Drucksache 18 / 10 517 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 08. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Elektroautos - Erfolg in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele E-Autos sind in Berlin aktuell zugelassen ? Frage 2: Wie hat sich die Zulassungszahl in Vergleich zu den Jahren 2007 und 2012 verändert? Antworten zu 1 und 2.: Die aktuell vorliegende Bestandsstatistik des Kraftfahrtbundesamt (KBA) bezieht sich auf den Stichtag 1.1.2016; aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Für die Jahre 2007 und 2008 weist die KBA-Statistik keine Angaben zu Pkw mit Elektroantrieb aus. Die Entwicklung des Bestands an Elektro-Pkw und an Hybrid-Pkw im Land Berlin („B-Kennzeichen“) von 2009 bis 2016 ist jeweils zum Stichtag 1. Januar in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Gesamtbestand Pkw Elektro-Pkw Hybrid-Pkw 1.1.2009 1.088.221 22 1.503 1.1.2010 1.105.732 29 1.989 1.1.2011 1.120.360 93 2.545 1.1.2012 1.135.704 165 3.222 1.1.2013 1.149.520 328 4.278 1.1.2014 1.154.106 657 5.662 1.1.2015 1.165.215 849 7.035 1.1.2016 1.178.417 1.445 8.400 Die Bestandsangaben sind aber nur ein unzureichender Indikator, da ein wesentlicher Unterschied zwischen der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und der in Berlin eingesetzten Flotte an Elektrofahrzeugen besteht. Flottenbetreiber, wie z.B. Carsharing-Unternehmen und Fahrzeughersteller setzen in Berlin – teilweise auch nur temporär zu Forschungs-, Demonstrations- und Testzwecken – Elektrofahrzeuge ein, die am Standort der Unternehmen , und damit nicht in Berlin, zugelassen sind. Vergleichbar werden auch zahlreiche in Berlin registrierte Elektrofahrzeuge im übrigen Bundesgebiet betrieben. Frage 3: Wie viele Ladestationen für E-Autos in öffentlichen Räumen gibt es aktuell (nach Bezirken aufgeteilt )? Antwort zu 3: Gesicherte Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Schätzungen gehen von rund 250 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland aus. Wechselstrom-Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Anschlussmöglichkeiten, Gleichstromladesäulen über drei. An Beleuchtungsmasten und sogenannten Wall-Boxen kann nur ein Anschluss vorgesehen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 517 2 Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren am 9. Februar 2017 auf öffentlichem Straßenland 147 Wechselstrom-Ladesäulen umgesetzt. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken. Bezirk Standorte beantragt Standorte angeordnet Standorte umgesetzt Mitte 32 29 21 Friedrichshain-Kreuzberg 28 28 28 Pankow 15 14 14 Charlottenburg-Wilmersdorf 32 30 29 Spandau 1 1 1 Steglitz-Zehlendorf 7 7 7 Tempelhof-Schöneberg 20 20 20 Neukölln 17 16 16 Treptow-Köpenick 4 4 4 Marzahn-Hellersdorf 2 2 2 Lichtenberg 4 4 4 Reinickendorf 2 1 1 Summe 163 155 147 Ergänzend wurden bis zum 9. Februar 2017 in den Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf sechs Ladepunkte an Beleuchtungsmasten mit der berlinweit einheitlichen Authentifizierungstechnik realisiert. Auf öffentlich zugänglichen privaten Grund wurden bis zum 9. Februar 2017 zudem vier Gleichstrom- Schellladesäulen, fünf Wechselstrom-Ladesäulen sowie drei Wall-Boxen installiert. Rund 60 weitere Standorte für Wechsel- und Gleichstromschnellladesäulen sowie 20 für Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten mit diskriminierungsfrei nutzbarer Ladetechnik sind im Planungsstadium oder im Antragsund Genehmigungsverfahren bei den bezirklichen Straßen - und Grünflächenämtern sowie den unteren Straßenverkehrsbehörden ; diese werden im Laufe der nächsten Monate realisiert. Die Interoperabilität der Ladeinfrastruktur ist bisher allerdings nur eingeschränkt gegeben. So können die Ladesäulen des Betreibers innogy nur mobilfunkbasiert mit einer speziellen App genutzt werden, die Ladesäulen des Betreibers Vattenfall mobilfunkbasiert und mit einer speziellen Ladekarte. Die im Auftrag des Landes Berlin vom Betreiber Allego errichteten Ladesäulen erfordern eine Ladekarte, die technisch mit der FahrCard des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) identisch ist und in diese integriert werden kann. Interoperabilität wurde als Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der auf öffentlichem Straßenland erforderlichen Sondernutzungsgenehmigung sowie für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Beschilderung festgelegt . Frage 4: Wie viele Ladestationen gab es 2007 und 2012? Antwort zu 4: Gesicherte Angaben zum Bestand an Ladeinfrastruktur in den Jahren 2007 und 2012 liegen der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Der früheste Hinweis ist eine Absichtserklärung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den Unternehmen RWE AG und Vattenfall AG über den Aufbau von Ladeinfrastruktur, die von April 2009 datiert. Es ist daher davon auszugehen, dass im Jahr 2007 in Berlin keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verfügbar war. Frage 5: Wie viele E-Autos fahren für das Land Berlin und für welche Verwaltungen? Antwort zu 5: Aktuell werden im Fuhrpark des Landes Berlin fünf extern aufladbare Hybrid-Pkw eingesetzt. Angaben zu den bei den Senatsressorts genutzten Elektro- Pkw liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf Grund der dezentralen Ressourcenverantwortung nicht vor. Darüber hinaus fahren bei der BVG 103 Fahrzeuge, bei den BWB 25 Fahrzeuge und bei der BSR 20 Fahrzeuge der PKW-Flotte rein elektrisch. Frage 6: Wie viele waren es 2007 und 2012? Antwort zu 6: Von ca. Mai 2007 durchgehend bis 1. Februar 2012 war ein Hybrid-Pkw im Fuhrpark Berlin im Landesverwaltungsamt im Einsatz. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 517 3 Frage 7: Wird (und wenn ja, wie) sichergestellt, dass die E-Autos in öffentlichen und privaten Besitz ausschließlich regenerativen Strom beziehen? Antwort zu 7: Die damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im Land Berlin die Bedingung festgelegt, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese Stromqualität muss über einen zertifizierten Grünstrom- Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 5 Nummer 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beim Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden . Diese Anforderung wurde erstmals in einem deutschen Vergabeverfahren für Ladeinfrastruktur gestellt. Frage 8: Welche Pläne mit welchem finanziellen Aufkommen plant das Land aktuell für die Förderung von E- Mobilität? Antwort zu 8: Auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre wurden Mittel bis zum Haushaltsjahr 2020 für den Vertrag über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur festgelegt (siehe Antwort zu Frage 3). Es besteht die Absicht, im Doppelhaushalt 2018/2019 weitere Haushaltsmittel für die Förderung der kollektiven Elektromobilität, z.B. im Taxiverkehr einzusetzen. Über die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur hinaus erfolgt eine Finanzierung der Berliner Agentur für Elektromobilität. Die Förderung von intelligenter (Elektro-) Mobilität in einer künftigen „Smart City Berlin“ hat für den Senat eine hohe Priorität, um die industrie - und technologiepolitischen sowie die verkehrs-, klima- und umweltpolitischen Ziele des Senats zu erreichen . Hierfür stellt der Senat im aktuellen Haushalt 2016/2017 rund 2,3 Mio. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 werden weitere Haushaltsmittel angesetzt . Berlin, den 09. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mrz. 2017)