Drucksache 18 / 10 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2017) und Antwort Fragen zum Jahresüberschuss 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Mit Datum vom 30.01.2017 wurde unter dem Vorgang Rote Nummer 0081 B 1 als Antwort aus dem Vorgang Rote Nummer 0081 A 2 von der Senatsverwaltung für Finanzen der Vorläufige Jahresabschluss 2016 in Ansätzen erläutert. Dazu ergeben sich einige Fragen. Zwecks besserer Nachvollziehbarkeit sind nach den Fragen kurz die Stellen aus dem Text mit Seitenzahl angegeben und die wesentlichen Stellen farbig markiert. FRAGE 1: Wie kamen die gesunkenen Personalkosten zustande? Wurden Stellen abgebaut? Geplante Stellen nicht oder nur langsam besetzt? S. 2: „Die Summe der Ansätze der Bereinigten Ausgaben wurde um 925 Mio. € überschritten. Gestiegene Transferausgaben (+511 Mio. €) werden durch Zinsminderausgaben (-276 Mio. €) und gesunkene Personalausgaben (-137 Mio. €) teilweise kompensiert.“ Zu Frage 1: Die Personalausgaben des Jahres 2016 sind gegenüber 2015 von rund 7.487 Mio. € um 320 Mio. € auf rund 7.807 Mio. € angestiegen. Die Zahl der vorhandenen Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlins hat sich von Januar 2016 bis November 2016 um rund 2.550 Vollzeitäquivalente erhöht. Die Unterschreitung des Gesamtpersonalmittelansatzes 2016 ist im Wesentlichen auf drei Sachverhalte zurückzuführen : 1 Bericht SenFin - II B - vom 30.01.2017, 1. Vorläufiger Jahresabschluss 2016, 2. Beantwortung der Fragen der Fraktionen (Berichtsauftrag aus der 2. Sitzung vom 18.01.2017); https://www.parlamentberlin .de/ados/18/Haupt/vorgang/h18-0081.B-v.pdf 2 Fragen der Fraktion Die Linke vom 20.01.2017 zum Jahresabschluss 2016; https://www.parlamentberlin .de/ados/18/Haupt/vorgang/h18-0081.A-v.pdf a) Die ab 2016 zugestandenen neuen Stellen und Beschäftigungspositionen konnten nur sukzessive nachbesetzt werden, während die finanziellen Mittel bereits ab Jahresbeginn zur Verfügung standen, u. a. als pauschale Mehrausgaben im Umfang von rund 40 Mio. €. Dadurch wurden die Mittel – trotz erfolgter zahlreicher Nachbesetzungen – nicht vollständig in Anspruch genommen. b) Der Ansatz für Versorgungsausgaben wurden um rund 20 Mio. € unterschritten. Dies war im Wesentlichen auf eine Vorsorge für Fallzahlensteigerungen zurückzuführen , die in diesem Umfang nicht eingetreten sind. c) Bei den Ausgaben für Personalüberhang haben sich durch das kontinuierliche Ausscheiden von Überhangkräften Unterschreitungen in Höhe von rund 10 Mio. € ergeben. FRAGE 2: Haben sich noch Änderungen aufgrund von Buchungen an Rücklagen oder an das Sondervermögen ergeben? S. 2, Fußnote 1: „Der endgültige Jahresabschluss kann noch Änderungen aufweisen insb. durch Buchungen von und an die Rücklage (bis 02.02.2017) sowie die Buchung an das Sondervermögen (Ende Februar 2017).“ Zu Frage 2: Nach Abschluss aller Buchungen hat sich ein vorläufiger Haushaltsüberschuss vor der Nettoschuldentilgung in Höhe von rund 1.260 Mio. € ergeben. Hierüber wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 01.03.2017 vom Senat berichtet (RN 0081 C). Der Hauptausschuss hat auf Vorschlag des Senats die konkrete Höhe der Nettoschuldentilgung in Höhe von 101 Mio. € beschlossen (§ 4 Abs. 2 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds). Hieraus ergibt sich der für die Zuführung an das Sondervermögen verbleibende Restbetrag in Höhe von 1.159 Mio. €, der umgehend gebucht wird (§ 4 Abs. 1 S. 2 Gesetz über die Errichtung eines Sonder- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 490 2 vermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds). FRAGE 3: Warum wurde die Bundesbeteiligung an den Asylkosten in Höhe von rund 395 Mio. Euro aus „rein abrechnungtechnischen Gründen über die Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer vereinnahmt“? Gibt es dafür Beweggründe, die sich aus statistischen Zusammenhängen ergeben? Wenn ja, welche? Hat die Abrechnungsmethodik spezielle Auswirkungen auf besondere Finanzkennzahlen? Hat dies Auswirkungen auf spezielle Bund-Länderund /oder Länder-Länder-Beziehungs-Sachverhalte? Wenn ja, welche? S.2: „Im Gesamtergebnis ist die Bundesbeteiligung an den Asylkosten in Höhe von rund 395 Mio. € enthalten, die aus rein abrechnungstechnischen Gründen über die Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer vereinnahmt wurde . Dies umfasst die Integrationspauschale (rund 86 Mio. €) sowie die Beträge nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Abschlag: rund 200 Mio. €, Spitzabrechnung: rund 109 Mio. €; insgesamt 309 Mio. €, davon 231 Mio. € bereits im Ansatz eingeplant).“ Zu Frage 3: Als Finanzierungsweg der Unterstützung des Bundes für die Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen wurde zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder ein temporär höherer Anteil der Länder an der Umsatzsteuer vereinbart. Dies ist u. a. im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geregelt worden. Eine Bundesbeteiligung über das Steuersystem zu realisieren, ist kein Ausnahmefall. So wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach sich ändernde Finanzierungsanteile der staatlichen Ebenen über die Umsatzsteuerverteilung ausgeglichen, u. a. im Bereich der Bundesbeteiligung beim Kita-Ausbau oder auch bei der Beteiligung der Länder an der Bewältigung der Flutschäden vom Juni 2013. Die Umsatzsteuer fungiert auch bei der Unterstützung des Bundes für Asyl und Integration lediglich als „Transportweg “. Die Umsatzsteuer ist im Steuerverbund zwischen Bund und Ländern die einzige verfassungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, auf Veränderungen flexibel zu reagieren. Dementsprechend werden diese Einnahmen als Steuereinnahme im Haushalt Berlins abgebildet (Kapitel 2900, Titel 01500). Beweggründe, die sich aus statistischen Zusammenhängen ergeben, existieren nicht. Hinsichtlich der Finanzkennzahlen verändert sich infolge der Regelung die Steuerkraft von Bund und allen 16 Ländern. Das hat Auswirkungen auf alle Kennzahlen, in die die Steuerkraft als Bestimmungsgröße einfließt. Weitergehende Auswirkungen im Bereich Bund-Länder oder Länder-Länder hat die Regelung nicht. FRAGE 4: Wie kam es zur Rückzahlung der VBL- Sanierungsgelder in Höhe von 320 Mio. Euro? Woher stammen die Rückflüsse von Wohnungsbauförderdarlehen in Höhe von 76 Mio. Euro? Hat dies etwas mit dem Absetzen des Familien- Fördermodell der IBB zu tun? Woraus resultieren die Mehreinnahmen aus Verwaltungstätigkeit und aus wirtschaftlicher Tätigkeit in Höhe von 113 Mio. Euro? S. 3: „Die sonstigen Einnahmen inklusive der Vermögensaktivierung im Einzelplan 29 überschreiten die veranschlagten Ansätze um 416 Mio. €. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Rückzahlung der VBL- Sanierungsgelder (+320 Mio. €) sowie Rückflüsse von Wohnungsbauförderdarlehen (+76 Mio. €), da die Fördernehmer im sozialen Wohnungsbau das günstige Zinsniveau nutzen, um Förderdarlehen vorzeitig abzulösen. Hinzu kommen weitere Mehreinnahmen bei den Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (+113 Mio. €).“ Zu Frage 4: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat mit der 20. Satzungsänderung am 12.11.2015 u. a. eine Änderung der Sanierungsgeldvorschriften beschlossen. Der bis dahin geltende durchschnittliche Sanierungsgeldsatz von 2 % wurde für die Jahre 2013 bis 2015 auf 0 % reduziert, mit der Folge, dass allen Arbeitgebern im Tarifgebiet West die in diesen Jahren gezahlten Sanierungsgelder inklusive Zinsen erstattet worden sind. Die Rückflüsse von Wohnungsbauförderungsdarlehen in Höhe von 76 Mio. € stammen aus der vorzeitigen Ablösung von Förderungsdarlehen des sozialen Wohnungsbaus , da Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer das niedrige Zinsniveau genutzt haben, um ihre Förderungsdarlehen vorzeitig abzulösen. Zum Absetzen des Familienförderungsmodells der Investitionsbank Berlin (IBB) besteht kein inhaltlicher Zusammenhang. Diese Mehreinnahmen in Höhe von 113 Mio. € bei den Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gehen nicht auf signifikante Einzelfälle zurück. Sie ergeben sich aus der saldierten Gesamtschau aller 773 Buchungsstellen, die sowohl Unterschreitungen als auch Überschreitungen aufweisen. Überschreitungen des Ansatzes von mehr als 10 Mio. € ergeben sich bei: Gebühren, Geldstrafe, Geldbußen im Bereich der Justiz (16 Mio. €), sonstigen Kostenbeiträgen in den Bezirken (14 Mio. €), Hinterlegungen (10 Mio. €), Rückzahlungen überzahlter Beträge (10 Mio. €). FRAGE 5: Wie erklären sich die Rückgänge der Ausgaben für a) die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung b) beim Bafög c) beim Wohngeld? Wurde weniger bewilligt? Gab es weniger Berechtigte ? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 490 3 S. 4: „Die Beteiligungen des Bundes an den bezirklichen Transferausgaben ist in 2016 um rund 17 Mio. € geringer ausgefallen als veranschlagt. Einerseits lag die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB II – Empfänger insbesondere aufgrund von zusätzlichen flüchtlingsbedingten Unterstützungsleistungen (+20 Mio. €) um rund 24 Mio. € über den Haushalts-ansätzen. Andererseits waren Mindereinnahmen von saldiert rund 41 Mio. € bei den Bundesbeteiligungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, beim BAföG und beim Wohngeld zu verzeichnen. Diese gehen jedoch mit Ausgabeunterschreitungen bei den entsprechenden Transferfeldern einher.“ Zu Frage 5: a) Die Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind gegenüber 2015 insbesondere aufgrund höherer Fallzahlen um rund 22 Mio. € angestiegen . Der Fallzahlanstieg ist jedoch geringer ausgefallen als bei der Haushaltsplanung angenommen wurde. Daher ergab sich die dargestellte Unterschreitung der Haushaltsansätze . b) Im Jahr 2015 erhielten im Land Berlin 18.296 Schüler und Schülerinnen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Bereits im Vergleich zum Vorjahr 2014 ging die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler um 8,4 % zurück. Die rückläufige Tendenz setzte sich auch 2016 in einem Umfang fort, der zum Planungszeitpunkt noch nicht absehbar war und begründet somit den Rückgang der Ausgaben. c) Die zum Jahresbeginn 2016 in Kraft getretene Wohngeldnovelle des Bundes (Reform des Wohngeldgesetzes ) sieht insgesamt ein höheres Wohngeld für eine höhere Anzahl Anspruchsberechtigter vor. Daher sind die Ausgaben in 2016 gegenüber 2015 angestiegen. Der Anstieg fiel jedoch nicht in der vom Bund erwarteten Höhe aus. Die auf Basis dieser Erwartung gebildeten Haushaltsansätze wurden demzufolge unterschritten. FRAGE 6: Welche flüchtlingsbedingten Zuwächse bei den Kosten der Unterkunft von SGB II-Empfängern hatten Sie erwartet? Was ist der Grund, dass die Erwartungen nicht eingetreten sind? S. 4: „Da sich insbesondere bei den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft von SGB II - Empfängern erwartete flüchtlingsbedingte Zuwächse zum Jahresende nicht in dem bisher geschätzten Maße einstellten, liegen die Ist- Einnahmen aus Bundesbeteiligungen am 31.12.2016 leicht unter der Prognose zum 31.10.2016. Zu Frage 6: Ende 2015/Anfang 2016 wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angekündigt , die Bearbeitungsrückstände der laufenden Asylverfahren zügig abzuarbeiten. Aus diesem Grund wurde in Berlin – bei einer Anerkennung des Asylstatus durch das BAMF und dem damit verbundenen Wechsel in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuch II (SGB II) – mit höheren Ausgaben für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II gerechnet. Abweichend vom Bundesdurchschnitt wurden die Berliner Fälle im BAMF nicht so zügig abgearbeitet wie erwartet. FRAGE 7: Was ist mit fremdfinanzierten Personal gemeint? Wie ist der Zusammenhang „Absenkung der VBL- Sanierungsgelder in Höhe von 85 Mio. Euro“ zu verstehen . Sind diese bereits in der Rückzahlung der VBL- Sanierungsgelder in Höhe von 320 Mio. Euro enthalten? Wie viele neue Stellen wurden im folgenden Zusammenhang geschaffen? mit a) der Wachsenden Stadt b) dem Flüchtlingsmanagement. S. 4: „In der Gesamtbetrachtung aller bezüge- und entgeltrelevanter Ausgaben (einschließlich fremdfinanziertes Personal jedoch ohne Personalüberhang) sowie aller (zentralen) pauschalen Mehr- und Minderausgaben ergibt sich eine Gesamtunterschreitung von 95 Mio. €. Darin enthalten sind zum einen die zentralen pauschalen Minderausgaben (2940/46201) für die Absenkung der VBL-Sanierungsgelder in Höhe von 85 Mio. €, deren finanzieller Gegenwert noch in den jeweiligen Ansätzen der Einzel- und Bezirkspläne enthalten war und zum anderen die zentralen pauschalen Mehrausgaben (2930/46101) in Höhe von rund 40 Mio. €, u.a. für die Mittel- und Stellenzugänge im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt und dem Flüchtlingsmanagement.“ Zu Frage 7: Als „fremdfinanziertes Personal“ werden diejenigen Beschäftigten bezeichnet, deren Personalausgaben ganz oder teilweise durch Einnahmen von Dritten finanziert werden. Hierzu zählen u. a. die Beschäftigten der bezirklichen Job-Center, der Kultusminister- Konferenz (KMK), der Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZdL), der Deutschen Dienststelle (WASt), das Gemeinsame Krebsregister. Die Rückzahlungen in Höhe von rund 320 Mio. € bezogen sich auf die VBL-Sanierungsgelder der Jahre 2013 bis 2015 und sind auf einem Einnahmetitel vereinnahmt worden. Die Absenkung um rund 85 Mio. € betrifft die Reduzierung des VBL-Sanierungsgeldsatzes und somit der laufenden Zahlungen auf 0,66 % ab 2016 und vermindert die Personalausgaben dementsprechend. Mit dem Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 wurden die Verwaltungen aufgefordert, Mehrbedarfe, die nachvollziehbar auf steigende Bevölkerungszahlen zurückzuführen sind unabhängig von den übrigen Mehrbedarfen , anzumelden. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen ließen sich die Begriffe „Mehrbedarfe“ und „Mehrbedarfe wachsende Stadt“ nicht mehr sachgerecht auseinanderhalten . Für die Hauptverwaltungen liegen daher auswertbare zusätzliche Stellenzugänge, die sich ausschließlich auf den Begriff „Wachsende Stadt“ beziehen nicht vor. Für die Hauptverwaltung wurden für 2016 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 490 4 insgesamt 3.115,353 neue Stellen und Beschäftigungspositionen zur Verfügung gestellt. Von den 3.115,353 Stellen und Beschäftigungspositionen entfallen 706 Stellen/ Beschäftigungspositionen auf das Flüchtlingsmanagement. FRAGE 8: Wie konnten die „ab 2016 zugestandenen Stellen“ vollständig nachbesetzt werden? Wie viele Stellen und in welchen Bereichen sollten besetzt werden? Wie viele und in welchen Bereichen blieben möglicherweise trotz dessen offen? S. 5: „Die Unterschreitungen bei den Bezügen und Gehältern sind – neben den reduzierten VBL- Sanierungsgeldzahlungen, die innerhalb der Personaleckzahl ansatzseitig zentral abgeschöpft worden sind – vor allem darauf zurückzuführen, dass die ab 2016 zugestandenen neuen Stellen nur sukzessive nachbesetzt werden konnten, während die finanziellen Mittel bereits ab Jahresbeginn zur Verfügung standen. Dadurch wurden die Mittel – trotz erfolgter zahlreicher Nachbesetzungen – nicht vollständig in Anspruch genommen.“ Zu Frage 8: Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist die Unterschreitung des Gesamtpersonalmittelansatzes 2016 u. a. gerade darauf zurückzuführen, dass die ab 2016 zugestandenen neuen Stellen nur sukzessive besetzt wurden . Für die Hauptverwaltung wurden mit dem Doppelhaushalt für 2016 insgesamt rund 3.115 neue Stellen und Beschäftigungspositionen (BPos.) zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung über die Zahl der hiervon noch nicht besetzten Stellen/BPos. liegt nicht vor. Den Bezirken wurde im Rahmen der „Arbeitsgemeinschaft Wachsenden Stadt“ für 2016 insgesamt 783 Stellen zuerkannt. Gemäß einer Abfrage zum Stand 01.01.2017 waren davon 255 Stellen noch nicht besetzt. FRAGE 9: Warum konnten die eingeplanten EU- Gelder nicht vereinnahmt werden? Ist die mangelnde Vereinnahmung von EU-Geldern auf die Nichtbeendigung des sogenannten „Designierungsverfahren “ für die EU-Fonds EFRE und ESF zurückzuführen ? Wofür ist die geplante Vereinnahmung von EU- Geldern 2017 in Höhe von 18 Mio. Euro, 2018 in Höhe von 161 Mio. Euro und 2019 in Höhe von 120 Mio. Euro vorgesehen? Worin ist der Rückgang der Zuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau? S. 5: „Bei den Konsumtiven Sachausgaben wurden 2016 insgesamt 326 Mio. € mehr ausgegeben als im Haushaltsplan vorgesehen. Dies ergibt sich insbesondere durch: +498 Mio. € Ausgaben im Bereich SGB XII, AsylbLG und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge SGB VIII; siehe zu den Gesamtausgaben Asyl auch D.2 +15 Mio. € Ersatz von Ausgaben an den Bund für Aufwendungen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der früheren DDR (AAÜG) +13 Mio. € Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der Integration -58 Mio. € Zuschüsse aus EU-Mitteln; siehe zu den EU-Strukturfondsmitteln D.1 -26 Mio. € Zuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau +102 Mio. € gesetzliche Mehrausgaben (Transfers) in den Bezirken -213 Mio. € Zentrale Risikovorsorge (Steuerungsreserve Bezirke)“ S. 10: „Das umfangreiche Designierungsverfahren bezogen auf die EU-Verwaltungsbehörde durch die EU konnte für EFRE erst Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Designierung für ESF steht noch aus. Zahlungsanträge können erst nach erfolgreichem Abschluss des Designierungsverfahrens gestellt werden.“ S. 10 3 : € 2017 2018 2019 Einnahmeerwartung ESF 805.951 38.702.699 27.713.499 Einnahmeerwartung EFRE 16.674.342 122.518.788 92.647.371 3 Redaktionelle Korrektur der SenFin: Versehentlich wurden in der Tabelle Mio. € ausgewiesen. Tatsächlich handelt es sich um €. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 490 5 Zu Frage 9: Die Erstattungsanträge können erst gestellt werden, wenn das Designierungsverfahren bezogen auf die EU-Verwaltungsbehörde (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) durch die EU für Europäische Sozialfonds (ESF) und Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) abgeschlossen ist. Die Designierung für EFRE erfolgte am 22.12.2016. Die Designierung für ESF wird zum Ende des zweiten Quartals 2017 angestrebt. Den Einnahmeerwartungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 liegen geplante Ausgaben in Umsetzung der aktuellen Förderperiode zugrunde. Die Einnahmen sind Erstattungszahlungen bereits getätigter Ausgaben. Die Minderausgaben im Bereich der Zuschüsse zur Begrenzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau resultieren aus einer im Vorfeld höher angenommenen Anzahl von Antragstellenden aus dem Kreis der Antragsberechtigten . FRAGE 10: Worauf sind die Fallanstiege bei der Kindertagesbetreuung zurückzuführen? Korrelieren die unter C.2 angegebene flüchtlingsbedingten Mehrausgaben im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ und „Mehrausgaben für Krankenhilfe“ mit den in Anlage 2 (S.11) angegebenen Unterpunkten für Transferleistungen Asyl/Flüchtlinge? S. 6: Hauptursächlich hierfür sind Überschreitungen im Bereich der Kindertagesbetreuung (+81 Mio. €), die u.a. auf Fallzahlanstiege, qualitative Verbesserungen in der Betreuung sowie gestiegenen durchschnittliche Platzkosten zurückzuführen sind. Die Überschreitungen bei den Hilfen zur Erziehung (+57 Mio.€) basieren auf Entgelterhöhungen , Fallzahlsteigerungen insbesondere bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie sonstigen Veränderungen (Rückgriff auf intensivere Hilfen , teurere Träger, Kostensteigerungen für Unterbringungen außerhalb Berlins). Die Überschreitungen bei den sonstigen Transferausgaben resultieren zu großen Teilen aus Mehrausgaben für Krankenhilfe (+41 Mio. €). Diese sind auf die hohe Zahl von flüchtlingsbedingten Zugängen im Land Berlin zurückzuführen, deren Ansprüche auf Krankenhilfe regionalisiert im Bezirksamt Pankow abgerechnet werden.“ Zu Frage 10: Die Fallzahlanstiege in der Kindertagesbetreuung sind zum einen auf die Bevölkerungsentwicklung und zum anderen auf die höhere Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten durch die Zielgruppe der Kinder im Alter von 0 bis unter 7 Jahren zurückzuführen. Im Vergleich zum Bevölkerungs-Ist (31.12.2015) ergibt sich gesamtstädtisch bis 2020 ein Aufwuchs von ca. 18.000 Kindern in der Zielgruppe. Der größte Anstieg wurde für das Jahr 2016 mit rund 8.000 Kindern prognostiziert . Darüber hinaus werden noch zusätzliche Plätze für die Integration und Förderung von Flüchtlingskindern benötigt. Aktuelle Ist-Daten zum Stand 31.12.2016 liegen derzeit noch nicht vor. Die Steigerung der Betreuungsquoten ist vor allem auf Beschlüsse zur besseren Förderung der kindlichen Entwicklung aber auch zur leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zurückzuführen. Insbesondere die stufenweise Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit , der Wegfall des Betreuungsgeldes und die Verschiebung des Einschulungsalters um 3 Monate wirken sich hier fallzahlsteigernd aus. In der Anlage 2 der Roten Nr. 0081 B sind für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nur die Ausgaben der Clearingphase (Inobhutnahme) dargestellt, die sich im Einzelplan 10 abbilden. Die in der Roten Nr. 0081 B auf Seite 6 genannten Überschreitungen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) (+57 Mio. €) sind im Rahmen der Hilfegewährung durch die Bezirke angefallen. Die genannten Mehrausgaben für Krankenhilfe in Höhe von 41 Mio. € sind Bestandteil des aus der Anlage 2 ersichtlichen Betrages von 93,2 Mio. €. FRAGE 11: Aus welchen Haushaltsmitteln wurden die 100 Mio. Euro zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften geleistet, die nicht über SIWA gelaufen sind? S. 8: „Für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften (insbesondere Tempohomes und MUFs) wurden Investitionen von rund 145 Mio. € getätigt, davon rund 45 Mio. € aus SIWA-Mitteln. Die Gesamtausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung (inkl. Transferund Sach-ausgaben, Investitionen sowie Integrationsleistungen ) stiegen von ca. 473 Mio. € im Jahr 2015 auf rund 1.270 Mio. €.“ Zu Frage 11: Die weiteren Investitionen sind aus dem Einzelplan 12 der für Stadtentwicklung zu-ständigen Senatsverwaltung - Hochbaumaßnahmen – (rund 17 Mio. €) und aus dem Einzelplan 11 der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung - Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – (rund 83 Mio. €) finanziert worden. FRAGE 12: Beträgt die Anzahl „der Berlin zugewiesenen asylbegehrenden Personen“ jetzt 83.800 oder wie sind die Zahlen unter D.2 zu verstehen? Wie lautet die Kennzahl „Asylausgaben pro Berlin zugewiesenen Asylbegehrenden“ bei Heranziehung der angegeben Gesamtausgaben Asyl in Höhe von 1.270 Mio. Euro? Wie wurden die 395 Mio. Euro Flüchtlingsausgaben, die Berlin erst am Ende des Jahres 2016 abrechnungstechnisch über die Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer vom Bund vereinnahmt wurde, zwischenfinanziert? S. 6: „Die Zahl der Berlin zugewiesenen asylbegehrenden Personen hat sich im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 (EASY-Zugang: 55.000) auf ca. 16.600 redu- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 490 6 ziert und liegt damit noch spürbar über dem Niveau des Jahres 2014 (ca. 12.200).“ „Die Gesamtausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung (inkl. Transfer- und Sachausgaben, Investitionen sowie Integrationsleistungen) stiegen von ca. 473 Mio. € im Jahr 2015 auf rund 1.270 Mio. €.“ S. 2: „Im Gesamtergebnis ist die Bundesbeteiligung an den Asylkosten in Höhe von rund 395 Mio. € enthalten, die aus rein abrechnungstechnischen Gründen über die Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer vereinnahmt wurde . Dies umfasst die Integrationspauschale (rund 86 Mio. €) sowie die Beträge nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Abschlag: rund 200 Mio. €, Spitzabrechnung : rund 109 Mio. €; insgesamt 309 Mio. €, davon 231 Mio. € bereits im Ansatz eingeplant). Zu Frage 12: Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden über Erstverteilungen der Asylbegehrenden (EASY) dem Land Berlin 84.117 Personen zugewiesen. Eine Kennzahl wird hier nur bezogen auf die „Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Person und Monat“ erhoben, Integrationsleistungen sowie einmalige Investitionsausgaben bleiben hierbei unberücksichtigt . Diese Kennzahl kann aufgrund zurzeit noch nicht vorliegender statistischer Daten zur Anzahl der Personen erst im April 2017 vorgelegt werden. Ausgaben und Einnahmen unterliegen dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts. Die Liquidität wird durch Einzelmaßnahmen der Landeshauptkasse sichergestellt. Berlin, den 03. März 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2017)