine Schule zu betreiben , die ausschließlich für die Beschulung von Geflüchteten vorgesehen ist? Zu 4.: Der Senat hat nicht die Absicht, an diesem Standort eine Schule zu betreiben. 5. Welchen Zeitplan verfolgt der Senat für die Bebauung , den Betrieb und den Rückbau der Tempohomes? Zu 5.: Mit der Errichtung der Tempohomes auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof wurde mit Vorliegen der Baugenehmigung seit Mitte Februar 2017 begonnen. Die bauliche Fertigstellung des Standortes ist derzeit für Juli 2017 geplant. Aufgrund der Sonderbestimmungen im Baugesetzbuch für den Bau von Flüchtlingsunterbringungen i.V.m. dem im Februar 2016 ergänzten § 9 des Gesetzes zum Tempelhofer Feld beträgt die Nutzungsdauer – einschließlich Auf- und Rückbau – bis zu 3 Jahre. Der Rückbau der Tempohomes an diesem Standort wird bis zum 31.12.2019 vollzogen. 6. Welche Kosten veranschlagt der Senat für die Bebauung und inwieweit unterscheiden sich diese von früheren Planungen? Zu 6.: Es gab verschiedene Planungsentwürfe, die zwischen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt wurden. Die Kosten der Entwürfe bewegten sich zwischen 12 und. 27 Millionen Euro. Für den mit allen Beteiligten im Oktober 2016 konsentierten Entwurf ist ein Kostenbudget von 16,2 Millionen Euro festgelegt worden. Darin ist ein Kostenansatz von 7,2 Millionen für die Tempohomes enthalten. Der ausgewählte Entwurf wurde auf Grundlage einer Kosten- und Flächenoptimierung erstellt. 7. Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Erschließung der Gebäude wie Zugangswege, Ver- und Entsorgung, Medien usw. geplant und welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Zu 7.: Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften wird im Wesentlichen nur eine oberirdische Anbindung der Medien möglich sein. Der Anschluss erfolgt an die Versorgung entlang des Columbiadamms. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 489 2 Zu den einzelnen Tempohomes ist ein Wegenetz analog zu den Versorgungsleitungen konzipiert. Die Planung berücksichtigt die Medienanbindung und Ver-/Entsorgung in der nötigen Leistungsbreite für bis zu 1120 Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft und des Circus Cabuwazi. Die Kosten hierfür sind im Gesamtbudget enthalten. 8. Wann und wie wird die Öffentlichkeit bezüglich dieser Planungen informiert und einbezogen? Zu 8.: Das das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) steht bereits in intensivem Kontakt zu den entsprechenden Initiativen vor Ort und führt die Gespräche in den nächsten Tagen fort. Des Weiteren ist nach aktuellem Stand für Ende März eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, die derzeit in Vorbereitung ist. 9. Welchen Plan verfolgt der Senat hinsichtlich des Freizugs der Hangars und der menschenwürdigen Unterbringung der dort lebenden Geflüchteten? Zu 9.: Die Geflüchteten, die aktuell in den Hangars untergebracht sind, sollen dann grundsätzlich und überwiegend in die errichteten Tempohomes am Standort umziehen. Berlin, den 13. März 2017 In Vertretung Daniel Tietze _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2017)