Drucksache 18 / 10 526 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 22. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2017) und Antwort Schwarzfahren 2016? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S- Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderten die BVG und die S-Bahn Berlin im Jahr 2016? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Von der BVG AöR wurden 1,04 Mrd. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF) in 2016 durchgeführt .“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2015 sind 417 Mio. Fahrgäste mit der S- Bahn Berlin GmbH gefahren. Im Jahr 2016 hat es einen weiteren Zuwachs gegeben. Die konkreten Nachfragedaten aller Unternehmen des Bahnkonzerns für das Jahr 2016 werden auf der Bilanzpressekonferenz der DB AG am 23. März 2017 veröffentlicht.“ Frage 2: Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG und der S-Bahn in Berlin im Jahr 2016 durchgeführt ? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In 2016 wurden durch die BVG AöR 4.997.663 Fahrausweiskontrollen realisiert.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2016 wurden 8.491.668 Fahrgäste kontrolliert.“ Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2016 angetroffen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Bei der BVG AöR wurden in 2016 286.748 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2016 wurden 329.063 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen.“ Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und die Schwarzfahrerquote im Jahr 2016 gewesen? Gibt es Erklärungen für eventuelle Schwankungen im Vergleich zu den Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beanstandungsquote lag im Jahr 2016 bei 5,72%. und damit unter dem Niveau des Vorjahres.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Beanstandungsquote bzw. Schwarzfahrerquote lag im Jahr 2016 bei 3,88% und entspricht dem Niveau des Vorjahres.“ Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer*innen“ im ersten Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt a) verlangt? b) bezahlt/ nicht bezahlt? Antwort zu 5 a: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 286.748 Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 526 2 Antwort zu 5 b: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beitreibungsquote betrug im Jahr 2016 rund 50%.“ Wie hoch waren die Einnahmen daraus? „Die Einnahmen betrugen (abzüglich Abschreibungen ) 5,82 Mio. EUR.“ Antwort zu 5 a: Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt : „Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Antwort 5 bzw. Drs. 18/10139, Antwort 5.“ Antwort zu 5 b: „Derzeit liegen noch keine aktuellen Zahlen für das Jahr 2016 vor.“ Frage 6: Welche Kosten sind durch die beauftragten Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien im Jahr 2016 entstanden? Welche Kosten machen die Inkassounternehmen regelmäßig mit ihrem ersten , welche mit ihren Folgeschreiben gegenüber Schwarzfahrer *innen geltend? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der BVG AöR sind in beiden Verfahren keine Kosten entstanden. Das Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren . In der ersten Mahnung des Inkassounternehmens werden Kosten von 59,40 EUR gegenüber den Schuldnern geltend gemacht. Im Folgeschreiben des Inkassounternehmens kommen keine weiteren Kosten hinzu.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Kosten des Inkassounternehmens werden gemäß §§ 280, 286 BGB gegenüber dem Fahrgast als Verzugsschaden geltend gemacht. Als Verzugsschaden gelten alle notwendigen kostenverursachenden Maßnahmen des Beitreibungsprozesses. Hierzu gehören u.a. Adressermittlungskosten , Inkassokosten, Anwaltsgebühren sowie Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten. In der ersten Mahnung des Inkassounternehmens werden Inkassokosten von 59,40 Euro gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gegenüber dem Fahrgast geltend gemacht. Die Inkassokosten von 59,40 Euro werden mit den Folgeschreiben nicht erhöht. Sofern ein Anwalt mit der weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt wird, erhebt dieser eine Gebühr gemäß RVG in Höhe von 37,80 Euro.“ Frage 7: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S- Bahn im Jahr 2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a StGB gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren, mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In 2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S-Bahn Berlin GmbH stellt Strafanträge nach § 265a StGB gegen Personen, die innerhalb von zwölf Monaten mindestens drei Feststellungen wegen Fahrens ohne Fahrausweis (Mehrfachtäter) haben. Es wurden in 2016 insgesamt gegen 34.629 Personen Strafantrag gestellt, einschließlich der Verfahren wegen Fahrausweisfälschung .“ Frage 8: Wird in der Berliner Justiz oder bei den Verkehrsbetrieben erfasst, wie hoch der Anteil der Strafverfahren wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leistungen) ist? Wenn ja, wie sind die Zahlen für 2016? Antwort zu 8: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265 a Strafgesetzbuch (StGB) vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265 a StGB - Erschleichen von Leistungen - ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst. Die Strafvorschrift beinhaltet neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung. Es kann nicht auf die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzfahrens geschlossen werden. Die BVG hat hierzu übermittelt: „Hierzu liegen der BVG AöR keine Auswertungen vor.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Nein.“ Berlin, den 08. März 2017 In Vertretung J e n s - H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2017)