Drucksache 18 / 10 504 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 21. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2017) und Antwort Schnelleres Internet in Lichtenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine zukunftssichere und leistungsfähige Breitbandversorgung als Teil der digitalen Infrastruktur insgesamt ist ein wichtiger Standortfaktor und von großer Bedeutung für die expansive Entwicklung von Berlin. Mit den bestehenden Telekommunikations- Infrastrukturen wie Digital Subscriber Line (DSL), Very High Speed Digital Subscriber Line (VDSL), ergänzt um die Vectoring-Technologien, Hybrid Fiber Coax (HFC) - Netze der Kabelnetzbetreiber, Long Term Evolution (LTE)- Mobilfunk, verfügt Berlin über eine nahezu flächendeckende dem Status nach gute Breitbandversorgung. Eine Glasfaseranbindung ist in der Regel im gesamten Stadtgebiet für gewerbliche und professionelle Nachfragende im Wege der Realisierung von individuellen Vorhaben (Geschäftskundenprodukten) möglich. Gemäß der aktuellen Veröffentlichung des TÜV Rheinland Consult auf der Basis des Breitbandatlasses des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Stand der Daten Mitte 2016 können 90,2 % aller Haushalte in Berlin mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download versorgt werden. Für die gewerbliche Breitbandverfügbarkeit > = 50 Mbit/s im Bundesvergleich liegt Berlin mit einer Versorgungsquote von 97 % an Platz eins aller Bundesländer. Grundsätzlich gilt, dass Telekommunikationsdienstleistungen auf der Grundlage des einschlägigen Bundesrechtes (Artikel 87 f Grundgesetz, Telekommunikationsgesetz) marktwirtschaftlich durch Unternehmen im Wettbewerb angeboten und realisiert werden. 1. Welche durchschnittliche Datenübertragungsrate wird in Lichtenberger Privathaushalten für den Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt (Bitte um Eingrenzung nach Planungsräumen)? Zu 1.: Die im Juni 2016 durch den TÜV Rheinland Consult vorgelegte Detailanalyse des Breitbandatlasses des BMVI auf Ortsteilebene für Berlin ergab für die Kategorie „Breitbandversorgung alle Technologien“ mit dem Daten-/ Informationsstand Ende 2015 für Lichtenberg bei Übertragungsraten > = 50 Mbit/s im Download folgende Ergebnisse: Ortsteil Falkenberg: 63 % Ortsteil Fennpfuhl: 62 % Ortsteil Friedrichsfelde: 72 % Ortsteil Karlshorst: 88 % Ortsteil Lichtenberg: 79 % Ortsteil Malchow: 77 % Ortsteil Neu-Hohenschönhausen: 95 % Ortsteil Rummelsburg: 79 % Ortsteil Wartenberg: 37 % Für die Kategorie „Breitbandversorgung alle Technologien “ mit dem Daten-/ Informationsstand Ende 2015 für Lichtenberg bei Übertragungsraten > = 16 Mbit/s im Download ergaben sich folgende Ergebnisse: Ortsteil Falkenberg: 78 % Ortsteil Fennpfuhl: 82 % Ortsteil Friedrichsfelde: 90 % Ortsteil Karlshorst: 97 % Ortsteil Lichtenberg: 96 % Ortsteil Malchow: 95 % Ortsteil Neu-Hohenschönhausen: 97 % Ortsteil Rummelsburg: 98 % Ortsteil Wartenberg: 74 % 2. In welchen Planungsräumen sieht der Senat besonderen Handlungsbedarf bei der Versorgung privater Haushalte mit schnellem Internet? Zu 2.: Eine solche Bewertung auf bezirklicher Ebene ist bisher nicht erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 504 2 3. Welche durchschnittliche Datenübertragungsrate wird den Unternehmen in den einzelnen Gewerbegebieten des Bezirks Lichtenberg zur Verfügung gestellt? Zu 3.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse oder Informationen vor. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Zusammenhang der Internetbandbreite und der Ansiedlung neuer Unternehmen in den einzelnen Bezirken? Zu 4.: Hierzu liegen keine empirisch fundierten Erkenntnisse oder Informationen vor. 5. Welche Möglichkeit sieht der Senat die Entwicklung von Breitband in den Bezirken zu begünstigen? Zu 5.: Für die Bezirke bestünden Fördermöglichkeiten einerseits durch die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) und andererseits in Form des Förderprogramms des BMVI „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenhang mit eventuellen Fördermaßnahmen sind die einschlägigen EU-Beihilfevorschriften zu beachten, die zahlreiche komplexe Arbeitsschritte und Hürden vorsehen. Hierzu zählen insbesondere die Identifizierung tatsächlich geeigneter Standorte/Fördergebiete, Markterkundungsverfahren zum Nachweis der Fördernotwendigkeit , eine vorhersehbare Breitbandversorgungslücke von mindestens drei Jahre, Vergaben in Form öffentlicher , transparenter und diskriminierungsfreier Verfahren , umfassende Berichts- und Monitoringpflichten über mehrere Jahre und die Beachtung telekommunikationsregulatorischer Vorgaben. Um insbesondere die Bezirke im Hinblick auf die Breitband- Thematik zu ertüchtigen, hat der hat der TÜV Rheinland Consult im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einen Leitfaden zur Breitbandthematik verfasst, der demnächst den Bezirken und weiteren interessierten Akteuren u. a. im Rahmen eines Fach- Workshops zur Verfügung gestellt wird. 6. In welchem Umfang wird oder hat das Land vom Förderbescheid für Beratungsleistungen für den Breitbandbau , überreicht vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), an das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe, profitieren? Zu 6.: Die benannte Beratungsförderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur diente ausschließlich der Vorbereitung und Umsetzung des Breitbanderschließungsvorhabens für den Clean Tech Business Park Berlin-Marzahn als Einzelvorhaben. 7. Plant das Land Berlin konkrete Projekte zum Breitbandausbau beim BMVI einzureichen? Zu 7.: Aktuell sind keine entsprechenden Projekte geplant . Berlin, den 08. März 017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017)