Drucksache 18 / 10 523 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Bauvorhaben „Marienhain“ in Treptow-Köpenick Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wer war in den letzten zehn Jahren Eigentümer des Marienhains in der Köpenicker Ortslage Wendenschloß ? (Aufstellung nach Jahren und Eigentümern erbeten.) Antwort zu 1: Nach der Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) 2016 dürfen Flurstücks- und Gebäudeangaben jedermann zur Verfügung gestellt werden, konkrete Eigentümerangaben aber nur dann, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt und sich ausweist. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aufgrund der unerlaubten Verwendung von Auskünften über Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster gefordert, dem Missbrauch der Daten durch eine strengere Überprüfung des berechtigten Interesses zu begegnen. Dies fand seinen Niederschlag in der Änderung des Vermessungsgesetzes (Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nach § 17 Abs. 1 Satz 3 VermGBln). Von einer Antwort wird vor diesem Hintergrund abgesehen. Frage 2: Wann wurde das Gelände in den letzten zehn Jahren veräußert? Antwort zu 2: Das Grundstück Wendenschloßstraße 254 („Marienhain“) wurde in den letzten zehn Jahren nur im Jahr 2011 veräußert. Frage 3: Ist der Senat der Auffassung, dass es sich bei dem Gelände um ein Spekulationsobjekt handelt. (Begründung erbeten.) Antwort zu 3: Der Bezirk ist nicht der Auffassung, dass es sich um ein Spekulationsobjekt handelt. Frage 4: Wie oft und wann genau kam es auf dem Gelände und den darauf befindlichen Gebäuden in den vergangenen zehn Jahren zu Bränden? (Aufstellung erbeten.) Frage 5: In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Brandstiftung und was waren die sonstigen Ursachen? (Aufstellung erbeten.) Frage 6: In wie vielen Fällen konnten Täter ermittelt werden und in wie vielen Fällen kam es hierbei zu Verurteilungen ? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 4,5 und 6: Das Bezirksamt hat keine Aufstellung der Brände auf dem Gelände in den letzten 10 Jahren. Ggf. kann hier Polizei und Feuerwehr nähere Auskunft erteilen. Das Bezirksamt hat jedoch Kenntnis von einem Großbrand am 01.10.2016 auf dem Grundstück Wendenschlossstraße 254. Nach dem Brand war vom Dreiseitenhof nur noch eine einsturzgefährdete Brandruine übrig. Die Bedenken zum Abriss des Dreiseitenhofes wurden bereits vor dem Brand im Durchführungsvertrag zur Bebauung des Grundstücks zurückgestellt . Eine ausreichende Dokumentation vor Abbruch aus dem Jahre 2012 liegt der Unteren Denkmalschutzbehörde vor, so dass einem Abriss der Ruine nach dem Vorliegen des Statischen Gutachtens aus denkmalschutzrechtlicher Sicht stattgegeben werden konnte. Das in unmittelbarer Nähe zur Brandstelle gelegene denkmalgeschützte Bestandsgebäude hat bei dem Brand keinen Schaden genommen . Durch die Untere Denkmalschutzbehörde wurde der Eigentümer aufgefordert, bei diesem Gebäude Maßnahmen zum Schutz der Substanz zeitnah, im Zuge des Abbruchs der Ruine, zu realisieren. Das Ergebnis der Ermittlungen des Brandkommissariats des Landeskriminalamtes liegt dem Bezirksamt nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 523 2 Frage 7: Wie viele und welche Bauabschnitte sind bei der anstehenden Bebauung des Marienhain vorgesehen und wann werden diese im Einzelnen umgesetzt? (Aufstellung erbeten.) Antwort zu 7: Nach den Regelungen des Durchführungsvertrages sind sieben Bauabschnitte geplant: Die Fertigstellungszeiträume sind: Bauabschnitt 1: 2015/2017 Bauabschnitt 2: 2017/2018 Bauabschnitt 3: 2018/2020 Bauabschnitt 4: 2022/2023 Bauabschnitt 5: 2023/2024 Bauabschnitt 6: 2024/2025 Bauabschnitt 7: 2025/2026 Zwischen dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin und der Vorhabenträgerin wird derzeit über eine Änderung des Durchführungsvertrags verhandelt. Die Zahl der Bauabschnitte soll reduziert und die Fertigstellung des Gesamtvorhabens soll bereits vor dem Jahr 2026 erfolgen. Frage 8: Ist eine Renaturierung bzw. Neupflanzung des bisher auf dem Gelände befindlichen Baumbestandes an einem anderen Ort angedacht? Wenn ja, wo? Wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 8: Im Rahmen des Planverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-57 VE erfolgte eine Umweltprüfung einschließlich Eingriffsbewertung zur Bewertung der von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Aufnahme und Bewertung des sich auf dem Gelände befindlichen Biotops - einschließlich Gehölzbestandes sowie der im Plangebiet vorhandenen Waldflächen. Der durch die geplante Bebauung verursachte Eingriff in Natur und Landschaft wird durch zahlreiche in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-57 VE aufgenommene sowie im Durchführungsvertrag gesicherte zeichnerische und textliche Grünfestsetzungen (Pflanzbindungen, -gebote) und durch die Zahlung einer Walderhaltungsabgabe an Berliner Forsten soweit vermieden bzw. ausgeglichen, dass keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen verbleiben und das Landschaftsbild neu gestaltet wird. Weitere Baumpflanzungen an einem anderen Ort wurden mit dem Investor nicht vereinbart, da der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft mit den aufgeführten Maßnahmen entsprechend der Erforderlichkeit unter Beachtung der Rechtsvorgaben gesichert werden kann. Berlin, den 10. März 2017 In Vertretung S. S c h e e l ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2017)