Drucksache 18 / 10 524 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was genau verspricht sich der Senat vom Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei und erachtet der Senat den Einsatz als ein geeignetes Mittel um die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte einzudämmen? 2. Welche Zielsetzung soll der Einsatz der Bodycams bei der Berliner Polizei bei der Gefahrenabwehr, zur Beweissicherung sowie auch zur Überprüfung der Arbeit der Einsatzkräfte haben? Zu 1. und 2.: Der Senat befürwortet eine probeweise Ausstattung der Polizei mit Körperkameras, um die Sicherheit sowohl der Polizeibeamtinnen und –beamten als auch der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Während eines einjährigen Probelaufs in Hessen gesammelte Erfahrungen sprechen für eine Verringerung von Widerstandshandlungen gegen Polizeidienstkräfte und damit zugleich für einen Rückgang deren Verletzungen infolge des Einsatzes von Körperkameras. Ferner hat Hessen über eine Reduzierung von Solidarisierungseffekten bei konfliktträchtigen Einsatzsituationen berichtet. Zudem trägt der Einsatz von Körperkameras zur Transparenz des Einsatzverlaufs bei. Eine mögliche Verwendung der Daten in einem späteren Strafverfahren erleichtert insbesondere die Aufklärung des tatsächlichen Geschehensablaufs. 3. Soll die Verwendung von Bodycams eingeschränkt werden oder sollen sie bei allen polizeilichen Maßnahmen zulässig sein? 4. Hält es der Senat Sie es für sinnvoll, Polizeieinsätze permanent durch Bodycams aufzuzeichnen (Pre- Recording) oder werden anlassbezogene Aufnahmen als sinnvoller erachtet? 5. Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich der Einsatz von Bodycams und ist eine weitere rechtliche Grundlagenschaffung bzw. Ergänzung angedacht? 6. Sieht der Senat datenschutzrechtliche Probleme hinsichtlich der angefertigten Ton-/Video-Aufzeichnungen und wie möchte man den datenschutzrechtlichen Anforderungen (z.B. hinsichtlich Transparenz, Löschfristen etc.) gerecht werden? 7. Wer darf die Bodycam wann aktivieren, wer darf später die Aufzeichnungen auswerten und gibt es in diesem Zusammenhang möglicherweise einen Vorbehalt? 8. Wo genau soll der Probelauf mit Bodycams durchgeführt werden? (Aufstellung der Dienststellen erbeten.) Zu 3. bis 8.: Die vorhandenen Bestimmungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) bieten bislang keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Körperkameras, sodass für den Probelauf eine Neuregelung erforderlich ist. Geplant ist in dieser Legislaturperiode, eine solche polizeiliche Befugnis im ASOG zu schaffen. Diese neue Regelung soll die Einsatzmöglichkeiten des technischen Mittels bestimmen. Der Senat wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung einen Gesetzentwurf über den Einsatz von Körperkameras in das Abgeordnetenhaus von Berlin einbringen, der die datenschutzrechtlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger und die sicherheitsrechtlichen sowie einsatzpraktischen Aspekte angemessen berücksichtigt. Über konkrete Regelungsinhalte sowie über ein konkretes Konzept für den Einsatz von Körperkameras im Probebetrieb hat der Senat noch nicht entschieden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 524 2 9. Warum erfolgt das Pilotprojekt in Berlin erst ab dem Jahr 2017, obwohl andere Bundesländer wie Rheinland -Pfalz oder Hamburg die Bodycam bereits getestet, bewertet, zum Teil bereits eingeführt und rechtliche Eingriffsgrundlagen (wie HSOG) angepasst haben? Zu 9.: Im Ländervergleich ist festzuhalten, dass die einzelnen Polizeien nicht zeitgleich und zudem örtlich nur begrenzt testweise mit Körperkameras ausgestattet wurden . Auch rechtlich fanden die Polizeien keine vergleichbaren Rahmenbedingungen vor: Die Polizeigesetze der Länder enthalten unterschiedlich gefasste Befugnisse, sodass sich einzelne Bundesländer Pilotprojekte auf bereits bestehende Regelungen stützen konnten. Der vorherige Senat hat entschieden, vor Ausstattung der Berliner Polizei mit Körperkameras zunächst die Ergebnisse der ersten Länder-Pilotprojekte abzuwarten. 10. Wie viele Bodycams und welche Modelle sollen in Berlin während des Pilotprojekts getestet werden und wie hoch sind die Kosten pro Gerät? Zu 10.: Siehe Antwort zu 3. bis 8.. 11. Nach welchen Kriterien wurden die Modelle für die Testphase ausgewählt? Zu 11.: Die Auswahl eines bestimmten Kamera- Modells für den Probelauf ist noch nicht getroffen worden . 12. Werden die Einsatzkräfte vorab geschult? Wenn ja, wie? Zu 12.: Die Polizei wird ihre Dienstkräfte vor Ausstattung mit neuen technischen Geräten in angemessenem Umfang schulen, um eine ordnungsgemäße Bedienung sowie einen rechtmäßigen Einsatz der Technik sicherzustellen . Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 8.. 13. Bei welchen polizeilichen Einsätzen können Bodycams verwendet werden? 14. Wie wird mit dem Einsatz an öffentlich zugänglichen Orten, wie nach § 14 VI HSOG, verfahren? Zu 13. und 14.: Siehe Antwort zu 3. bis 8.. Berlin, den 08. März 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2017)