Drucksache 18 / 10 503 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 21. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2017) und Antwort Auszahlungsvoraussetzungen für BER-Kredittranche Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Ist die Auszahlung des für den 15. Februar avisierten neuen Kredits/der weiteren Kredittranche an die Flughafengesellschaft erfolgt? 4. Sind alle Auszahlungsvoraussetzungen zur Auszahlung der aktuellen Kreditlinie erfolgt? Zu 1. und 4.: Ja. Siehe Pressemitteilung der FBB: http://www.berlinairport .de/de/presse/pressemitteilungen/2017/2017-02-14- Finanzierung-BER-neuer-Kreditvertrag/index.php 2. Welcher zusätzliche Finanzierungsbedarf der FBB entsteht durch die erneute Verschiebung der Eröffnung des BER bis Sommer 2018? 3. Wie hoch ist der Gesellschafteranteil Berlins an diesem Finanzierungsbedarf? Zu 2. und 3.: Die Frage, ob zusätzlicher Finanzierungsbedarf der FBB durch die erneute Verschiebung der Eröffnung des BER bis Sommer 2018 entsteht, wird derzeit durch die FBB geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden zunächst dem Aufsichtsrat der FBB vorgestellt. Die Gesellschafter der FBB haben in der Gesellschafterversammlung am 23.01.2017 erklärt, dass neue Entwicklungen im Bereich der Kosten durch die FBB auszugleichen sind. 5. Bestand oder besteht eine Voraussetzung zur Auszahlung der aktuellen oder anderer Kreditlinien, wonach ein fester Fertigstellungstermin Bestandteil des Fertigstellungs - und damit verbunden des Finanzierungskonzeptes ist? Zu 5.: Nein. 6. Mit welchem Fertigstellungstermin des BER wird aktuell für die Liquiditätsplanung der FBB und der Finanzierungsplanung der FBB kalkuliert? 7. Welche Voraussetzungen zur Auszahlung von Kreditlinien an die FBB bestehen insgesamt? Zu 6.und 7.: Hierzu kann keine Auskunft gegeben werden, da es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FBB handelt. 8. Reicht die Gesellschafterbürgschaft zur Auszahlung aus oder bedarf es anderer – zum Beispiel Barmittel – des Landes Berlin als Gesellschafter? Zu 8.: Die Gesellschafterbürgschaft ist nach Angaben der FBB ausreichend. Berlin, den 01. März 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017)