Drucksache 18 / 10 508 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Februar 2017) und Antwort Entwicklung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Im Jahr 2016 wurden 3.862.282 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und statistisch erfasst. 2. Wie erfolgte 2016 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten (untergliedert nach: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Fahrverbote)? Zu 2.: Die Ahndung für das Jahr 2016 erfolgte wie folgt: a. Verwarnungsgelder: 3.497.693 Fälle b. Bußgeldbescheide: 279.707 Fälle c. Fahrverbote: 13.920 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides). 3. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2016 durch die Bußgeldstelle bearbeitet und wie hoch war die eingenommene Verwarnungsgeldsumme einschließlich der eingenommenen Bußgelder insgesamt? Zu 3.: Im Jahr 2016 wurden durch die Bußgeldstelle 3.717.723 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Aufgrund von Bearbeitungszeiten, Einspruchsfristen und evtl. Widerspruchsverfahren weicht die Zahl der bearbeiteten Fälle von der in Antwort zu Frage 1 genannten Gesamtzahl der festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Die ausstehenden Fälle werden dann 2017 endbearbeitet. Insgesamt wurden im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 74.383.391 € erzielt. 4. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt ? Zu 4.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2016 insgesamt 21.450 Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden. Hinsichtlich der Gründe wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 6.1. der Schriftlichen Anfrage 18/10296. Berlin, den 03. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017)